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Hallo, ich habe n problemchen hier.
mein sohn hat ohne schulabschluss ende (8. klasse) die schule abgebrochen (gegen unseren willen, mit viel stress etc) und hat totalverweigert. er hat dann ca ein halbes jahr später ein schulprojekt mit altenrativem unterricht begonnen, das aber auch nach einer ganzen(!) woche wieder abgebrochen.
dann hat er noch einmal über eine fernschule versucht den schulabschluss nachzuholen, was er aber nach ca 3 monaten auch wieder abbrach.
jetzt hat er auf einer privatschule seinen realschulabschluss nachgeholt (den ICH ihm finanzierte) und macht auf der selben schule jetzt sein abitur.
er bezieht momentan hartz4 und wohnt nicht mehr zuhause.
die frage lautet nun: er brach 3 schulausbildungen ab und ich finanzierte ihm einmal den realschulabschluss als, sozusagen, ausserschulische ausbildung, da es ja schulgeld kostete und er dabei auch schon über 18 war.
bin ich nun weiter verpflichtet unterhalt zu zahlen solange er abitur macht? kann das amt sein hartz4 von mir einfordern?
das wäre ziemlich mies, da ich ja wirklich viel mitgemacht habe und ihm letztendlich auch eine "ausbildung" finanziert habe. ich weiß nur nicht ob das rechtskräftig ist, da es sich hier um keine berufsausbildung handelt.
ich weiß das sich hier ein paar juristen und hobbyjuristen aufhalten, wäre es also möglich mir dabei zu helfen?
mfg und vielen dank
PS: ich habe schon viel gegoogled, aber mein problem hat scheinbar keiner
mein sohn hat ohne schulabschluss ende (8. klasse) die schule abgebrochen (gegen unseren willen, mit viel stress etc) und hat totalverweigert. er hat dann ca ein halbes jahr später ein schulprojekt mit altenrativem unterricht begonnen, das aber auch nach einer ganzen(!) woche wieder abgebrochen.
dann hat er noch einmal über eine fernschule versucht den schulabschluss nachzuholen, was er aber nach ca 3 monaten auch wieder abbrach.
jetzt hat er auf einer privatschule seinen realschulabschluss nachgeholt (den ICH ihm finanzierte) und macht auf der selben schule jetzt sein abitur.
er bezieht momentan hartz4 und wohnt nicht mehr zuhause.
die frage lautet nun: er brach 3 schulausbildungen ab und ich finanzierte ihm einmal den realschulabschluss als, sozusagen, ausserschulische ausbildung, da es ja schulgeld kostete und er dabei auch schon über 18 war.
bin ich nun weiter verpflichtet unterhalt zu zahlen solange er abitur macht? kann das amt sein hartz4 von mir einfordern?
das wäre ziemlich mies, da ich ja wirklich viel mitgemacht habe und ihm letztendlich auch eine "ausbildung" finanziert habe. ich weiß nur nicht ob das rechtskräftig ist, da es sich hier um keine berufsausbildung handelt.
ich weiß das sich hier ein paar juristen und hobbyjuristen aufhalten, wäre es also möglich mir dabei zu helfen?
mfg und vielen dank
PS: ich habe schon viel gegoogled, aber mein problem hat scheinbar keiner