Hilfe bei Rechtsproblem - Unterhalt

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Hallo, ich habe n problemchen hier.
mein sohn hat ohne schulabschluss ende (8. klasse) die schule abgebrochen (gegen unseren willen, mit viel stress etc) und hat totalverweigert. er hat dann ca ein halbes jahr später ein schulprojekt mit altenrativem unterricht begonnen, das aber auch nach einer ganzen(!) woche wieder abgebrochen.

dann hat er noch einmal über eine fernschule versucht den schulabschluss nachzuholen, was er aber nach ca 3 monaten auch wieder abbrach.

jetzt hat er auf einer privatschule seinen realschulabschluss nachgeholt (den ICH ihm finanzierte) und macht auf der selben schule jetzt sein abitur.
er bezieht momentan hartz4 und wohnt nicht mehr zuhause.

die frage lautet nun: er brach 3 schulausbildungen ab und ich finanzierte ihm einmal den realschulabschluss als, sozusagen, ausserschulische ausbildung, da es ja schulgeld kostete und er dabei auch schon über 18 war.

bin ich nun weiter verpflichtet unterhalt zu zahlen solange er abitur macht? kann das amt sein hartz4 von mir einfordern?

das wäre ziemlich mies, da ich ja wirklich viel mitgemacht habe und ihm letztendlich auch eine "ausbildung" finanziert habe. ich weiß nur nicht ob das rechtskräftig ist, da es sich hier um keine berufsausbildung handelt.

ich weiß das sich hier ein paar juristen und hobbyjuristen aufhalten, wäre es also möglich mir dabei zu helfen?

mfg und vielen dank


PS: ich habe schon viel gegoogled, aber mein problem hat scheinbar keiner
 
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Hallo, ich habe n problemchen hier.
mein sohn hat ohne schulabschluss ende (8. klasse) die schule abgebrochen (gegen unseren willen, mit viel stress etc) und hat totalverweigert. er hat dann ca ein halbes jahr später ein schulprojekt mit altenrativem unterricht begonnen, das aber auch nach einer ganzen(!) woche wieder abgebrochen.

dann hat er noch einmal über eine fernschule versucht den schulabschluss nachzuholen, was er aber nach ca 3 monaten auch wieder abbrach.

jetzt hat er auf einer privatschule seinen realschulabschluss nachgeholt (den ICH ihm finanzierte) und macht auf der selben schule jetzt sein abitur.
er bezieht momentan hartz4 und wohnt nicht mehr zuhause.

die frage lautet nun: er brach 3 schulausbildungen ab und ich finanzierte ihm einmal den realschulabschluss als, sozusagen, ausserschulische ausbildung, da es ja schulgeld kostete und er dabei auch schon über 18 war.

bin ich nun weiter verpflichtet unterhalt zu zahlen solange er abitur macht? kann das amt sein hartz4 von mir einfordern?

das wäre ziemlich mies, da ich ja wirklich viel mitgemacht habe und ihm letztendlich auch eine "ausbildung" finanziert habe. ich weiß nur nicht ob das rechtskräftig ist, da es sich hier um keine berufsausbildung handelt.

ich weiß das sich hier ein paar juristen und hobbyjuristen aufhalten, wäre es also möglich mir dabei zu helfen?

mfg und vielen dank


PS: ich habe schon viel gegoogled, aber mein problem hat scheinbar keiner


Nach § 1610 Abs. 2 BGB ist das Kind grundsätzlich bis zum Abschluss seiner Berufsausbildung unterhaltsbedürftig.

Nach Abschluss der Berufsausbildung kommt ein Unterhaltsbedarf regelmäßig nur bei Erkrankung oder Behinderung mit Arbeitsunfähigkeit in Betracht.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bemisst sich der Unterhaltsanspruch auf eine angemessene Ausbildung nach der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes. Diese muss sich jedoch auch im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der unterhaltsverpflichteten Eltern halten. Unterhaltspflichtige Eltern schulden ihren Kindern mithin keine wirtschaftlich nicht zumutbare Ausbildung. Ein Kind kann also nicht sein Leben lang eine Unterhaltsverpflichtung seiner Eltern herbeiführen indem es mehrere Ausbildungen oder Studiengänge abbricht und neue beginnt bzw. wiederum neue an die abgeschlossene anschließt. Geschuldet wird grundsätzlich nur eine Ausbildung. Auch bei erheblicher Überschreitung der Regelstudienzeit (Bummelstudium) kann ein Unterhaltsanspruch entfallen.
 
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es gibt also garkeine möglichkeit zu sagen: er hat mehrfach schule abgebrochen und sich extrem quer gestellt, wir haben ihm nach volljährigkeit eine teure privatschule finanziert weil dies der einzige weg für ihn war noch einen schulabschluss zu machen, und jetzt soll er gefälligst arbeiten oder zumindest uns nicht weiter auf der tasche liegen - wir zahlen nichts mehr!

??

no chance?
 
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es gibt also garkeine möglichkeit zu sagen: er hat mehrfach schule abgebrochen und sich extrem quer gestellt, wir haben ihm nach volljährigkeit eine teure privatschule finanziert weil dies der einzige weg für ihn war noch einen schulabschluss zu machen, und jetzt soll er gefälligst arbeiten oder zumindest uns nicht weiter auf der tasche liegen - wir zahlen nichts mehr!

??

no chance?

Du kannst ihn dazu zwingen das er das Abitur hinschmeisst und eine BerufsAusbildung anfaengt (Hier musst du dann nicht mehr soviel Unterhalt bezahlen da er ja ein eigenes Einkommen hat) und wenn er dieses dann nicht durch zieht brauchst du kein Unterhalt zu bezahlen.
 
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langfristig wäre es für den staat auch einfach dumm menschen die sich spät dafür entschieden haben einen höheren abschluss anzustreben so steine in den weg zu legen. für die eltern sicherlich etwas blöd aber wenn ihr keinen bock habt das die arbeitslosigkeit und h4 immer in seinem nacken sitzt tut ihr gut daran ihm auch noch nen studium zu finanzieren.
 
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Du kannst ihn dazu zwingen das er das Abitur hinschmeisst und eine BerufsAusbildung anfaengt (Hier musst du dann nicht mehr soviel Unterhalt bezahlen da er ja ein eigenes Einkommen hat) und wenn er dieses dann nicht durch zieht brauchst du kein Unterhalt zu bezahlen.

okay. ist es möglich neben der schule eine berufsausbildung zu machen? also rein theoretisch? ich weiß, in der praxis isses nicht möglich, aber eben rein vom gesetz her, dürfte man das?
 
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okay. ist es möglich neben der schule eine berufsausbildung zu machen? also rein theoretisch? ich weiß, in der praxis isses nicht möglich, aber eben rein vom gesetz her, dürfte man das?

Da eine Ausbildung auch immer den Besuch einer Berufsschule voraussetzt muss er zur Schule.
 
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du hast keine chance daraus zu kommen es sei denn du lebst selber am existenzminimum

und das ist auch gut so ich behaupte einfach mal das die eltern am meisten daran schuld sind wenn der nachwuchss sich scheisse entwickelt also habt ihr dafür auch gerade zu stehn
bis aus ihm was wird weil von der gesellschafft fordern ihn für den rest seines lebens durchzufüttern weil er dauerh4 patient wird ist wohl noch deutlich dreister als sich drüber aufzuregen das dein sohn ein versager ist und du nicht mehr verantwortlich sein willst
 
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haha du verstehst mich falsch, er is durchaus in der lage selbst was zu machen, ich hab bloß kein bock weiter zu zahlen ;D

wenn ers bräuchte gern, aber er brauchs nich, und selbst wenn er n nebenjob für 400 euro neben dem abi macht geht das

also, da gibts kein entkommen? kacke ;)
 
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meine holde dipl jur sagt:
§1610 trifft nicht zu, trotzdem kommste da net raus. im spoiler gibts ne rechtssprechung dazu

Unterhalt volljähriger Kinder

Die Aufteilung in Naturalunterhalt und Barunterhalt beim Kindesunterhalt entfällt, wenn das Kind volljährig wird, also mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Von diesem Tag an sind beide Elternteile anteilig zum Barunterhalt verpflichtet. Die Haftungsanteile der Elternteile für den Kindesunterhalt richten sich nach dem Verhältnis ihres jeweiligen Einkommens.

Bei volljährigen Kindern ist zwischen Kindern, die sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch zu Hause wohnen und solchen Kindern zu unterscheiden, auf denen eine dieser eben genannten Voraussetzungen nicht zutrifft.

Die volljährigen Kindern, auf die alle drei Kriterien zutreffen, werden beim Kindesunterhalt wie minderjährige Kinder privilegiert und unterhaltsrechtlich auch wie solche behandelt (s.o.).

Gegenüber den anderen volljährigen Kindern gilt beim Kindesunterhalt der angemessene Selbstbehalt, der sich bundesweit auf 1.100,00 € beläuft. Zudem sind die Anforderungen an den Unterhaltspflichtigen, die eigene Arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen, um zumutbare und mögliche Einkünfte zu erzielen, nicht so hoch gesteckt wie gegenüber privilegierten Kindern.

es gibt aber wohl ausnahmen, falls das kind nicht das tut, was man von ihm will (z.b. zu hause wohnen)

In welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll können Eltern, die Unterhalt gewähren bestimmen, kommt das volljährige Kind dieser Anordnung nicht nach, so verliert es zumindest teilweise seinen Unterhaltsanspruch. Z.B. ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. § 1612 Abs. 2 BGB

aber im zweifelsfall doch mal nen gscheiten anwalt fragen ;)
 
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geil danke, hast mir schon viel geholfen.

sag mal, wenn er der aufforderung nicht nachkommt, und dadurch seinen unterhaltsanspruch (teilweise) verliert, dann kürzen die ihm auch das hartz4 oder?
 
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ne, der brave staat füttert alle durch :)
 
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es ist zu beachten, dass er seine ausbildung zügig zu machen hat. das hat er verwirkt.

dann muss beachtet werden, dass nur seine erstausbildung zu finanzieren ist, die hat er ja mehrmals abgebrochen.

ich sehe hier keinen unterhaltsanspruch mehr ...
 
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ja da is halt dann die frage ob schulausbildung als ausbildung zählt, da weiß halt irgendwie keiner genauen rat
 
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das wäre ziemlich mies, da ich ja wirklich viel mitgemacht habe und ihm letztendlich auch eine "ausbildung" finanziert habe. ich weiß nur nicht ob das rechtskräftig ist, da es sich hier um keine berufsausbildung handelt.

Es wäre auch ziemlich mies der Gesellschaft gegenüber diese für deinen Sohn zahlen zu lassen. Arbeitsfähig ist er jedenfalls mit nem Realschulabschluss eher weniger und nach meiner (rein subjektiven) Meinung bist du weiter für ihn verantwortlich.
 
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Wieso sollte man mit nem Realschulabschluss nicht arbeitsfähig sein ?
Finds eher ne Frechheit das man nem Schüler, der mehrmals Schule/Ausbildung abbricht und nun meint Abitur machen zu müssen, erlaubt eine eigene Wohnung zu beziehn + Hartz4 und Unterhalt zuschiebt.
 
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Nur so ein kleiner Reminder, wenn du jetzt den Unterhalt verweigerst kann er das auch geltend machen falls du mal ein Pflegefall wirst...
 
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jo cool, genau so soll es sein. ich werds also versuchen ; )
 
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