Herausgabeanspruch bei Minderjährigkeit

Entelechy

Guest
Kurze Frage an die Juristen hier.

Wenn ich mit 17 einen Vertrag im Fitnessstudio unterschrieben habe und dafür 1 Jahr dort für 350€ trainiert habe, die mir jetzt aber wegen einer Rückgabe vom Trainingsschlüssel ans Bein pinkeln. (war ausgemacht, dass der Schlüssel 50€ Pfand kostet, was man am Ende zurückbekommt - sie wollen es nicht herausgeben)

Gibt es eine Möglichkeit aus 985 oder 812 eine Herausgabe der 350€ (meiner Leistung) zu verlangen?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
wurde der vertrag denn von deinen eltern genehmigt? mit 17 warst du ja lediglich eingeschränkt geschäftsfähig und bei einem nicht leidglich rechtlich vorteilhaften geschäft hätten sie der sache überhaupt erstmal zustimmen müssen, ansonsten ist das rechtsgeschäft schwebend unwirksam.
 

Entelechy

Guest
Hab anscheinend beim ändern des Posts vergessen zu schreiben, dass der Grund für die Herausgabe natürlich die schwebende Unwirksamkeit oder Nichtigkeit sein könnte.

Nein, meine Eltern haben dem Fitnessstudio gegenüber den Vertrag nicht genehmigt.
 
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Keine Rechtsberatung - alle Angaben ohne Gewähr

Der zunächst schwebend unwirksame Vertrag (§ 108 Abs. 1 BGB) dürfte mit Erreichen der Volljährigkeit von Dir konkludent genehmigt worden sein, § 108 Abs. 3 BGB.

Sollte dies nicht der Fall sein, könnte der Vertrag nach § 110 BGB von Anfang an als wirksam gelten, sofern Du die Leistung vollständig bewirkt hast.
 

Entelechy

Guest
Original geschrieben von SwAtCh-IrOnY
Keine Rechtsberatung - alle Angaben ohne Gewähr

Der zunächst schwebend unwirksame Vertrag (§ 108 Abs. 1 BGB) dürfte mit Erreichen der Volljährigkeit von Dir konkludent genehmigt worden sein, § 108 Abs. 3 BGB.

Sollte dies nicht der Fall sein, könnte der Vertrag nach § 110 BGB von Anfang an als wirksam gelten, sofern Du die Leistung vollständig bewirkt hast.


Jop, dachte ich mir auch.

Was ist mit dem Pfand der 50€, die sind aus dem Vertrag abgeleitet. Könnte ich die Herausgabe von diesen fordern um mich nicht mit dem Fitnesstudio über die Definition eines Pfands auseinandersetzen zu müssen?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
ajo aber wenn du nun 18 bist, dann müsstest du das rechtsgeschäft selbst konkludent genehmigt haben nehme ich an, von daher ist da net viel mit ungerechtfertigter bereicherung

Sollte dies nicht der Fall sein, könnte der Vertrag nach § 110 BGB von Anfang an als wirksam gelten, sofern Du die Leistung vollständig bewirkt hast.

das würde ich aber bezweifeln, dass daves eltern ihm eine so große menge an finanziellen mitteln zur freien verfügung und sicher auch ncith z udiesem zweck zur verfügung gestellt hatten...jedenfalls würde ich so argumentieren, denn wir wollen ja, dass dave was bekommt und nicht, dass die gegenseite gewinnt.

Was ist mit dem Pfand der 50€, die sind aus dem Vertrag abgeleitet. Könnte ich die Herausgabe von diesen fordern um mich nicht mit dem Fitnesstudio über die Definition eines Pfands auseinandersetzen zu müssen?

warum wollen sie dir denn die kohle eigentlich nicht geben?
 

Entelechy

Guest
Ich vermute: Weil es nicht sonderlich gut läuft und sie die 50€ gerne behalten würden.

Außerdem steht im Vertrag nicht explizit drinnen, dass für den Schlüssel nur ein Pfand bezahlt wird. Ich habe zwar eine Quittung, dass ich 50€ für den Schlüssel bezahlt habe, dort steht aber nirgends "Pfand".

Sie argumentieren, dass es sich um eine Gebühr gehandelt hat. Wobei ich das damals hab streichen lassen, deshalb auch der Strich. ^^

Anbei Fotos:

quittung.jpg


gebuehr.jpg



Mir geht's auch weniger um die 50€, als dass ich mir nicht von irgendwelchen Husos ans Bein pissen lassen will.
 
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Vielleicht hat er den Schlüssel verloren.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
ajo dann siehts doch nicht schlecht aus. einerseits hast du die quittung darüber 50 euro für den schlüssel bezahlt zu haben, andererseits hast du den entsprechend punkt im vertrag, welcher offensichtlich besagt, dass keine gebühr fällig wird, insofern läuft ihre argumentation ins leere.

ist nur die frage ob du wegen 50 euro prozessieren würdes, was ökonomisch nicht viel sinn machen würde, aber n bisschen mit den säbeln rasseln kann sich schon lohnen.
 
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Du musst als Anspruchsteller die Abrede leider beweisen. Die Bezeichnung als Gebühr spricht natürlich dagegen. Vielleicht kannst Du belegen, dass es im Studio gängige Praxis ist, die Ausgabe der Schlüssel gegen Pfand zu gestalten. Das könnte helfen.
 

Entelechy

Guest
Original geschrieben von HeatoR
ist nur die frage ob du wegen 50 euro prozessieren würdes, was ökonomisch nicht viel sinn machen würde, aber n bisschen mit den säbeln rasseln kann sich schon lohnen.

Welche Möglichkeiten gäbe es da? Wenn man mit dem Säbel-rasselt, ist's immer gut auch Kämpfen zu können.
 
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