Zuerst das Essentielle zum Verständnis:
Ich ziehe zum 1.2.09 offiziell in eine neue Wohnung mit meiner Freundin (ca. 120m²). z.Z. sind wir am Renovieren - sprich: neue Tapeten, Laminat legen, Steckdosen und Schalter neu setzen etc.
Daher konnten wir uns mit dem Vermieter auf den ersten Monat mietfrei einige, das fand ich einen feinen Zug.
Unser Wohnzimmer hat von der Fläche an die 35m² - und ist somit auch der grösste Raum der Wohnung.
Umweltbewusst und sparsam wie wir sein wollten, haben wir uns speziell nach einer Wohnung mit Zugang zum Schlot und Kaminrohr gesucht, dass wir das Wohnzimmer (und bei geöffneter Wohnzimmertür auch den Flur) mit einem Kaminofen beheizen können.
Erstens macht so ein schöner Kaminofen was her, zweitens ist es wirklich wirtschaftlich, da wir einen Wald im Familienbesitz haben, und ausser der investierten Arbeit keine weiteren Kosten für den Brennstoff Holz hätten.
So - nun der Haken: Heute kam der Heizkörperablese Mensch - und da habe ich auch zum erstenmal so richtig, das System verstanden.
An unseren Heizkörpern hängen in einer Verschalung mit Flüssigkeit gefüllte Röhrchen - die Flüssigkeit im Röhrchen fängt bei einer Temperatur von 25°C an zu verdampfen. Über eine Skala kann dann die entnommen Wärmeleistung ermittelt werden. Soweit so gut - DOCH: wenn ich nun aber mein Wohnzimmer mit dem Kamin beheize und es mollig warm über 25°C mache - dann verdampft mir die Flüssigkeit im Röhrchen obwohl der Heizköper aus ist. Also ZAHLE ich Heizkosten für einen Raum, den ICH mit dem Kamin beheize trotzdem - obwohl ich die ja einsparen wollte. Tolle Wurst.
Der kompetente Ablesemensch sagte mir jedoch auch, dass es inzwischen 2-Weg Fühler gibt, die die Temperatur am Heizkörper und die Raumtemperatur ermitteln - und somit nur "messen" wenn auch der Heizkörper an ist.
Meine Frage nun:
Habe ich ne gesetzliche Grundlage um so einen elektronischen Fühler an allen meinen Heizkörpern zu fordern, oder muss ich auf das Entgegenkommen meines Vermieters vertrauen?
Prinzipiell denke ich schon, dass der Vermieter nichts dagegen hat, die Fühler zu tauschen, aber das wäre ja auch mit Kosten verbunden - kann der die dann auf mich abwälzen?
Danke für jede Info und Hilfe.
Lore
Ich ziehe zum 1.2.09 offiziell in eine neue Wohnung mit meiner Freundin (ca. 120m²). z.Z. sind wir am Renovieren - sprich: neue Tapeten, Laminat legen, Steckdosen und Schalter neu setzen etc.
Daher konnten wir uns mit dem Vermieter auf den ersten Monat mietfrei einige, das fand ich einen feinen Zug.
Unser Wohnzimmer hat von der Fläche an die 35m² - und ist somit auch der grösste Raum der Wohnung.
Umweltbewusst und sparsam wie wir sein wollten, haben wir uns speziell nach einer Wohnung mit Zugang zum Schlot und Kaminrohr gesucht, dass wir das Wohnzimmer (und bei geöffneter Wohnzimmertür auch den Flur) mit einem Kaminofen beheizen können.
Erstens macht so ein schöner Kaminofen was her, zweitens ist es wirklich wirtschaftlich, da wir einen Wald im Familienbesitz haben, und ausser der investierten Arbeit keine weiteren Kosten für den Brennstoff Holz hätten.
So - nun der Haken: Heute kam der Heizkörperablese Mensch - und da habe ich auch zum erstenmal so richtig, das System verstanden.
An unseren Heizkörpern hängen in einer Verschalung mit Flüssigkeit gefüllte Röhrchen - die Flüssigkeit im Röhrchen fängt bei einer Temperatur von 25°C an zu verdampfen. Über eine Skala kann dann die entnommen Wärmeleistung ermittelt werden. Soweit so gut - DOCH: wenn ich nun aber mein Wohnzimmer mit dem Kamin beheize und es mollig warm über 25°C mache - dann verdampft mir die Flüssigkeit im Röhrchen obwohl der Heizköper aus ist. Also ZAHLE ich Heizkosten für einen Raum, den ICH mit dem Kamin beheize trotzdem - obwohl ich die ja einsparen wollte. Tolle Wurst.
Der kompetente Ablesemensch sagte mir jedoch auch, dass es inzwischen 2-Weg Fühler gibt, die die Temperatur am Heizkörper und die Raumtemperatur ermitteln - und somit nur "messen" wenn auch der Heizkörper an ist.
Meine Frage nun:
Habe ich ne gesetzliche Grundlage um so einen elektronischen Fühler an allen meinen Heizkörpern zu fordern, oder muss ich auf das Entgegenkommen meines Vermieters vertrauen?
Prinzipiell denke ich schon, dass der Vermieter nichts dagegen hat, die Fühler zu tauschen, aber das wäre ja auch mit Kosten verbunden - kann der die dann auf mich abwälzen?
Danke für jede Info und Hilfe.
Lore