TekkN9NE
Guest
Hallo, habe mich gestern mit einem freund über dieses thema hier unterhalten und würde gerne eure meinung dazu hören:
Mal angenommen, jemand ist ein bereits verurteilter straftäter,der allerdings auf bewährung raus is. Würde ein anonymer anruf bei der polizei in dem man ihm des handels mit rauschgift beschuldigt, ausreichen damit die polizei seine wohnung unter die lupe nimmt?
Und falls er verurteilt wird, wie sieht es mit der beweislage aus? Schließlich basiert der durchsuchungsbefehl ja nur auf einem anonymen anruf?
Mal angenommen, jemand ist ein bereits verurteilter straftäter,der allerdings auf bewährung raus is. Würde ein anonymer anruf bei der polizei in dem man ihm des handels mit rauschgift beschuldigt, ausreichen damit die polizei seine wohnung unter die lupe nimmt?
Und falls er verurteilt wird, wie sieht es mit der beweislage aus? Schließlich basiert der durchsuchungsbefehl ja nur auf einem anonymen anruf?