Handwerker - Falschauskunft über Preise erteilt?

FORYOUITERRA

TROLL
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hallo,
ich hab hier vor kurzem einen handwerker engagiert, der mir hier was richten sollte.
war vorab natürlich bei denen im laden, wo ich mich eindeutig als privatperson ausgab, und hab mich nach dem stundenlohn und den zu erwartenden kosten erkundigt. dort wurde mir ein betrag genannt, der sich nun auf der rechnung als nettolohn entpuppte.
ich hätte den handwerker natürlich nicht für den tatsächlichen bruttolohn gerufen.
auch über das ersatzteil, was bestellt werden musste, gab man mir nur den nettopreis an.

ist das rechtens, was die firma da abgezogen hat?
hat da einer gesetzesgrundlagen auf lager?


edit: 1.) gibt eine preisangabeverordnung. §1 klärt, dass man als privatperson bruttopreise genannt bekommen muss.
2.) wäre es dennoch rechtens, wenn er tatsächlich bei nennung des preises gesagt hätte, dass es ein nettopreis ist und mir somit die kopfrechenaufgabe damit übergeben hätte?
 
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Ist im prinzip nicht rechtens, da ihr ja einen mündlichen vertrag hattet bzw. er dich ja zumindest in die irre geführt hat.
Die frage ist ob du das beweisen kannst.
Man kann auch von einer privatperson nicht erwarten, dass sie mit sowas rechnet.
 
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Schick doch einen bekannten vorbei, der sich auch einen kostenvoranschlag geben lässt mit schriftlicher bestätigung - da werden sie es dann ja wieder so machen und ihr habt einen beweis, dass es da so üblich ist.
 
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Über wieviel Abweichung von dem vorher kalkulierten Preis reden wir denn hier?
 

FORYOUITERRA

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der absolut betrag ist für die sache völlig irrelevant. 19% eben.
 
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Handwerker sind halt nicht der Mediamarkt. Der hat ausm Kopf raus seinen Stundenpreis genannt. Die Steuer rechnen se eh erst auf der Rechnung aus. War wahrscheinlich keine böse absicht.

Hab mich grad bei meinem Meisterkumpel informiert: Es ist absolut üblich das im Handwerk nur die Nettopreise genannt werden, da sich die MwSt. ja erst aus der Gesamtrechnung ergibt. Dein HW hat leider die Rettungsfloskel "zzgl. MwSt." vergessen. In wie weit das jetzt irreführung ist darfste dir jetzt selber ausmalen. Musst ihn ja auch nicht mehr beauftragen. Also zu Punkt 2: Ja ist es
 
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floskl?

als endverbraucher bzw. privatperson gelten bruttopreise, da haben sich auch handwerker dran zu halten und wenn sie zu dumm sind auf ihren nettostundenlohn 19% drauf zu legen.. dann mag das ja für dich und deinen meisterkumpel klar gehen, aber in germany gilt privatperson kauft zu bruttopreis und wenn da nich eindeutig drauf hingewiesen wurde zuzüglich mwst wars betrug.


problem an der sache, mündlich erfolgt daher hat er dich zwar verarscht aber beweis das mal, du hast da keine handhabe im endeffekt steht dann aussage gegen aussage und auf den quatsch brauchste dich für die 19 nicht einlassen.
 

FORYOUITERRA

TROLL
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hab bei einer öffentlichen stelle für preisangaben mittlerweile mal angefragt:
es wäre auch dann nicht okay gewesen, wenn er dabei gesagt hätte, dass es der nettopreis ist. wie redhec sagte: für endverbraucher gelten bruttopreise.

problem ist halt wirklich aussage gegen aussage. werde wohl dennoch eine beschwerde einreichen, die dann zumindest überprüft wird.
 
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achso wenn du noch nicht gezahlt hast, ganz einfach: zahlste abzüglich der 19% also den nettopreis wenn du lustig bist kannste noch nen brief dazu packen wo du ihm alles gute wünscht und kannst lässig abwarten, wenn ers wirklich drauf anlegt und nen mahnbescheid durchzieht kannste immer noch zurück rudern weil du kein bock auf den stress hast aber in diesem fall ist der handwerker so oder so der dumme und du hast deine Genugtuung, und wenn du ballz of steel hast legste widerspruch bei der mahnung ein und begründest und gg no re.
 
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