Ab dem 06.11.2006 gibt es neue EU-Richtlinien fär die Beförderung von Handgepäck. Die neuen Regeln gelten für alle Abflüge innerhalb Europas. Demnach dürfen Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt im Handgepäck transportiert werden. Das Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck (Parfum, Gels, Zahnpasta, Cremes, Rasiermittel und Sprays) ist nur noch in Behältern von maximal 100 Millilitern erlaubt. Die Behälter müssen dabei locker in einen durchsichtigen und verschliessbaren Plastikbeutel von maximal 1 Liter Fassungsvermögen verpackt werden. Der Beutel ist bei der Sicherheitskontrolle einzeln vorzuzeigen und wird, wie elektronische Geräte, extra durchleuchtet. Pro Person ist jeweils nur ein Beutel mit Flüssigkeiten erlaubt!