Halteverbot-noob! wie nun?

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Hi,

Als ich gestern aus dem Kino zu meinem Auto gekommen bin, klebte ein 15-Euro Strafzettel an meiner scheibe.

Ich bin etwas überrascht gewesen, mir war nämlich nicht klar das hier Halteverbot gilt.

Als ich eingeparkt habe, sah ich VOR MIR (durch die windschutzscheibe) in etwa 5m entfernung genau dieses schild:

foto001o.jpg


Das Schild steht nicht in längsrichtung zur fahrbahn, sondern quer. So das man aus dem auto heraus genau drauf schauen kann.

Ich bin davon ausgegangen das das absolute Halteverbot AB DA AN gilt, und nicht schon davor?

Oder gibt es einen unterschied zwischen schildern die längs und quer zur fahrbahn aufgestellt sind?

Und dann gibt es ja nochmals das gleiche schild mit einem Pfeil welches in eine der beiden richtung zeigen kann. Ob das bei meinem der fall ist, weiss ich nicht, schlieslich ist ein teil des schildes mit einem aufkleber überklebt wie man auf dem foto sieht.

Generell interessiert mich eigentlich nur: Bin ich ein halteverbots-noob und hätte da nicht parken dürfen WEIL ....?
Oder seh ich das richtig das das Halteverbot es nach dem schild gilt, und ich zu unrecht einen strafzettel bekommen habe weil ich davor geparkt habe?

Oder heisst das Schild einfach nur Halteverbots-ENDE? Und irgendwo weiter vorne noch ein weiteres schild mit Pfeil sein muss?

O_x
 
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meine das gilt links und rechts, korrigiert mich :o

€:und wenn es nur für eine richtung vorgeschrieben ist, dann gibts einen pfeil...
 

ahi

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Sieht so aus als wären die Pfeile überklebt ^^
In dem Fall gilt das Halteverbot wohl in beide Richtungen vom Schild aus.
 
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wenns es quer steht, also zu dir hin, gilt ab dort das halteverbot, scheint wirklich so, als ob die Pfeile überklebt worden sind, wenn ja schick das doch einfach mal zum Ordnungsamt oder dergleichen.
 
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Wenn das halteverbot in beide richtungen gilt, müssten dann nicht 2 pfeile auf dem schild sein?

Also einer oberhalb und einer unterhalb in dem X ?

Und machen pfeile überhaupt sinn wenn das Schild quer steht?


also:

| |
| - <-- Schild quer
| |
| A --> mein auto
 
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Pfeile zeigen Anfang und Ende des Halteverbots an (ab dem Schild bzw. bis exakt zu dem Schild), wobei dann nur ein Pfeil auf dem Schild ist. Schilder mit 2 Pfeilen stehen immer zwischen zwei solchen Schildern mit einem Pfeil und sind quasi als Erinnerung zu verstehen, dass weiter vorne eine Halteverbots-Zone begonnen hat. Schilder mit 2 Pfeilen stehen nicht alleine.

Bei nur einem Schild ohne Pfeile gilt das Halteverbot 15m vor sowie nach dem Schild.
 
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Quer, längs, die Ausrichtung des Schildes beeinflusst doch nullstens dessen Bedeutung? Zumindest hier in der Schweiz nicht.
Massgebend sind die Pfeile!
 
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Original geschrieben von MegaVolt
Pfeile zeigen Anfang und Ende des Halteverbots an (ab dem Schild bzw. bis exakt zu dem Schild), wobei dann nur ein Pfeil auf dem Schild ist. Schilder mit 2 Pfeilen stehen immer zwischen zwei solchen Schildern mit einem Pfeil und sind quasi als Erinnerung zu verstehen, dass weiter vorne eine Halteverbots-Zone begonnen hat. Schilder mit 2 Pfeilen stehen nicht alleine.

Bei nur einem Schild ohne Pfeile gilt das Halteverbot 15m vor sowie nach dem Schild.


Würde die sache erklären. Ich denke das ding hat keine pfeile weil es ja quer zur fahrtrichtung steht.

ABER dennoch wär mir jetzt ehrlich gesagt neu das dann das halteverbot auch vor dem schild gilt und nicht erst dahinter :confused:
 
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Es darf ruhig quer stehen und Pfeile haben, du musst es dann imaginär drehen. Bei uns gibts quasi nur quer zur Fahrbahn gestellte Schilder mit und ohne Pfeile. Aber bei diesem Schild müsste ein Pfeil drauf sein, aber wenn er durch den Aufkleber verdeckt ist, ist das nicht deine Schuld.

edit: Seit wann gilt das Halteverbot denn auch vor dem Schild? Das ist mir neu.
 
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Also hier bei mir in der Straße gegenüber steht auch so ein Absolutes Halteverbotschild quer, davor parken die Autos bis zum Schild und danach keiner mehr. Und da gibts auch keine Knöllchen, nur wenn man sich dahinter stellt (dann aber 25€ waren) :8[:
 
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seit wann zählt der Inhalt von einem Schild davor. Immer nur danach. Demnach hier absolutes Haltverbot ab Schild (sowohl halten als auch parken). Außer da doch ein Pfeil drauf oder eine Wiederholung.
Alternativ könnte ein Knöllchen für Parken auf dem Gehweg (oder partielles Parken auf dem Gehweg), Blockieren von Einfahrten oder das Nichteinhalten des Kreuzungsabstandes (falls Kreuzung vorhanden) der Grund sein.

und was bedeutet hier quer? alle Straßenschilder stehen quer zur Fahrtrichtung, dass man sie auch sehen kann. Jedenfalls bei mir? Evtl an engen stellen mal anders. seltsam..
 

haschischtasche

Ährenpenis
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Original geschrieben von =[MOIN]=Ursus
Alternativ könnte ein Knöllchen für Parken auf dem Gehweg (oder partielles Parken auf dem Gehweg), Blockieren von Einfahrten oder das Nichteinhalten des Kreuzungsabstandes (falls Kreuzung vorhanden) der Grund sein./B]
das stuende aber explizit auf dem knoellchen drauf.
 
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| |
| - <-- Schild quer
| |
| A --> mein auto

Ich geh mal davon aus, dass der 4er-Strich die Straße is. Da bei dem Schild der Pfeil unten, welcher ja des Ende markert, überklebt is und die Bullen des mit Sicherheit wissen, biste aufn Assikid-Streich reingefallen.

Meld des doch mal dem Ordnungsamt, vllt sehen die vom Bußgeld ab, aber ka wie da die Chancen sin; is was für die Rechtsberater hier.
 
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JA aber mal ehrlich, was kann man denn dafür wenn die Schilder verklebt sind? Nichts, kann ja wohl nicht sein das man als Fahrer jeden Aufkleber abknibbeln muss um zu sehen ob da evtl was drunter steht. Denke hast da ganz gute Chancen vorallem wenn du noch ein Foto hast aber ist auch nur geraten, nur gerecht wäre es.

Wie ist es denn so mit verdeckten Schildern? Ist dafür nicht eig die Gemeinde zuständig, also auch ovn Büschen und Co. verdeckte Schilder? Ich denke schon.
 
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Der Tatbestand auf dem knöllchen lautet Halten im absoluten Halteverbot. Nicht weil ich aufm gehweg oder sowas geparkt habe. Hab ich sowieso nicht ;)

Langsam glaub ich auch, dass das der pfeil überklebt ist. Werde morgen ne mail an die zuständige stelle schicken (steht ja aufm ticket drauf) und mein foto gleich anhängen und fragen wieso ich nun nen knöllchen bekommen habe. mal schauen was zurück kommt...
 
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Original geschrieben von GHoST_[FOOL]
Wie ist es denn so mit verdeckten Schildern? Ist dafür nicht eig die Gemeinde zuständig, also auch ovn Büschen und Co. verdeckte Schilder? Ich denke schon.
Ist schon Sache der Gemeinde, du als Autofahrer kannst das ja wirklich nicht ahnen; zumal viele Schilder beklebt sind. Aber vielleicht kommt es soweit, dass sie dir als Parksünder auch noch unterstellen, "sich nicht vergewissert zu haben", dass eventuell an jenem Tag der Aufkleber hing, obwohl an den anderen 364 Tagen der Pfeil eindeutig zu erkennen war.
Oder die unterstellen einem gar selbst, den Pfeil überklebt zu haben :8[:

Wünsche dir, AdMiRaL]A[-ScT-, jedenfalls viel Erfolg. Immerhin zeigt sich der TE recht einsichtig, anders als so manch anderer Autofahrer, der wie in manchen Threads wieder mal mit ein paar Sachen zuviel über die Piste gebrettert ist und als "armer" Mensch nun eine Strafe zahlen muß und Punkte bekommt.
 

voelkerballtier

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Original geschrieben von MegaVolt

Bei nur einem Schild ohne Pfeile gilt das Halteverbot 15m vor sowie nach dem Schild.
Nein. Halteverbot gilt ab Schild in Fahrtrichtung bis es aufgelöst wird (z.Bsp. durch eine Kreuzung)
 
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Original geschrieben von voelkerballtier

Nein. Halteverbot gilt ab Schild in Fahrtrichtung bis es aufgelöst wird (z.Bsp. durch eine Kreuzung)
Genau so ist es, ein wenig googeln hilft da (StVO uns so...).

Ich habe aber trotzdem mal eine Frage an MegaVolt:
Wie kommst Du auf diese komische Regelung mit den 15m? Hast Du das so im Kopf gehabt? Wenn die Frage im OT stünde, hätte ich bei 4 Antworten 5 verschiedene Meinungen erwartet, aber hier?
Und abgesehen davon, dass das falsch ist, wieso wird das auch noch rautiert?
Oder stammt die andere Aussage aus Österreich/Schweiz und ist möglicherweise sogar richtig?
 
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Original geschrieben von TheScorpion
Ich habe aber trotzdem mal eine Frage an MegaVolt:
Wie kommst Du auf diese komische Regelung mit den 15m?
Wahrscheinlich erfahrungsgemäß in etwa so:
Zu einem Stop-Schild muss man mind. 10 Meter Abstand lassen, wenn man es sonst beim Halten/Parken verdecken würde. Zu einem Zebrastreifen muss man generell mind. 5 Meter Abstand halten. Da MegaDepp 1 und 1 zusammenzählen kann, erhält er 15. Das ergibt dann den Geltungsbereich eines anderen Verkehrszeichens; nehmen wir einfach mal das Haltverbot, da es hier um dieses geht, und schon haben wir die Antwort.
(Hinweis: die ersten beiden genannten Abstände sind korrekt)

Ne, also hier wurde das wohl mit dem Zeichen 224 der StVO verwechselt (Haltestellenschilder !!!). Vor und hinter ihnen gilt innerhalb 15 m Parkverbot.
Original geschrieben von TheScorpion
Oder stammt die andere Aussage aus Österreich/Schweiz und ist möglicherweise sogar richtig?
Ja klar! Und in Polen gelten dann 20 Meter. In Tschechien 10 und in Ungarn dann sagen wir mal 25.
Sollen wir in jedem Land erst mal den Führerschein machen, wenn wir es durchfahren wollen?
 
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Original geschrieben von SF)RaVeN

Ja klar! Und in Polen gelten dann 20 Meter. In Tschechien 10 und in Ungarn dann sagen wir mal 25.
Sollen wir in jedem Land erst mal den Führerschein machen, wenn wir es durchfahren wollen?
:confused:
Es ist doch selbstverständlich, dass unterschiedliche Länder auch unterschiedliche Verkehrsregeln haben. Noch (viele Grüsse an die EU) kann da jeder machen, was er will. So gibt es z.B. in jedem Land unterschiedliche Tempolimits (PKW, PKW mit Anh., LKW...), warum nicht auch bezgl. Parkverbotschildern?
So abwegig ist das nicht. Ich weiss es nur nicht und war zu faul zum Suchen.
z.B. hier

Aber das mit der Haltestelle klingt plausibel...
 
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Keine Ahnung, ob jetzt da jedes Land andere Regeln hat (bin nämlich auch zu faul zu googeln), aber es kann doch nicht sein, dass ich vor jedem Urlaub Verkehrsrecht studieren muss, weil z.B. die Parkverbotsabstände vor jedem geschissenen Verkehrszeichen in jedem Land anders sind.
Ein gewisser Grad an Übereinstimmung sollte hier schon gegeben sein und ist es wohl auch.
Tempolimits auf Autobahnen könnte ich mir dagegen schnell mal merken.
Und dass solche Sachen wie Handy und Alkohol am Steuer unterschiedlich bestraft werden ist klar und etwas anderes wie ich finde.
 
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Original geschrieben von TheScorpion

Ich habe aber trotzdem mal eine Frage an MegaVolt:
Wie kommst Du auf diese komische Regelung mit den 15m? Hast Du das so im Kopf gehabt?

Ich war mir eigentlich zu 80% sicher das mit dem 15m in der Fahrschule gelernt zu haben - hätten aber auch 5m oder 10m sein können. Und ich bin mir zu 99.99% sicher, dass der Fahrlehrer gesagt hat, dass das Halteverbot vor und nach dem Schild gilt. Das hat mich damals nämlich schon gewundert aber ich habs ihm dann doch geglaubt.
Eventuell habe ich ihn aber damals wirklich auch nur falsch verstanden und er hat von Haltestellenschildern geredet ;)
 
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Original geschrieben von MegaVolt

Eventuell habe ich ihn aber damals wirklich auch nur falsch verstanden und er hat von Haltestellenschildern geredet ;)

Garantiert Haltestelle, da gilt des Verbot nämlich mit 10 Metern afaik. (Hab grad keine Zeit zum googeln, muss afk)

€dit: Bin wieder da und hab gegoogelt; sin 15m rechts und links (kann aber durch Zickzacklinien ausser Kraft gesetzt werden)
 
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Original geschrieben von Gomorrha


Wünsche dir, AdMiRaL]A[-ScT-, jedenfalls viel Erfolg. Immerhin zeigt sich der TE recht einsichtig, anders als so manch anderer Autofahrer, der wie in manchen Threads wieder mal mit ein paar Sachen zuviel über die Piste gebrettert ist und als "armer" Mensch nun eine Strafe zahlen muß und Punkte bekommt.

danke ;) mir gehts auch nicht um die 15 euro. wenns sein muss und ich falsch geparkt hab wayne.

Nur in dem fall hab ich kein plan wieso ich das ding bekommen hab O_x
 

Knechtkopf

Guest
zahl einfach nicht und leg einspruch ein, erklär halt das es verklebt war.
verkehrszeichen die verklebt und unkenntbar gemacht wurden gelten nicht.
ist genauso wenn z.b. ein 70er schild geklaut wird oder es unkenntlich gemacht wurden ist und du fährst 100 und wirst angehalten, ist ja nicht dein problem und deine aufgabe die schilder richtig aufzustellen.
du wirst recht bekommen

habe letztens naja vor 3 monaten ein 50 euro ticket bekommen weil ich auf einem behinderten parkplatz geparkt habe.
das schreiben ist an meine eltern gegangen, also an meine alte adresse.
ich habe natürlich nicht bezahlt und nach 3 monaten habe ich einen brief bekommen das ich nur noch die verfahrenkosten zahlen msus also 15 euro weil der aufwand mich ausfindig zu machen zu hoch/teuer wäre.
bezahle ich auch nicht. ^^
 
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Heute bekam ich feedback per telefon vom entsprechenden Amt.

Den Strafzettel gab es fürs parken in einer "HalteverbotsZONE"

Irgendwo weiter vorne am eingang in dieses Wohngebiet sind schilder aufgestellt auf denen steht das es sich um eine Halteverbots-zone handelt. Das halteverbot gilt werktags von
19-5 uhr usw bla bla und nur leute mit genehmigung da parken dürfen...

das schild von dem ich dachte es spielt eine rolle, ist in dem fall belanglos.

Die Anruferin sprach mir quasi ihr mitgefühl aus und betonte das es zugegebenermaßen etwas hinterlistig ist, aber sie da nichts machen könnte.

Die Zonen schilder hab ich nicht gesehen/beachtet, vermutlich weil ich an der stelle wo ich parken will schaue ob man halten darf oder nicht, und nicht 300m weg davon

Eben 15 Euro überwiesen :8[:
 
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aber cool, dass du feedback per telefon bekommen hast :)
 
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