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Wohnung ist nur erreichbar über ein großes Tor zur Straße hin. Das Schloss ist (ohne meine Beteiligung) defekt und es ist mir nun seit einiger Zeit nicht mehr möglich, die Wohnung zu erreichen. Ich muss entweder das Tor immer offen lassen (Sicherheitsrisiko, zudem sind noch andere Mieter im gleichen Haus die das Tor auch mal zufallen lassen) oder über das Tor klettern.
Der Mieter weiß seit Wochen davon und es ändert sich nichts.
Ich weiß, dass Mietminderungen letztendlich immer eine Einzelfallabwägung sind und man keine verbindlichen Ratschläge geben kann. Aber hat jemand so eine ganz ganz grobe Idee in welcher %-Region die Mietminderung für so etwas ausfallen müsste?
Die Wohnung nicht mehr erreichen zu können (bzw. nur durch klettern über ein 2m hohes Tor, das von außen nicht mehr geöffnet werden kann) ist ja schon eine ziemlich deutliche Einschränkung.
Der Mieter weiß seit Wochen davon und es ändert sich nichts.
Ich weiß, dass Mietminderungen letztendlich immer eine Einzelfallabwägung sind und man keine verbindlichen Ratschläge geben kann. Aber hat jemand so eine ganz ganz grobe Idee in welcher %-Region die Mietminderung für so etwas ausfallen müsste?
Die Wohnung nicht mehr erreichen zu können (bzw. nur durch klettern über ein 2m hohes Tor, das von außen nicht mehr geöffnet werden kann) ist ja schon eine ziemlich deutliche Einschränkung.