Höhe einer Mietminderung?

Mitglied seit
10.08.2000
Beiträge
12.908
Reaktionen
1
Wohnung ist nur erreichbar über ein großes Tor zur Straße hin. Das Schloss ist (ohne meine Beteiligung) defekt und es ist mir nun seit einiger Zeit nicht mehr möglich, die Wohnung zu erreichen. Ich muss entweder das Tor immer offen lassen (Sicherheitsrisiko, zudem sind noch andere Mieter im gleichen Haus die das Tor auch mal zufallen lassen) oder über das Tor klettern.
Der Mieter weiß seit Wochen davon und es ändert sich nichts.

Ich weiß, dass Mietminderungen letztendlich immer eine Einzelfallabwägung sind und man keine verbindlichen Ratschläge geben kann. Aber hat jemand so eine ganz ganz grobe Idee in welcher %-Region die Mietminderung für so etwas ausfallen müsste?
Die Wohnung nicht mehr erreichen zu können (bzw. nur durch klettern über ein 2m hohes Tor, das von außen nicht mehr geöffnet werden kann) ist ja schon eine ziemlich deutliche Einschränkung.
 

haviii

Guest
Keine. Warum?
Wenn Du den Vermieter aufgefordert hast zu reparieren, muss er reparieren. Repariert er nicht, dann lässt du reparieren und kannst dann von der Miete abziehen.

Warum?

So ein schaden behebt dir jeder Metallbauer für 100€ inkl. Steuer.

Verhältnismässigkeit ist geboten und Du kannst selber handeln da nicht für 15.000 das Dach saniert werden muss.
 
Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
12.549
Reaktionen
0
das ist doch vom prinzip nichts anderes als eine haustür die sich nicht verschließen lässt. und da sind 5 prozent der kaltmiete drin.

einen handwerker rufen ist potentiell riskant; da das kein akut dringlicher mangel ist und der vermieter beispielsweise (versuchen zu) sagen könnte er hätte es selbst gemacht und du auf deinem geld erstmal sitzen bleibst.

meine haustür ist auch nie verschlossen, aber ist mir völlig egal btw.
 
Mitglied seit
10.08.2000
Beiträge
12.908
Reaktionen
1
Jo, selbst machen ist mir zu riskant, gerade mit einem so "schläfrigem" Vermieter.
Das Problem ist aber deutlich größer als eine nicht verschließbare Tor. Das Tor ist zwar nicht abschließbar aber eben auch nicht aufschließbar. D.h. wenn es zufällt kann es nur noch von innen geöffnet werden, von außen besteht keinerlei Möglichkeit. Damit habe ich bei geschlossenem Tor effektiv keinen Zugriff mehr auf meine Wohnung (wie gesagt, ich muss dann über das Tor klettern).
Im Innenhof ist ein nicht abschließbarer Keller, d.h. das Tor immer offen zu lassen ist keine Option da viel zu riskant.
 
Mitglied seit
02.08.2008
Beiträge
842
Reaktionen
0
mach mal dem vermieter stress, ruf ihn mal an oder so und frag wann das endlich mal gemacht wird, haste das schon probiert?? also ich meine mit etwas druck und stresserei ;D
 
Mitglied seit
29.04.2009
Beiträge
1.175
Reaktionen
0
Jo einfach jeden Tag anrufen bis ein Termin feststeht. Wenn der Termin nicht eingehalten wird wieder anrufen mit der Ankündigung selbst einen Handwerker zu beordern und die Rechnung von der Miete abzuziehen.

Sowas unangekündigt zu machen find ich bissl scheiße.
 
Mitglied seit
10.08.2000
Beiträge
12.908
Reaktionen
1
Jo einfach jeden Tag anrufen bis ein Termin feststeht. Wenn der Termin nicht eingehalten wird wieder anrufen mit der Ankündigung selbst einen Handwerker zu beordern und die Rechnung von der Miete abzuziehen.

Sowas unangekündigt zu machen find ich bissl scheiße.

Unangekündigt? Ich kann seit Wochen nicht mehr vernünftig in meine eigene Wohnung und der Vermieter weiß das. Er kann froh sein, dass er überhaupt noch Miete bekommt.

Hm mal überlegen, was sollte ich tun?
- Mir jeden Tag Stress machen, eine riesen Telefonrechnung ansammeln und am Ende mich selbst um Handwerker und Schlüssel für die Nachbarn die das gleiche Tor benutzen und diesen ganzen Scheiß kümmern
- Nichts außer einen Brief an den Vermieter schreiben und aufgrund seiner Faulheit auch noch dick Geld sparen

Ja klar, ich telefonier natürlich rum und mach' es selbst und bleibe dann am Ende sogar noch auf den Kosten sitzen :stupid:
 
Mitglied seit
15.08.2000
Beiträge
10.005
Reaktionen
812
Wie oft hast du dich denn schon bei ihm gemeldet?

Telefonieren ist doch quasi gratis und bevor du so eine riesen Welle machst, solltest du nochmal mit dem Vermieter reden. Entweder er repariert das/bestellt nen Handwerker, oder du machst es. Da wird er schon reagieren, weil es um sein Geld geht.
 

haviii

Guest
Der kann doch einfach ein kleines Metallstück ans Tor schweißen und schwups, kann es gar nicht mehr zufallen. Das kostet so gut wie nix.

und WTF Telefonrechnung? In welchem Jahr lebst du? 1997? Telefonieren kostet gar nix.
 
Mitglied seit
01.09.2002
Beiträge
1.456
Reaktionen
0
Mit den anderen Mietern reden,
Schlossmechanismus aushebeln via Metallstück, holzstück, Klebeband,
Fahrradnummernschloss für 1,50 € kaufen,
anderen Mietern Nummer mitteilen,
Jeden Tag zum Frühstückskaffee im Geschäft auf Geschäftskosten (hehe) beim Vermieter anrufen.

Dick Geld sparen is nich.
Du musst sowas mitteilen, wenn du dann trotzdem weiterzahlst, dann ist dein recht auf mietminderung weg! d.h. jetzt schnell handeln, wenn du das aber schon seit wochen weisst - is nich!

Dann Mietminderung nur an den Tagen wos den Mangel gab und dann nur von der Kaltmiete (Grundmiete meinte ich irgendwo gelesen zu haben, kA was das sein soll, wohl kalt) und dann 5 %.

Wir haben das gerade auch durchgerechnet wg. kaputtem Boiler - das hat sich nicht gelohnt, weil der vermieter auch noch zeit bekommt, bis ers repariert.

Das würde ich nicht ohne Anwalt/Profi machen und das Verhältnis zum Vermeiter riskieren

Ausser:
- Du bist im Mieterschutzbund, und die kenn sich aus, dann hättest du nicht hier gefragt.
- Du willst dem Vermieter ans Bein pissen, weil ihr euch eh nicht mögt
- Du bist unnötig auf Stress aus - unnötiges ist meist unnötig!
 
Mitglied seit
17.05.2006
Beiträge
11.492
Reaktionen
0
so als laie würde ich sagen brief schreiben mit fristsetzung und bei verstreichen selbst wen holen und sich das geld wiedergeben lassen.

allerdings würde ich auch sagen das nen anwalt da irgendwie geeigneter is als das bw.de forum.
 
Mitglied seit
06.09.2002
Beiträge
3.238
Reaktionen
0
1. Nur ein Anwalt kann Dir kundige Auskunft geben
2. Keine Rechtsberatung

Sollte es Dir primär darum gehen, den Mangel zu beseitigen, sei auf folgende Vorschrift hingewiesen:
Gem. § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen und die Kosten vom Vermieter ersetzt verlangen, sofern dieser in Verzug mit der Mangelbeseitigung ist. Der Schuldnerverzug wird durch § 286 BGB bestimmt und tritt rglm bei Mahnung nach Fälligkeit ein. Eine Mahnung ist eine bestimmte und eindeutige Aufforderung, die fällige Leistung zu erbringen. Im Prozess wäre der Gläubiger für die Mahnung beweispflichtig.

Eine Aufwendungsersatzanspruch nach § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB ist gegenüber dem Mietzins aufrechenbar und führt in Höhe seines Bestehens zum Erlöschen der Forderung aus dem Mietvertrag, §§ 389, 387 BGB.

Die Mietminderung ist natürlich darüberhinaus möglich und bestimmt sich nach § 536 BGB. Ob sie immer anzuraten ist, steht auf einem anderen Blatt, Stichwort Dauerschuldverhältnis. Zur Höhe wird Dir ein kompetentes Büro sicher eine günstige Erstberatung anbieten.
 
Zuletzt bearbeitet:

haviii

Guest
Ich will ja nicht auf die Kacke hauen, aber genau das schrieb ich auch schon. :p
 
Mitglied seit
10.08.2000
Beiträge
12.908
Reaktionen
1
Jo, für die Zeit bis heute kann ich keine Mietminderung mehr durchsetzen. Aber von heute bis zu dem Tag an dem meine Wohnung wieder zugänglich ist.
Sobald ich mit Mietminderung komme schätze ich mal dass es in ein bis zwei Wochen repariert wird, um mehr als 50€ geht es wohl nicht und entsprechend wäre ein Anwalt Geld- und Zeitverschwendung.
Ich will einfach keinen Ärger mit dem dämlichen Schloss haben und wenn es eine Möglichkeit gibt, dem Vermieter mal in den Arsch zu treten (er ist generell stinkfaul und hat noch nichtmal andere Mängel, die schon bei der Wohnungsbesichtigung festgestellt wurden, behoben - das war aber nur Kleinkram wie eine defekte Steckdose so dass ich es um den Frieden zu wahren bisher einfach ignoriert habe, ich werde die Wohnung aber sowieso bald kündigen, d.h. ein gutes Verhältnis zum Vermieter ist mir vollkommen egal) und dabei auch noch Geld zu sparen dann ist das toll.
SwAtCh-IrOnY: Ganz grob, Wohnung ist nicht mehr ohne akrobatische Kunststücke zu erreichen - würdest du da auch nur 5% ansetzen? Ich bin von deutlich mehr ausgegangen. Wäre ich nicht sportlich so dass ich einfach über das Tor klettern kann dann hätte ich schon mehrfach auf der Straße schlafen müssen ... das muss doch stärker auf die Miete drücken.
 
Zuletzt bearbeitet:

haviii

Guest
Jo, für die Zeit bis heute kann ich keine Mietminderung mehr durchsetzen. Aber von heute bis zu dem Tag an dem meine Wohnung wieder zugänglich ist.
Sobald ich mit Mietminderung komme schätze ich mal dass es in ein bis zwei Wochen repariert wird, um mehr als 50€ geht es wohl nicht und entsprechend wäre ein Anwalt Geld- und Zeitverschwendung.
Ich will einfach keinen Ärger mit dem dämlichen Schloss haben und wenn es eine Möglichkeit gibt, dem Vermieter mal in den Arsch zu treten (er ist generell stinkfaul und hat noch nichtmal andere Mängel, die schon bei der Wohnungsbesichtigung festgestellt wurden, behoben - das war aber nur Kleinkram wie eine defekte Steckdose so dass ich es um den Frieden zu wahren bisher einfach ignoriert habe, ich werde die Wohnung aber sowieso bald kündigen, d.h. ein gutes Verhältnis zum Vermieter ist mir vollkommen egal) und dabei auch noch Geld zu sparen dann ist das toll.
SwAtCh-IrOnY: Ganz grob, Wohnung ist nicht mehr ohne akrobatische Kunststücke zu erreichen - würdest du da auch nur 5% ansetzen? Ich bin von deutlich mehr ausgegangen. Wäre ich nicht sportlich so dass ich einfach über das Tor klettern kann dann hätte ich schon mehrfach auf der Straße schlafen müssen ... das muss doch stärker auf die Miete drücken.

Wir leben nicht in den US und A. Hier muss man sein Gehirnschmalz schonmal anmachen. Und wenn ein Richter erkennt :"Wenn sie die Verriegelung des Tores verhindern (z.B. einen Stein in die Falle stecken oder eine Schraube etc.) dann kann es nicht mehr zufallen und sie können immer in Ihre Wohnung."
Du kriegst genau 0 Mietminderung. So ein Käse immer hier :stupid3:
 
Mitglied seit
01.09.2002
Beiträge
1.456
Reaktionen
0
@havii: das mit der offenen Kellertür hast du gelesen?

(wobei man die ja auch evtl. abschliessen könnte... bevorzugt mit einem Nummernschloss)
 
Mitglied seit
02.08.2008
Beiträge
842
Reaktionen
0
naja havii ob man könnte oder nicht, er bezahlt miete, dafür dass alles funzt und nicht um improvisieren zu müssen mit schraube usw lol.
also hat er auch ein recht darauf dass es repariert wird/ordnungsgemäß funktioniert.
er soll doch endlich anrufen und dem pisser sagen das er die scheisse endlich reparieren soll oder er zahlt nichtmehr seine volle miete
 

haviii

Guest
Natürlich hat er das.

Ein Eingangstor zum Hinterhof muss aber nicht abschließbar sein.
Deshalb gebietet der Menschenverstand - Anrufen und Terror machen + Stein in die Schloßfalle stecken und _keine_ Mietminderung.
 
Mitglied seit
12.07.2001
Beiträge
33.280
Reaktionen
172
Haviii hat Recht. Anstatt seine Energie in bw.de-Threads und Mietminderungskalkulationsformeln zu stecken sollte er lieber den Vermieter harassen und/oder selber Hand anlegen.
 
Mitglied seit
10.08.2000
Beiträge
12.908
Reaktionen
1
Tor blockieren ist nicht, da machen die Nachbarn nicht mit. Die wollen (vollkommen berechtigt, mir geht es da ja genauso) nicht, dass das große Tor nachts unverschlossen ist. Ich kann ja wohl kaum gegen den Willen der Mitbenutzer des Tor-Schloss blockieren, sonst hafte ich noch für einen eventuellen Einbruch (die Türen im Hof sind recht "dünn" und der Keller ist wie gesagt gar nicht abschließbar).
Deshalb: Tor blockieren ist keine Option. Mieter wurde schon in Kenntnis gesetzt, vor Wochen.
Und nochmal, da es einige wohl echt nicht raffen: Täglich anrufen und stressen ist lästig, ich hab' einfach keinen Bock auf sowas und es ist ja wohl kaum von mir zu erwarten, dass ich dem Vermieter nachlaufe. Vor allem nicht, wenn die Alternative mir Geld spart.
Ich hab jetzt einen netten Brief geschrieben, ihm noch bis nächste Woche gegeben um das Tor zu reparieren und angekündigt, ab dann notfalls 30% der Miete einzubehalten.
Da die Reparatur wirklich nur 'ne Sache von einem Tag ist schätze ich mal, dass es dann wohl gar nicht zur Mietminderung kommen wird, der Brief wird ihn wohl aufschrecken.

Außerdem ist es kein Eingangstor zum Hinterhof. Es ist das große Tor der Einfahrt, das gleichzeitig der Haupteingang (d.h. der einzige Zugang) zu allen Wohnungen im Haus ist.
 
Mitglied seit
05.08.2002
Beiträge
935
Reaktionen
0
Hast du einfach schonmal was simples versucht, dich mit dem Mieterbund in verbindung gesetzt.
Ich habe gehört die helfen Mietern bei solchen problemen.
 

trueknight

Starcraft2-Forum, LSZ-Forum
Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
331
Reaktionen
0
Ort
Krefeld
30% ? Get Real ....

Bei so nem kack kannste froh sein wenn du überhaupt was bekommst. Aber zumindest hast du ne Frist gsetzt.. das war gut !
 
Mitglied seit
27.12.2004
Beiträge
9.381
Reaktionen
0
Da gehen höchstens 20%.
außer Tiernahrung
 

Didier

Guest
Kleine Verständnisfrage: Was machen denn die anderen Mieter, wenn das der einzige Zugang ist. Sind alle so sportlich wie Du oder schlafen die dann als auf der Straße?
 
Mitglied seit
27.12.2004
Beiträge
9.381
Reaktionen
0
Bitte Update wenn sich der Vermieter meldet, das könnte lustig werden. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
20.07.2007
Beiträge
54
Reaktionen
0
In meinem Mietvertrag steht was von fließend Wasser.
Ist das so OK?

Wohnzimmer:

dsc00069a9htr.jpg


Um Fragen vorzubeugen:
Das ist eine IBM XT-Tastatur aus dem Jahre 1979.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
10.08.2000
Beiträge
12.908
Reaktionen
1
Das erwünschte update:
Neuer (passender) Schlüssel lag (vor Ablauf der Frist) im Briefkasten. Einfach mal so mit 30% ankommen hat wohl gewirkt ;)
 
Mitglied seit
23.11.2004
Beiträge
1.144
Reaktionen
8
Tja wenn das Wasser wirklich fliesst dürftest du juristisch gesehen keine Chance haben. Keine Rechtsbelehrung, ich kenn mich da aber ziemlich gut aus (GK Wirtschaft/Recht damals).
 
Mitglied seit
20.07.2007
Beiträge
54
Reaktionen
0
Das erwünschte update:
Neuer (passender) Schlüssel lag (vor Ablauf der Frist) im Briefkasten. Einfach mal so mit 30% ankommen hat wohl gewirkt ;)

Das klappt bei jedem Vermieter.
Die Kohle für die Minderung darfste nach Verstreichen der Frist nämlich behalten.

So hab ich schon mehrere tausend Euro einbehalten und meinen Vermieter kratzen die Mängel nen Feuchten.

Daher wohne ich seit 2 Jahren mit 45% gekürzter Miete.

56 m² 2 Zimmer Küche Bad Balkon für 171 € incl. Nebenkosten.
 
Mitglied seit
02.08.2008
Beiträge
842
Reaktionen
0
Das klappt bei jedem Vermieter.
Die Kohle für die Minderung darfste nach Verstreichen der Frist nämlich behalten.

So hab ich schon mehrere tausend Euro einbehalten und meinen Vermieter kratzen die Mängel nen Feuchten.

Daher wohne ich seit 2 Jahren mit 45% gekürzter Miete.

56 m² 2 Zimmer Küche Bad Balkon für 171 € incl. Nebenkosten.

lol seit 2 jahren nur noch 55% der miete und er hat noch keinen terror gemacht? sehr nice
 
Mitglied seit
20.07.2007
Beiträge
54
Reaktionen
0
Wäre echt mal interessant, das einem Juristen vorzulegen. Fließendwasser im Wohnzimmer - die Wand von oben nach unten.

Tippe mal auf schallendes Gelächter.
 
Mitglied seit
05.03.2007
Beiträge
30
Reaktionen
0
sowas wie ein hausmeister scheint nicht mehr weit verbreitet zu sein; bei wasserschäden springt meiner selbst am sonntag abend noch im rechteck;
 
Oben