gleiche Wohnung im Haus - billiger vermietet - "einklagen"?

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da mir die suchfunktion nix gebracht hat, frag ich mal die rechtsexperten oder leute die damit schon erfahrung haben hier.

ich bin am 1.1.2010 in ne mietwohnung eingezogen. im gleichen gebäudekomplex sind mehrere wohnung untersch. zimmeranzahl oder m². alle wohnungen gehören einem vermieter. ich hab über das gleiche mietportal diese wohnung gefunden, wie die wohnung die momentan da ausgeschrieben ist. beide wohnungen ähneln sich (1-zimmer-whg, ca. 46 m², lage etc.).
das problem an der sache, ich bin zur warmmiete XXX EUR eingezogen + 3 kaltmieten als kaution + maklergebühr XXX EUR.
die gleiche wohnung in meinem haus ist nun mit ca. 2 m² MEHR als meine für 80 EUR weniger warmmiete in dem mietportal ausgeschrieben und mit einer 40 EUR geringeren maklergebühr.
wie gesagt beides im jahr 2010.

kann ich eine mietminderung einklagen / erwirken und möglicherweise rückwirkend etwas einfordern?
 
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Glaube ich kaum, im Rahmen des Mietspiegels kann der Vermieter doch relativ frei seine Mieten festlegen.
 

Der Bankräuber

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wenn du den mietvertrag unterschrieben hast, wird es ganz eng, wenn der vermieter nicht möchte. sprich ihn doch mal drauf an
 
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ganz ehrlich, hab ich mir als notlösung auch überlegt :8[:
trotzdem steht die frage generell im raum. fühlt man sich ja schön schön verarscht muss ich zugeben.
 
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naja, denke er ist da nicht an superviel gebunden
wenns nicht megaviel aufwand is würd ich wohl wirklich umziehen, einfach schon für den ich hab bald ne neue wohnung faktor 8[
 
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bin mit meiner jetzigen zufrieden und hab wohl den geilsten ausblick aus dem ganzen gebäude, insofern würd ich das gern lassen :fu:
 
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Wird die Warmmiete nicht generell am Vormieter gemessen? D.h. der Nachmieter zieht mit dem selben Nebenkostensatz ein. Wenn er jetzt mehr Bedarf hat, kommt es halt zu einer Nachzahlung und die Nebenkosten werden angehoben. Das Entscheidende hier ist dann wohl eher die Kaltmiete. Sollten die unterschiedlich sein, kannst dich ja einfach mal an deinen Vermieter wenden wies aussieht. ABER, wenn du schon sagst, dass du den besten Ausblick hast, kann das mit ein Grund für eine höhere Miete sein. Hier bei uns ist es zumindestens so. Um so höher das Geschoss liegt und man dementsprechend eine schönere Aussicht hat, muss man mehr blechen, egal ob sich die Wohnung im EG und OG bis auf den mm² gleichen.
 
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dann haste ja auch gleich den grund warum deine wohnung teurer ist
 

Entelechy

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Nur weils nen Mietspiegel gibt, heißt es nicht, dass die Gesetze der Marktwirtschaft außer Kraft gesetzt werden.
Du hast nen schöneren Ausblick, du warst bereit es zu zahlen. GG.
 
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Bei uns in der schweiz recht häufig der fall. weil oft nach mieterwechsel renoviert wird, ist der ausbaustandard im selben haus oft unterschiedlich. wird z.b. ne neue küche eingebaut muss der nachmieter oft mit einer höheren miete rechnen.
 

zhxb

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# an MoooN

Eine Wohnung definiert sich durch wesentlich mehr als nur ihre Groeße. Allein die Himmelsrichtung in der die wichtigen Fenster sind ist schon ein Riesenunterschied. Denke nicht, dass du da was machen kannst.
 
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bin mit meiner jetzigen zufrieden und hab wohl den geilsten ausblick aus dem ganzen gebäude, insofern würd ich das gern lassen :fu:

Das lässt nun schon ein wenig an Deiner Intelligenz oder zumindest Deinen Moralvorstellungen zweifeln. Du findest Deine Wohnung besser, meinst allerdings Du hättest das Recht den Preis einer von Dir weniger bevorzugten Wohnung einzuklagen.
 
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was hat das mit meiner intelligenz zu tun?
ist ebenso ne moralische frage, ob man untersch. preise für die gleiche wohnung mit der gleichen ausstattung und dem gleichen standard (bauhjahr 2002) zu schon erachtlich untersch. mietpreisen verhökert.
besserer ausblick und schönere gebäudeseite ist doch subjektiv - nur weils mein empfinden ist, muss es nicht das des anderen mieters oder des vermieters sein (zB. ist relativ pompös vor meinem fenster ne kirche die aller naselang leutet und das nicht gerade leise).
 
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So oder so hast du keinerlei Chance, auf dem Rechtsweg eine niedrigere Miete zu bekommen, da müsste deine Miete schon im Wucherbereich über dem ortsüblichen Mietspiegel liegen. Du kannst höchstens den Vermieter darauf ansprechen und hoffen, dass er es als Verhandlungsgrundlage betrachtet.
 
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# an Kuma, und da ich selbst als Mieter und Vermieter tätig bin bin kann ich Dir sagen dass die da i.A. Recht unkooperativ sind. (ich bins als Vermieter und habs als Mieter selbst erlebt)
 
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sprich halt mit dem vermieter und frag, ob du sonst nicht in die andere whg kannst, sind immerhin fast 1000€ im jahr, sonst raute an kumer.
 
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dacht ich mir schon fast.
werd mal anfragen, obwohl ich da entgegenkommen bezweifel, da es kein "persönlicher" vermieter ist, sondern ne GmbH die zig wohneinheiten bzw. gebäude in der stadt besitzt.

danke für eure statements.
 
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gerade wenns ne gmbh is, isses wahrsch kein zufallsprodukt, dass deine miete höher ist. da kommt halt jmd der "ahnung" hat und schätz auf grund bestimmter parameter den wert der wohnung.

allgemein schließt du aber ja nen individuellen vertrag ab. aber fragen kost ja nix (nett, ohne vorwürfe)!
 

parats'

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Auf was für einen Grund willst Du dich bei der Mietminderung berufen?
Ohne einen trifftigen Grund kannste das nämlich vergessen.

Frag direkt bei deinem Vermieter an, wieso diese 80€ günstiger ist.
Bei eindeutigen Gründen (z.B. gesunkener Mietspiegel bzw. Wert der Wohnungen)
mit dem Mieterverein sprechen, die beraten dich da kompetent und sicher.

p.s. Du wohnst doch in HH. Gib mal Eckdaten mit dem Stadtteil bitte. :deliver:
 
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was hat das mit meiner intelligenz zu tun?
ist ebenso ne moralische frage, ob man untersch. preise für die gleiche wohnung mit der gleichen ausstattung und dem gleichen standard (bauhjahr 2002) zu schon erachtlich untersch. mietpreisen verhökert.
besserer ausblick und schönere gebäudeseite ist doch subjektiv - nur weils mein empfinden ist, muss es nicht das des anderen mieters oder des vermieters sein (zB. ist relativ pompös vor meinem fenster ne kirche die aller naselang leutet und das nicht gerade leise).

Subjektiv ist das einzige was zählt. Eine Wohnung ist immer so viel wert, wie jemand bereit ist für sie zu bezahlen.

Du bist der Meinung, Deine jetzige Wohnung sei mehr wert. Dein Vermieter ist offensichtlich der Meinung, Deine jetzige Wohnung sei mehr wert. Folglich ist die Wohnung mehr wert und die Miete logischerweise höher.

Da spielen Größe, Ausstattung, Kirchenlärm, Lage usw. überhaupt keine Rolle. Ihr findet beide die Wohnung besser, also ist sie teurer. Wenns Dir nicht passt, zieh halt um. Mietspiegel sind nur dafür gedacht, extremen Wucher einzuschränken, der eine Notsituation ausnutzt, aber das ist hier ja alles andere als der Fall.
 
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ich rede von meiner wohnung und meinem subjektiven eindruck von dieser.
ich weiß weder wo im haus die andere wohnung frei ist, noch ob sie nicht doch ne besser lage oder gar aussicht hat. das interessiert mich bzw. hier auch eigentlich nicht. ich kann deine argumentation dennoch nachvollziehen, wenn man beide wohnungen vergleicht (was ich in dem fall aber nicht kann).
mich interessierte die frage, ob es eine möglichkeit gibt, den unterschied generell anzufechten - unabhängig des jeweiligen subjektiven eindrucks. die frage wurde geklärt und damit ist das gegessen - alles andere ist irrelevant.
 
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