GEZ droht mit Vollstreckung

Mitglied seit
23.11.2002
Beiträge
603
Reaktionen
0
Ort
Berlin
Hallo liebe Com,

mich plagt im Moment ein kleines Problem mit der GEZ.

Meine Freundin hat es damals leider nicht gepackt die ersten Anfragen von der GEZ einfach zu ignorieren und muss seitdem zahlen.

Jetzt ist es aber so das sie arbeitslos geworden ist und sich ja theoretisch von der GEZ befreien lassen könnte. Leider macht sie das aber einfach nicht und mittlerweile ist schon die Vollstreckungsdrohung an sie rausgeschickt worden.

Meine Frage ist die: Wir wohnen zusammen in einem Haushalt aber ich bin nicht bei der GEZ gemeldet. Kann die GEZ, wenn es hart auf hart kommt auch mein Eigentum verpfänden?

Ich hab ihr übrigens schon 20x gesagt sie soll sich einfach von der GEZ befreien lassen beim Arbeitsamt, aber sie kriegt im Moment einfach nichts auf die Reihe und wenn ich sie drauf anspreche reagiert sie ziemlich ungehalten darüber. Also hab ich ihr einfach gesagt das es ab jetzt ihr Ding ist was sie macht und wenn jemand vorbeikommt ist das ganz alleine ihr Problem. Aber stimmt das auch?

Najo vielleicht kennt sich ja der ein oder andere damit aus.

Grüße

Dirndle

PS: Gibt es die Möglichkeit das ich für sie den ANtrag stelle und wenn ja, brauche ich dafür eine Vollmacht von ihr?
 

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
Deine Freundin bezahlt und trotzdem wird ihr mit der Vollstreckung gedroht? :confused:
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.645
Reaktionen
1.486
Ort
Hamburg
Sofern Du nicht ihr Vormund bist, brauchst Du für alle Entscheidungen etc. eine Vollmacht von ihr. Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass sie nur einen dicken Arschtritt braucht.

Die Frage ist eben, wie das mit der Einrichtung ist. Theoretisch kann ja alles dir gehören und sie hat nichts. Beweise will der Vollstrecker sicher trotzdem haben.
 
Mitglied seit
14.01.2002
Beiträge
4.086
Reaktionen
0
tritt ihr in den arsch! kann ja wohl nicht wahr sein, dass sie zu blöd ist, um son formular auszufüllen, und die dich an das bw.de forum wenden musst, damit dir die gerichtsvollzieher nicht die bude einrennen..
 

cHL

Mitglied seit
28.07.2006
Beiträge
592
Reaktionen
0
grundsätzlich sollte dir da nix passieren.

aber zumindest bei uns in ö ist die gis (unsre gez) eine art stasi2.0. egal wie sehr ich im recht bin, mit denen würd ich mich nicht anlegen.

tritt deiner freundin in den arsch, bezahl für sie die gebühren, wirf sie raus oder hoff auf gerechtigkeit.

ich würd eher eine der ersten beiden möglichkeit präferieren ;)
 
Mitglied seit
18.01.2005
Beiträge
538
Reaktionen
0
die gez selbst pfändet nicht, die lässt pfänden, wie es jeder andere auch macht. wenn ihr nich schon ewig zusammenwohnt, gemeinsame konten und so weiter habt, sprich nicht in wilder ehe lebt, wird nen gerichtsvollzieher auch nicht dein zeug pfänden.

deine freundin braucht übrigens professionelle hilfe, das kannst und willst du nicht alleine bewältigen. wenn sie sich nicht helfen lassen will, solltest du dir genau überlegen, ob du dich weiter damit belasten willst, sie zieht dich dann definitiv mit runter.
 
Mitglied seit
02.08.2002
Beiträge
1.619
Reaktionen
0
sie ist arbeitslos. sie hat pro tag 24 stunden um sich von der GEZ abzumelden. mehr ist dazu nicht zu sagen.
 
Mitglied seit
14.07.2003
Beiträge
2.862
Reaktionen
0
sorry aber tritt deiner freundin ordentlich in den arsch, das verhalten ist hart lächerlich.
 
Mitglied seit
23.11.2002
Beiträge
603
Reaktionen
0
Ort
Berlin
Naja, ich wollte es nicht erwähnen weils nich jeder wissen muss. Aber momentan ist sie Krankgeschrieben und in psychatrischer Behandlung. Sie besucht momentaneine Tagesklinik.

Das heißt sie kriegt kein Arbeitslosengeld sondern Krankengeld. Ist natürlich die Frage ob die GEZ dann auch vom Arbeitsamt bezahlt wird oder eine andere Stelle dafür aufkommt (Ich? Die Krankenkasse?)

Ich hab sie grad nochmal hart damit konfrontiert und sie meint das Arbeitsamt ist dafür nicht zuständig. Ich sagte dann zu ihr das sie trotzdem dorthin soll und sich erkundigen soll an welche Stelle sie sich wenden soll. ICh kann mir nur schwer vorstellen das sie das dann selber bezahlen muss.

Und einen Titel hat sie noch nicht.

Ich hab ihr also nochmal dick in den Arsch getreten heute, mal sehen ob morgen was passiert. Die letzte Frist vor der Titelvergabe ist nämlich schon abgelaufen.


Edit: Sie hat soeben bei der GEZ angerufen und die sagten ihr als Krankengeldempfängerin muss sie die GEZ selber bezahlen. Naja, wenn das stimmt stinkt das gewaltig. Sie kriegt gerade mal 4xx Euro Krankengeld + 16 euro wohngeld weil mein Gehalt mit angerechnet ist. (Ich verdiene momentan nichtmal 1000 euro netto, schon strange)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
14.09.2003
Beiträge
3.806
Reaktionen
173
Ort
Paderborn
kauf dir n alten fernseher + radio für 10€, geh zur örtlichen müllhalde, lass dir die entsorgung quitieren und schick den wisch dann zur GEZ nebst abmeldeformular. vielleicht klappts ja ;)

dazu eine nette geschichte:

"Ich habe versucht, mich zum Ende Mai 2010 abzumelden - leider kannte ich diesen Thread noch nicht, sonst hätte ich das alles anders angepackt. Nun habe ich daher auch geschrieben, dass ich mit einem bereits zahlenden Teilnehmer zusammen ziehe, meinen Haushalt auflöse und keine Geräte mehr bereit halte. Die vorhandenen Geräte würden gemeinsam genutzt werden.

Zur Info: Ich selbst bin mit meinem Freund zusammen gezogen, habe ihm alle meine Geräte geschenkt und besitze somit KEIN Gerät mehr. Ich habe kein Kfz auf mich angemeldet, somit auch kein Kfz Radio und auch kein neuartiges Rundfunkgerät - das gehört nämlich nicht mir. (Das habe ich natürlich nicht so geschrieben). Er ist brav angemeldet und bezahlt.

Hier ein Abdruck meines letzten Schreibens:

"Ihre Nachricht vom 13.04.2010, Abmeldung Teilnehmer-Nr. XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

Verständnis, dass Sie meine Abmeldung nicht durchgeführt haben, habe ich nicht.

In meinem Schreiben vom 04.04.2010 ließ ich Ihnen meine Abmeldung zukommen, mit der Begründung, dass ich mit meinem Partner zusammen ziehe, der bereits seine Rundfunkgeräte angemeldet hat, und meinen Haushalt auflöse.

Wie in diesem Schreiben bereits mitgeteilt halte ich ab 31.05.2010 keine Rund-funkgeräte (kein Fernsehgerät, kein Radio, kein Autoradio und kein neuartiges Rundfunkgerät) mehr zum Empfang bereit.

Ich stelle also fest, dass ich mich am 04.04.2010 ordnungsgemäß abgemeldet habe. Wie ich Ihrem Schreiben entnehmen kann, haben Sie davon Kenntnis genommen. Ich betrachte die Angelegenheit damit als erledigt.

Die Widerrufung der erteilten Einzugsermächtigung haben Sie mit meinem Schreiben vom 04.04.2010 bereits erhalten und bleibt somit bestehen.

In Ihrem Schreiben verlangen Sie die Mitteilung über die Teilnehmernummer des Haushaltsangehörigen, welcher bereits Gebühren bezahlt. Ich bitte Sie um Verständnis, dass mir die Herausgabe jeglicher Daten Dritter aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt ist.

Mit freundlichen Grüßen"

Insgesamt war dies schon das dritte Einschreiben mit Rückschein, das ich an die GEZ schickte.

Nun bekam ich heute die Nachricht, dass meine Abmeldung "zunächst noch nicht" durchgeführt wurde. Zuerst benötigten sie noch einige Angaben:
Unter anderem ist auf dem beigefügten Fragebogen ein Kästchen anzukreuzen mit folgendem Text: "Ich ziehe in einen Haushalt, in dem Rundfunkgeräte angemeldet sind. Die Geräte sind angemeldet unter..." und dann ein Feld für Name, Vorname, Adresse, Teilnehmernummer, etc.

Und hier meine Frage: bin ich - in einer (nicht eingetragenen) Lebensgemeinschaft wohnend verpflichtet, diese Daten meines Freundes hier preis zu geben? Ich meine, richtig ist der erste Teil: Ich ziehe in einen Haushalt, in dem Rundfunkgeräte angemeldet sind. Aber bislang war ich auf dem Stand, dass ich aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Daten Dritter weiter geben darf. Ist dies auch in diesem konkreten Fall so?
Ich denke, ich hätte Ruhe, wenn ich diese Daten angeben würde - ich mag aber keine Daten Dritter unbefugt weiter geben. Außerdem habe ich keine Lust, in einem Wilde-Ehen-Zentralregister der GEZ aufzutauchen... Ich finde, das geht die nix an."
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
02.08.2002
Beiträge
1.619
Reaktionen
0
Naja, ich wollte es nicht erwähnen weils nich jeder wissen muss. Aber momentan ist sie Krankgeschrieben und in psychatrischer Behandlung. Sie besucht momentaneine Tagesklinik.

Das heißt sie kriegt kein Arbeitslosengeld sondern Krankengeld. Ist natürlich die Frage ob die GEZ dann auch vom Arbeitsamt bezahlt wird oder eine andere Stelle dafür aufkommt (Ich? Die Krankenkasse?)

Ich hab sie grad nochmal hart damit konfrontiert und sie meint das Arbeitsamt ist dafür nicht zuständig. Ich sagte dann zu ihr das sie trotzdem dorthin soll und sich erkundigen soll an welche Stelle sie sich wenden soll. ICh kann mir nur schwer vorstellen das sie das dann selber bezahlen muss.

Und einen Titel hat sie noch nicht.

Ich hab ihr also nochmal dick in den Arsch getreten heute, mal sehen ob morgen was passiert. Die letzte Frist vor der Titelvergabe ist nämlich schon abgelaufen.


Edit: Sie hat soeben bei der GEZ angerufen und die sagten ihr als Krankengeldempfängerin muss sie die GEZ selber bezahlen. Naja, wenn das stimmt stinkt das gewaltig. Sie kriegt gerade mal 4xx Euro Krankengeld + 16 euro wohngeld weil mein Gehalt mit angerechnet ist. (Ich verdiene momentan nichtmal 1000 euro netto, schon strange)

schlaft ihr im selbem bett/zimmer, habt ihr den selben kleiderschrank kann die gegenpartei auf lebensgemeinschaft pochen.

übrigens gibts deine antwort auch hier:
http://www.lmgtfy.com/?q=gez+bei+krankengeld
 
Mitglied seit
23.11.2002
Beiträge
603
Reaktionen
0
Ort
Berlin
Ich finds halt interessant, dass man sich, wenn man Hartz 4 bekommt, also 3xx Euro + Miete auch noch von der GEZ befreien lassen kann, aber wenn man Krankengeld von 430 Euro bekommt man die GEZ selber bezahlen muss. Sehe ich da irgendwas falsch? :>
 
Mitglied seit
16.08.2001
Beiträge
6.240
Reaktionen
0
Hallo liebe Com,

mich plagt im Moment ein kleines Problem mit der GEZ.

Meine Freundin hat es damals leider nicht gepackt die ersten Anfragen von der GEZ einfach zu ignorieren und muss seitdem zahlen.

Jetzt ist es aber so das sie arbeitslos geworden ist und sich ja theoretisch von der GEZ befreien lassen könnte. Leider macht sie das aber einfach nicht und mittlerweile ist schon die Vollstreckungsdrohung an sie rausgeschickt worden.

Meine Frage ist die: Wir wohnen zusammen in einem Haushalt aber ich bin nicht bei der GEZ gemeldet. Kann die GEZ, wenn es hart auf hart kommt auch mein Eigentum verpfänden?

Ich hab ihr übrigens schon 20x gesagt sie soll sich einfach von der GEZ befreien lassen beim Arbeitsamt, aber sie kriegt im Moment einfach nichts auf die Reihe und wenn ich sie drauf anspreche reagiert sie ziemlich ungehalten darüber. Also hab ich ihr einfach gesagt das es ab jetzt ihr Ding ist was sie macht und wenn jemand vorbeikommt ist das ganz alleine ihr Problem. Aber stimmt das auch?

Najo vielleicht kennt sich ja der ein oder andere damit aus.

Grüße

Dirndle

PS: Gibt es die Möglichkeit das ich für sie den ANtrag stelle und wenn ja, brauche ich dafür eine Vollmacht von ihr?

Solange ihr nicht verheiratet sind sind deine Schulden deine Schulden und Ihre Schulden Ihre. Dass ihr zusammen wohnt ändert daran nichts.

Für sie den Antrag stellen sollte unproblematisch gehen, aber solange deine freundin nciht entmündigt ist brauchst du definitiv ihre vollmacht hierfür. Und bevor du dann noch dich mit ner vollmacht beim amt quälst wäre es definitiv einfacher für dich deiner freundin in den arsch zu treten oder zumindest den antrag für sie auszufüllen und sie unterschreiben zu lassen.
 
Mitglied seit
02.08.2002
Beiträge
1.619
Reaktionen
0
was aber alles nichts bringt weil sie sich als krankengeld empfängerin nicht befreien lassen kann
 
Oben