Gewerbliches Ausmass bei Urheberrechtsverletzungen

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Das OLG Köln sagt: Wenn der Kram den du dir runterlädst in deinem Land länger als 6 Monate auf dem Markt ist, dann ist es keine gewerbsmäßige Raubkopie und damit drohen nur deutlich geringere Strafen, bzw. die Rechteinhaber haben gegenüber dem Provider keinen rechtlichen Anspruch mehr an deinen Namen und Adresse zu kommen.
Mit "Tauschbörse" dürfte alles gemeint sein was ein urheberrechtlich geschütztes Werk öffentlich zugänglich macht. Also *torrent, Rapidshare usw.
 
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Es betrifft nur Leute, die anderen etwas zur Verfügung stellen. Als Nutzer von RapidShare oder Usenet bist du also sicher.

Die Entscheidung ist mal wieder unglaublich schwachsinnig. Einem Tauschbörsennutzer gewerbliches Interesse zu unterstellen ist einfach nur lächerlich. Es wird Zeit, dass die Piratenpartei diesen verkackten Unrechtsstaat endlich mal reformiert.
 
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@MV: was regst du dich auf? man kann es auch so lesen: ist der shit älter als 6 monate, herrscht de-facto narrenfreiheit.
 
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@MV: was regst du dich auf? man kann es auch so lesen: ist der shit älter als 6 monate, herrscht de-facto narrenfreiheit.

Nein. Ganz im Gegenteil.
Vorratsdatenspeicherung wurde uns als "Anti-Terrorismus-Gesetz" verkauft und jetzt wird filesharing einfach mal so als "gewerblich" definiert, um Anti-Terrorismus-Gesetze gegen Schulkinder einsetzen zu können.
Da muss sich jeder vernünftige Mensch einfach aufregen.
 

Benrath

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close plz -_-

sonst drehen wir uns wieder im Kreis ob es urheberrecht geben soll oder nicht

ohne es gelesen zu haben #2 an Bootdiskette.

und überhaupt.... ne wollte gerade anfangen, aber hat eh keinen sinn. dazu haben wir genug alte topics.
 
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Nein. Ganz im Gegenteil.
Vorratsdatenspeicherung wurde uns als "Anti-Terrorismus-Gesetz" verkauft und jetzt wird filesharing einfach mal so als "gewerblich" definiert, um Anti-Terrorismus-Gesetze gegen Schulkinder einsetzen zu können.
Da muss sich jeder vernünftige Mensch einfach aufregen.
:hum: Du magst vielleicht Recht haben dass die Vorratsdatenspeicherung eher ungut ist, aber darum geht es bei der Meldung auf Heise nur am randwärtigsten Rand. Das Wort fällt nicht einmal.
Ob der Provider nun die Daten hat oder nicht oder speichert oder nicht steht auf einem komplett anderen Blatt. Der Punkt ist dass, egal welche Daten existieren, kein Auskunftsanspruch existiert wenn das Zeug nicht aktuell ist. Dass es widerrechtlich ist sich allen aktuellen Shit via torrent/radishare/etc. für sein iPhone kostenlos runterzuladen ist klar. Vielleicht ist die Musik- und Filmindustrie auch ein Haufen Scheiße, vielleicht das dazugehörende Gesetzeswerl auch, aber darum ging es hier nicht.
 
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also Filesharing als "Gewerbe" zu defininieren ist ja schon sehr bizarr, aber noch abgefahrener find ich den "euer Kram ist älter als 6 Monate? und ihr wollt immer noch Urheberrechte?"-Teil :D
 
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Soweit ich das verstanden habe geht es um 6 Monate ab der relevanten Verwertungsphase.
Das ist bei Kinofilmen als erstes die Kino Aufführung und dann kommt aber nochmal die DVD Verwertungsphase, d.h. eigentlich hat man erst ab 6 Monaten nach DVD Verkaufsstart "Narrenfreiheit".
 
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Lieber MegaVolt ich weiss nicht wie du auf die Idee kommst die Piratenpartei sei zu was anderem in der Lage als sich untereinander zu zerstreiten.

Auserdem dürft dir Aaron Königs neue Partei doch eh viel mehr liegen :rofl2:
Bootdiskette ich versteht jetzt nicht ganz warum ich hier vorbei steppen sollte?
 
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also Filesharing als "Gewerbe" zu defininieren ist ja schon sehr bizarr, aber noch abgefahrener find ich den "euer Kram ist älter als 6 Monate? und ihr wollt immer noch Urheberrechte?"-Teil :D

Das ist ja auch nicht so.
Urheberunrecht gilt ja auch nach 6 Monaten noch, nur später als 6 Monate ist filesharing dann plötzlich nicht mehr "gewerblich".
Selbstverständlich ist filesharing niemals gewerblich, die 6 Monate sind einfach nur lächerlich. Auf das Urheberunrecht hat das aber keinerlei Einfluss.
 
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