Gewerbe anmelden - worauf achten? Infos inside

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BALLERN
Ahoi,

folgende Situation:

Bin im Moment als Werkstudent in einem Unternehmen tätig und da für die Betreuung diverser Datenbanken und Kleinkram zuständig.

Mein Studium endet irgendwann November - Februar (je nachdem wann nun die exakten Staatsexamen-Termine sind).

Da mein Referendariat erst im September startet will die Firma, dass ich weiterhin für sie tätig bin.

Im Moment kämen hier mehrere Szenarien auf:

1. Szenario: Irgendwo einschreiben, weiter als Student arbeiten
-> Nachteil: Sind quasi nur 5 Tage im Monat, da ich sonst über die Freibetragsgrenze usw falle
2. Szenario: Festanstellung
-> Nachteil: Viel mehr Arbeit für geringfügig mehr Lohn + mir zu unflexibel zwecks Kurzreisen
3. Szenario: Kam heute auf der Arbeit auf, mein Vorgesetzter meinte dass man mich ja quasi als Externe buchen könnte und ich ein Gewerbe anmelden könnte - ich zudem noch mehr die Stunde verdienen könnte und es relativ flexibel wäre alles.


Soweit so gut - hab mich heute auch direkt auf Arbeit ein wenig informiert, mir sind da direkt einige Fragen:

- Mir ist bewusst, dass ich neben der Tätigkeit auch noch andere "Tätigkeiten" nachgehen muss, Stichwort "Scheintätigkeit" -> Aber da würden ja auch Sachen wie "IT-Dienstleistungen/Beratung" bei PC-Kauf und Co drunter zählen -> müsste halt nur ne Rechnung schreiben und schauen, dass ich höchstens 3/4 meines Gewinns durch Beschäftigung in der einen Firma erziele, right?

- Was ist der Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberufler? Hab ich überhaupt eine Möglichkeit, meine Tätigkeit als Freiberufler durchzuboxen?

- Wie ist das mit Kindergeld? Wenn ich mit dem Gewinn unter der Grenze bleibe, bin ich dann weiterhin berechtigt Kindergeld zu bekommen? (Hab noch bis Juni anspruch) Wie ist das mit der KK? Selbige Frage.

- Ich hab ein Auto, kann ich das irgendwie vorteilhaft nutzen?

- Da ich quasi ein Kleingewerbe anvisiere, ist das mit dem Auto überhaupt machbar? Ich würde gern um soviel Umsatzsteuerrechnerei wie möglich rumkommen - einfach weil kein Bock. Große Anschaffungen werd ich dafür eh nicht machen, da ich so Anschaffungen wie Laptop und Co, die in Frage kämen, ja eh nur anteilig abschreiben und damit nur anteilig die Steuer erstattet bekäme.


Oder fallen einem andere Lösungsmöglichkeiten ein?

Ich werd mich auch mal beim Finanzamt informieren, will dort aber nicht in "Fettnäpfchen" oder Ähnliches tappen, so dass ich vllt von Beginn an als "Scheinselbstständiger" angesehen werde.

Zeitraum wäre wie gesagt nicht mal ein Jahr.

Thx!
 
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- Mir ist bewusst, dass ich neben der Tätigkeit auch noch andere "Tätigkeiten" nachgehen muss, Stichwort "Scheintätigkeit" -> Aber da würden ja auch Sachen wie "IT-Dienstleistungen/Beratung" bei PC-Kauf und Co drunter zählen -> müsste halt nur ne Rechnung schreiben und schauen, dass ich höchstens 3/4 meines Gewinns durch Beschäftigung in der einen Firma erziele, right?

Hier musst du dich selber Informieren. Grundsätzlich ist das eher das Problem der Firma da die dem Staat die Sozialversicherung schulden. Können die im Fall der Fälle natürlich anteilig von dir zurückfordern aber das kommt dann eher selten vor.

- Was ist der Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberufler? Hab ich überhaupt eine Möglichkeit, meine Tätigkeit als Freiberufler durchzuboxen?

Freiberufler kommt für dich nicht in Frage da deine Ausbildung so wie ich das sehe nicht abgeschlossen ist. Freiberufler sind Listenberufe oder damit vergleichbare wie selbständige Ingenieure. Macht aber gar nichts da du sowieso keine Gewerbesteuer zahlen wirst.

- Wie ist das mit Kindergeld? Wenn ich mit dem Gewinn unter der Grenze bleibe, bin ich dann weiterhin berechtigt Kindergeld zu bekommen? (Hab noch bis Juni anspruch) Wie ist das mit der KK? Selbige Frage.

Selber informieren. Hab ich nicht im Kopf. Denke so lange du unter dem Grundfreibetrag bleibst sollte das i.O. gehen.

- Ich hab ein Auto, kann ich das irgendwie vorteilhaft nutzen?

Siehe oben. Kein Betriebsvermögen. Setz einfach wie bei der Arbeit jetzt schon die 30 cent Pauschale an. Da du keine regelmäßige Arbeitsstätte hast auch Hin- und Rückweg

- Da ich quasi ein Kleingewerbe anvisiere, ist das mit dem Auto überhaupt machbar? Ich würde gern um soviel Umsatzsteuerrechnerei wie möglich rumkommen - einfach weil kein Bock. Große Anschaffungen werd ich dafür eh nicht machen, da ich so Anschaffungen wie Laptop und Co, die in Frage kämen, ja eh nur anteilig abschreiben und damit nur anteilig die Steuer erstattet bekäme.

Natürlich konntest du dein Auto in dein Gewerbe einbringen. Dafür fehlt dir aber das Wissen und Vorsteuer würde sowiso nicht anfallen weil du es ja schon besitzt --> Lass es gut sein
Anschaffungen die du machst aber natürlich voll Abschreiben. Nichts anteilig. Baller jeden Scheis den du dir kaufst da rein.


bitte bitte
 
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Hi Mooon,

wo ich gerade einen Fachmann hier habe ;)

Ein Bekannter von mir hat eine Beratertätigkeit und ist die letzten Jahre hauptsächlich bei einem Kunden eingesetzt worden. Nun denkt er darüber nach, seine Firma zu verlassen und seine Dienste als selbstständiger Berater anzubieten.

Der Kunde ist da grundsätzlich offen für und hat auch schon signalisiert das Beschäftigungsverhältnis weiterlaufen zu lassen, allerdings droht dann da doch das Thema "Scheinselbstständigkeit".
Wenn ich das Thema richtig überrissen habe, dann liegt dem Gesetzgeber hauptsächlich so viel an der Scheinselbstständigkeit, um zu verhindern, dass hier Sozialversicherungspflichtige Jobs ausgelagert werden. Würde mein Kumpel nun also eine GmbH gründen (imho sinds ja nur 25k Kapital, dies dafür braucht), sich selbst zum Geschäftsführer machen und sich ein Gehalt auszahlen, dann würde der Staat seinen sozialversicherungspflichtigen Job behalten.
Wäre das ein gängiger Weg um Scheinselbstständigkeit bereits im Ansatz zu verhindern, selbst wenn in der GmbH dann nur ein Angestellter existiert? Würde dazu eventuell auch schon dieses Mini-GmbH-Konstrukt reichen?

Vielen Dank.
 
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Das kann dein Freund so aufbauen. GmbH (oder UG) gründen, sich selber als Gesellschafter Geschäftsführer einsetzten, Rechnungen an Kunden über die GmbH stellen.
Es ist allerdings zu beachten, dass Anstellungsverhältnisse von Gesellschafter Geschäftsführern (Personalunion) sozialversicherungsfrei sind. Er muss sich also selbst um seine Vorsorge kümmern.
Auch kommen bei einer Kapitalgesellschaft viele Dinge wie Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Buchführung, Gründungskosten, Jahresabschluss, Offenlegung, Steuererklärungen etc hinzu die einiges an Kosten produzieren.
Bei ernsthaftem Interesse an so einer Konstruktion würde ich auf jeden Fall ein Beratungsgespräch mit Steuerberater zu suchen.

Ich halte die Konstruktion eher für zu aufwendig. Er sollte lieber versuchen seinen Tätigkeitskreis auszudehnen. GmbHs werden meist wegen der Haftungseinschränkung gewählt. Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältniss kann er damit ja auch nicht aufbauen.

Das ganze hier steht natürlich unter Vorbehalt. Da ich kein Steuerberater oder Rechtsanwalt bin kann und darf ich keine verbindlichen Auskünfte geben.
 
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