Gewährleistung Kaufvertrag zurücktreten Motorroller

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Ein Kollege hatte sich bei ATU einen Chinaplaste Roller gekauft und der wurde jetzt schon 4mal versucht zu reparieren weil er irgendwann anfing kein gas mehr zu nehmen und dann auch irgendwann ausgeht und nicht mehr an.
Gekauft er er ihn vor ~6 Monaten also die Probleme fingen schon an vor der Beweislastumkehr.

Ich hatte ihm dann vorgeschlagen das er doch einfach vom Kaufvertrag zurücktreten soll.
Nun meinen die bei ATU das sie erstmal ein Gutachten machen wollen um festzustellen ob der Rücktritt gerechtfertigt ist.
Kann es sowas geben? Mir ist auch der Sinn dahinter nicht ganz klar immerhin hatten sie ja nun genug Möglichkeiten zur Behebung der Fehler.
 
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naja klar, die beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 monate sagt ja nur, dass die beweislast, dass der sachmangel nach gefahrübergang eintrat, bei ihnen liegt. das geht am besten, indem sie ein sachverständigengutachten erstellen lassen woraus hervorgeht, dass der mangel auf den käufer zurückzuführen ist..
 
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Habe auch ne Frage, geht hier um das Transportrisiko.
Wenn in den AGB steht "Erfüllungsort für beide Teile ist Geschäftssitz des Käufers" dann bedeutet das wohl, dass der Erfüllungsort für die Ware und für das Geld am Sitz des Käufers sind, oder?Das Transportrisiko würde da ja auch erst am Ort des Käufers auf diesen übergehen, oder?
 
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Normalerweise kannst du vom Händler verlangen das er sich um den Transport kümmert. Es ist nur üblich das man sachen selbst zum sagen wir mal Media Markt bringt aber im Grundsatz könntest du auch verlangen das sie es von dir zu hause abholen.
Das ist das was die Zeilen sagen auch wenn sie sich die hätten schenken können weils nunmal gesetzlich geregelt ist.
 
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