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Ein Kollege hatte sich bei ATU einen Chinaplaste Roller gekauft und der wurde jetzt schon 4mal versucht zu reparieren weil er irgendwann anfing kein gas mehr zu nehmen und dann auch irgendwann ausgeht und nicht mehr an.
Gekauft er er ihn vor ~6 Monaten also die Probleme fingen schon an vor der Beweislastumkehr.
Ich hatte ihm dann vorgeschlagen das er doch einfach vom Kaufvertrag zurücktreten soll.
Nun meinen die bei ATU das sie erstmal ein Gutachten machen wollen um festzustellen ob der Rücktritt gerechtfertigt ist.
Kann es sowas geben? Mir ist auch der Sinn dahinter nicht ganz klar immerhin hatten sie ja nun genug Möglichkeiten zur Behebung der Fehler.
Gekauft er er ihn vor ~6 Monaten also die Probleme fingen schon an vor der Beweislastumkehr.
Ich hatte ihm dann vorgeschlagen das er doch einfach vom Kaufvertrag zurücktreten soll.
Nun meinen die bei ATU das sie erstmal ein Gutachten machen wollen um festzustellen ob der Rücktritt gerechtfertigt ist.
Kann es sowas geben? Mir ist auch der Sinn dahinter nicht ganz klar immerhin hatten sie ja nun genug Möglichkeiten zur Behebung der Fehler.