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Ich hab mal ein wenig über die gesetzlichen Feiertage im Arbeitsleben nachgedacht und mich würd mal interessieren, was die Juristen da so zu sagen können.
Der größte Teil der Feiertage sind ja christliche Feiertage und einige davon (Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, Pfingsten, Allerheiligen) werden ja nicht mal wirklich von den Christen ernsthaft gefeiert, sondern sind im Endeffekt einfach nur Tage an denen man frei hat.
Was wäre nun wenn ein Arbeitgeber sich denken würde, dass es doch praktisch für ihn wären, wenn ein Teil seiner Belegschaft an Feiertagen arbeitet, am besten zu Konditionen wie an einem normalen Arbeitstag. Könnte er mit einem Arbeitnehmer, der dazu bereit wäre, "Feiertage tauschen"?
Da würden mir vor allem 2 Szenarien einfallen:
a) Arbeitnehmer ist ein Moslem/Jude (oder meinetwegen halt auch irgendne andere Religion): Ergo arbeitet er an den christlichen Feiertagen brav und kriegt dafür aber an den wichtigen Tagen seiner Religion frei (welche auch immer das sein mögen )
b) Arbeitnehmer gehört keiner Religionsgemeinsschaft an oder die Religion hat halt keine Feiertage (kA, obs den Fall gibt): Hier könnte ich mir 2 Dinge vorstellen, entweder ganz einfach alle in Frage kommenden Tage in weitere Urlaubstage umwandeln oder der Arbeitnehmer darf sich halt x andere Tage aussuchen, die ab jetzt immer ein "Feiertag" für ihn sind...seien das nun einfach ein fester Tag im Kalender (ala Geburtstage) oder irgendwas flexibles, halt zB Rosenmontag oder chinesisches Neujahr oder meinetwegen auch die Oscarverleihungen oder son Schmarn
ggf müsste sich der Arbeitnehmer natürlich dazu verpflichten jedes Jahr "rechtzeitig" das genau Datum des Feiertags zu melden (falls flexibel)
Also wäre so ein Abkommen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich? Spontan würd ich als Laie ja mal auf nein tippen. Wäre dann ggf eine Gesetzesänderung in diese Richtung überhaupt ohne weiteres möglich? Und was würdet ihr so davon halten? ^^
Zur Sicherheit soll natürlich noch mal angemerkt sein, dass dadurch kein Arbeitnehmer am Ende weniger Tage (und natürlich auch nicht mehr) frei haben soll als seine Kollegen, es müsste natürlich immer ein Tag gegen einen anderen getauscht werden. Und es müsste im Endeffekt nur auf Initiative des Arbeitgebers funktionieren dürfen...sonst würd das ggf ja nur zu mehr Diskriminierung führen, denn wenn ein Moslem sich andere freie Tage einklagen kann und aber aufgrund der Struktur der Firma an den christlichen Feiertagen nicht gearbeitet werden kann, würd das ja höchstens dazu führen, dass man probiert niemanden einer anderen Religion einzustellen, um damit keinen Ärger zu kriegen .
Der größte Teil der Feiertage sind ja christliche Feiertage und einige davon (Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, Pfingsten, Allerheiligen) werden ja nicht mal wirklich von den Christen ernsthaft gefeiert, sondern sind im Endeffekt einfach nur Tage an denen man frei hat.
Was wäre nun wenn ein Arbeitgeber sich denken würde, dass es doch praktisch für ihn wären, wenn ein Teil seiner Belegschaft an Feiertagen arbeitet, am besten zu Konditionen wie an einem normalen Arbeitstag. Könnte er mit einem Arbeitnehmer, der dazu bereit wäre, "Feiertage tauschen"?
Da würden mir vor allem 2 Szenarien einfallen:
a) Arbeitnehmer ist ein Moslem/Jude (oder meinetwegen halt auch irgendne andere Religion): Ergo arbeitet er an den christlichen Feiertagen brav und kriegt dafür aber an den wichtigen Tagen seiner Religion frei (welche auch immer das sein mögen )
b) Arbeitnehmer gehört keiner Religionsgemeinsschaft an oder die Religion hat halt keine Feiertage (kA, obs den Fall gibt): Hier könnte ich mir 2 Dinge vorstellen, entweder ganz einfach alle in Frage kommenden Tage in weitere Urlaubstage umwandeln oder der Arbeitnehmer darf sich halt x andere Tage aussuchen, die ab jetzt immer ein "Feiertag" für ihn sind...seien das nun einfach ein fester Tag im Kalender (ala Geburtstage) oder irgendwas flexibles, halt zB Rosenmontag oder chinesisches Neujahr oder meinetwegen auch die Oscarverleihungen oder son Schmarn
ggf müsste sich der Arbeitnehmer natürlich dazu verpflichten jedes Jahr "rechtzeitig" das genau Datum des Feiertags zu melden (falls flexibel)
Also wäre so ein Abkommen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich? Spontan würd ich als Laie ja mal auf nein tippen. Wäre dann ggf eine Gesetzesänderung in diese Richtung überhaupt ohne weiteres möglich? Und was würdet ihr so davon halten? ^^
Zur Sicherheit soll natürlich noch mal angemerkt sein, dass dadurch kein Arbeitnehmer am Ende weniger Tage (und natürlich auch nicht mehr) frei haben soll als seine Kollegen, es müsste natürlich immer ein Tag gegen einen anderen getauscht werden. Und es müsste im Endeffekt nur auf Initiative des Arbeitgebers funktionieren dürfen...sonst würd das ggf ja nur zu mehr Diskriminierung führen, denn wenn ein Moslem sich andere freie Tage einklagen kann und aber aufgrund der Struktur der Firma an den christlichen Feiertagen nicht gearbeitet werden kann, würd das ja höchstens dazu führen, dass man probiert niemanden einer anderen Religion einzustellen, um damit keinen Ärger zu kriegen .