Stroke Unit
Guest
Hi.
Das Thema gab es hier ja schon einige Male: Auf Seiten wie lebenserwartung.de oder iqtest.de versucht eine eher weniger vertrauenserweckende Firma namens VitaActive Ltd. den Inet-Usern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Die Masche: Ein paar Felder mit persönliche Angaben werden ausgefüllt, dann geht es mit einem Klick zum Test. Die Crux: Die Information darüber, dass der Test einen nicht unwesentlichen Geldbetrag kostet, findet man erst unterhalb des Startbuttons.
Binnen weniger Wochen kommen von einer Anwaltskanzlei Briefe und notfalls eMails mit Mahnungsbescheiden und angeblichen "letzten außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen" in die virtuellen und echten Briefkästen geflattert.
Die Verbraucherschützer und Magazine wie "Bizz" machen schon lange Stimmung gegen solche versteckten Preisangaben, die übrigens auch nicht in den AGBs zu finden sind/waren.
Nun aber gibt es ein erstes Gerichtsurteil zu diesem Fall, zumindest das erste, welches ich entdeckte.
Mehr Text + Quelle: http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=185983#post185983
Das Thema gab es hier ja schon einige Male: Auf Seiten wie lebenserwartung.de oder iqtest.de versucht eine eher weniger vertrauenserweckende Firma namens VitaActive Ltd. den Inet-Usern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Die Masche: Ein paar Felder mit persönliche Angaben werden ausgefüllt, dann geht es mit einem Klick zum Test. Die Crux: Die Information darüber, dass der Test einen nicht unwesentlichen Geldbetrag kostet, findet man erst unterhalb des Startbuttons.
Binnen weniger Wochen kommen von einer Anwaltskanzlei Briefe und notfalls eMails mit Mahnungsbescheiden und angeblichen "letzten außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen" in die virtuellen und echten Briefkästen geflattert.
Die Verbraucherschützer und Magazine wie "Bizz" machen schon lange Stimmung gegen solche versteckten Preisangaben, die übrigens auch nicht in den AGBs zu finden sind/waren.
Nun aber gibt es ein erstes Gerichtsurteil zu diesem Fall, zumindest das erste, welches ich entdeckte.
Auf einer Internet-Seite konnte man die Lebenserwartung ausrechnen lassen. Das machte eine Frau, die allerdings den Hinweisauf die Gebühren von 30 Euro übersah. Denn der stand erst unterhalb des Anmeldebuttons. Die Frau bekam Recht. Sie muss nicht zahlen, denn die Preisangabe war in diesem Fall zu versteckt.
Amtsgericht München,
Az.: 161 C 23695/06
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