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Mal wieder das leidige Thema Recht (ich glaub ich brauch dringend ne Rechtsschutz). Es geht um folgendes:
Hab Mitte April per Vorkasse was bestellt. Innerhalb von 2 Wochen hab ich fristgerecht und schriftlich per Mail von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht (am 18.05.2011).
Am 27.05.2011 wurden die Sachen dann auch von ner Spedition (die vom Verkäufer beauftragt wurde) abgeholt. Quittung hab ich mir geben lassen.
Nun haben wir schon Mitte Juni und ich hab das Geld, was ich per Vorkasse bezahlt hab, immer noch nicht wieder. Geht immerhin um fast 700 €, also nicht gerade nen kleiner Betrag.
Mittlerweile mehrfach mit dem Verkäufer deswegen telefoniert. Jedesmal hat man mir gesagt "Sorry für die Verzögerung, wir überweisen das Geld umgehend". Bisher ist nix passiert.
Wenn ich mich nicht irre, dann besteht nach BGB § 286 bzw. § 357 eine Frist von 30 Tagen, innerhalb welcher der Verkäufer das Geld zurückerstatten muss. Die beginnt afaik mit Mitteilung des Widerrufs (also in meinem Fall am 18.05.) und würde dann wohl Ende dieser Woche auslaufen.
Wenn ich wetten dürfte, dann würde ich sagen, dass ich das Geld bis dahin mit größter Sicherheit nicht wieder habe. Also - was kann ich rechtlich machen, um mein Geld zurück zu bekommen? Muss ich mir jetzt zwingend nen Anwalt nehmen, oder kann / sollte ich mich da vorab erstmal irgendwie an den Verbraucherschutz, ans Gewerbeaufsichtsamt etc. wenden? Oder erstmal selbst ne Mahnung mit Zahlungserinnerung rausschicken?
thx
Hab Mitte April per Vorkasse was bestellt. Innerhalb von 2 Wochen hab ich fristgerecht und schriftlich per Mail von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht (am 18.05.2011).
Am 27.05.2011 wurden die Sachen dann auch von ner Spedition (die vom Verkäufer beauftragt wurde) abgeholt. Quittung hab ich mir geben lassen.
Nun haben wir schon Mitte Juni und ich hab das Geld, was ich per Vorkasse bezahlt hab, immer noch nicht wieder. Geht immerhin um fast 700 €, also nicht gerade nen kleiner Betrag.
Mittlerweile mehrfach mit dem Verkäufer deswegen telefoniert. Jedesmal hat man mir gesagt "Sorry für die Verzögerung, wir überweisen das Geld umgehend". Bisher ist nix passiert.
Wenn ich mich nicht irre, dann besteht nach BGB § 286 bzw. § 357 eine Frist von 30 Tagen, innerhalb welcher der Verkäufer das Geld zurückerstatten muss. Die beginnt afaik mit Mitteilung des Widerrufs (also in meinem Fall am 18.05.) und würde dann wohl Ende dieser Woche auslaufen.
Wenn ich wetten dürfte, dann würde ich sagen, dass ich das Geld bis dahin mit größter Sicherheit nicht wieder habe. Also - was kann ich rechtlich machen, um mein Geld zurück zu bekommen? Muss ich mir jetzt zwingend nen Anwalt nehmen, oder kann / sollte ich mich da vorab erstmal irgendwie an den Verbraucherschutz, ans Gewerbeaufsichtsamt etc. wenden? Oder erstmal selbst ne Mahnung mit Zahlungserinnerung rausschicken?
thx