Geheimnisverrat bei Straftaten

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Beispiel Telekom: Diejenigen, die die Verletzung des Datenschutzes nach außen getragen haben, wurden verfolgt.

Wenn eine Firma / eine Partei eine Straftat begeht und die Mitarbeiter eigentlich vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet sind, wie sieht da dann die Gesetzeslage aus?
Meiner Meinung nach müsste es die Pflicht jedes Bürgers sein, solche Gesetzesverstöße zu melden. Diese Pflicht sollte jegliche Geheimhaltungsklauseln in einem Vertrag aushebeln. Wer solche Verstöße dann veröffentlicht sollte auch den besonderen Schutz des Staates genießen.

In der Praxis sieht das aber wohl leider ganz anders aus. In Parteien werden "Abbweichler" verfolgt, bei der Telekom mussten sich die "Verräter" bedeckt halten und wer Straftaten innerhalb des Militärs aufdeckt muss mit noch schlimmerem rechnen. Jedenfalls habe ich diesen Eindruck. Allerdings bin ich kein Jurist und kenne eben nur die Nachrichten aus den allseits bekannten und unzuverlässigen Medien ;)

Hat da jemand nähere Infos?
 
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Verträge die gegen Gesetze verstoßen sind automatisch unwirksam und/oder nichtig.

Wenn du dich beim Einhalten des Vertrages strafbar machen musst, gilt selbiges.

Nach §138 StGB kann es sogar strafbar sein wenn man sich an solche Verträge hält. Kommt jedoch auf den konkreten Fall an. (Nichtanzeige geplanter Straftaten)

Das Militär unterliegt Militärrecht und ist somit gesondert zu betrachten ~ im Zweifelsfall wird der Verräter einfach umgelegt, wie man es ja nun schon öfter gesehen hat. Die meisten Agenten sollten sich darüber aber auch im Klaren sein, wenn sie damit anfangen Bücher über ihre Arbeit zu veröffentlichen.
 
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ich verstehe nicht was du willst megavolt:

verstoß gegen datenschutzgesetze --> strafverfolgung entsprechend der gesetze

verstoß gegen richtlinien einer organisation --> ahndung entsprechend wie es die organisation möchte
 
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Original geschrieben von BrotUser
Verträge die gegen Gesetze verstoßen sind automatisch unwirksam und/oder nichtig.

Wenn du dich beim Einhalten des Vertrages strafbar machen musst, gilt selbiges.

Nach §138 StGB kann es sogar strafbar sein wenn man sich an solche Verträge hält. Kommt jedoch auf den konkreten Fall an. (Nichtanzeige geplanter Straftaten)

Das Militär unterliegt Militärrecht und ist somit gesondert zu betrachten ~ im Zweifelsfall wird der Verräter einfach umgelegt, wie man es ja nun schon öfter gesehen hat. Die meisten Agenten sollten sich darüber aber auch im Klaren sein, wenn sie damit anfangen Bücher über ihre Arbeit zu veröffentlichen.

Strafbar sind nach §138 aber nur die dort genannten straftaten, ein verstoß gegen datenschutzrichtlinien gehört nicht dazu.
Die aufforderung an einen abgeordneten ein foto von seiner stimmabgabe zu machen könnte man je nach angedrohter konsequenz bei nichteinhaltung als nötigung interpretieren, aber auch nötigung fällt nicht unter die in §138 genannten straftaten.
Dementsprechend sind auch verträge die eine schweigepflicht hinsichtlich dieser punkte enthalten nicht rechtwidrig.


Es ist daher mehr eine grundsatzfrage ob man eine allgemeine pflicht zur anzeige jeglicher straftaten haben möchte, denn die Anzeige von Straftaten z.b. im betrieb oder in der familie wird für den anzeigenden meist negative auswirkungen haben: Wer einmal seine firma verpfeift, wird dort nicht mehr glücklich, da kann man auch gesetzlich so viel schützen wie man will, es wird daran nichts ändern. Innerhalb der Familie sind die auswirkungen meist sogar noch gravierender.

Daher hat man sich bewußt und imho auch zurecht dafür entschieden nur die anzeige besonders schwerer verbrechen, vor allem solche, bei denen menschenleben gefährdet sind, verpflichtend zu machen - So nach §138 bei Mord, Menschenhandel, Brandstiftung, diversen Kriegsverbrechen und anderen von der intensität vergleichbaren straftaten.
 

shaoling

Guest
Original geschrieben von Greg
Wer einmal seine firma verpfeift, wird dort nicht mehr glücklich, da kann man auch gesetzlich so viel schützen wie man will, es wird daran nichts ändern.
Dann müsste man die Firma eben verlassen (und sie für eine entsprechende Entschädigung aufkommen).

Allgemein halte ich aber auch nichts von einer Anzeigenpflicht für sämtliche Straftaten.


In The Insider mit Russell Crowe spielt diese Thematik eine sehr dominante Rolle - allerdings nach US-Recht.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Meiner Meinung nach müsste es die Pflicht jedes Bürgers sein, solche Gesetzesverstöße zu melden.

nur mal so: es gibt keine anzeigepflicht in deutschland. du kannst auch zeuge eines mordes gewesen sein und musst davon niemanden etwas sagen, schon gar nicht der polizei.
eine der vielen positiven lehren aus der geschichte des 3.reiches, man will keine gestapo-gesellschaft in der sich bürger gegenseitig anzeigen müssen.
(anders verhält es sich natürlich bei noch geplanten straftaten und bei staatsanwälten, richtern und polizisten, die in ihrer privatzeit von straftaten kenntnis erlangen, wenn die straftat von besonderem öffentlichen interesse ist und sich daraus eine garantenstellung ergibt, die können sich unter umständen nach §§258,13 stgb ggf. auch §§258a,13 wegen strafvereitlung durch unterlassen strafbar machen. )
 
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Original geschrieben von HeatoR


nur mal so: es gibt keine anzeigepflicht in deutschland. du kannst auch zeuge eines mordes gewesen sein und musst davon niemanden etwas sagen, schon gar nicht der polizei.
eine der vielen positiven lehren aus der geschichte des 3.reiches, man will keine gestapo-gesellschaft in der sich bürger gegenseitig anzeigen müssen.
(anders verhält es sich natürlich bei noch geplanten straftaten und bei staatsanwälten, richtern und polizisten, die in ihrer privatzeit von straftaten kenntnis erlangen, wenn die straftat von besonderem öffentlichen interesse ist und sich daraus eine garantenstellung ergibt, die können sich unter umständen nach §§258,13 stgb ggf. auch §§258a,13 wegen strafvereitlung durch unterlassen strafbar machen. )

Gibs nicht sowas wie unterlassene Hilfeleistung?
Geht doch im Prinzip in die gleiche Richtung.
Dass man sich nicht selber anzeigen/belasten muss gibs natürlich auch .
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
nein. unterlassene hilfeleistung kommt nur in frage wenn du auch helfen kannst. wenn du zB. erfährst, dass dein nachbar vor 3 jahren eine frau vergewaltigt und in seinem keller zersägt hast musst du genau gar nichts machen.
( es sei denn du wirst als zeuge vor gericht geladen oÄ, aber ihn anzeigen oder sonstwas musst du nicht )

ich weiß, ist schwer zu glauben usw. ist so ein typischer jura fact aus der rubrik "hätten sie gedacht, dass...?" :cool:
 
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