Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst

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Da hier ja meines Wissens nach einige im öffentlichen Dienst arbeiten, hoffe ich, dass mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen kann:

Wenn man in Entgeltgruppe 13 auf Stufe 1 als normaler Angestellter (nicht Beamter) im öffentlichen Dienst einsteigt, findet imho nach 12 Monaten automatisch ein Übergang zu Stufe 2 statt.

Wie wird nun gerechnet?

Beispiel: Beschäftigungsbeginn ist der 01.01.2012.

Gibt's dann am 01.02.2013 zum ersten Mal mehr Geld oder erst am 01.03.2013?

Ich würde vermuten zum 01.02., weil dann das 13. Mal Gehalt gezahlt wird. Kumpel von mir behauptet, erst am 01.03., mit einer Begründung, die für mich keinen Sinn ergibt.

Was von beiden stimmt? Falls 01.03. richtig ist - warum?

Danke.
 

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01.01.

Ein Jahr nach Einstellung kommt die Erhöhung.
 
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Ganz genau genommen, kommt dann am 28.1. oder so das erste mal mehr Geld, weil es FÜR Januar mehr Geld geben wird...aber auch Beamte kriegen ihr Geld afaik nicht im vorraus :deliver:
 
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Ganz genau genommen, kommt dann am 28.1. oder so das erste mal mehr Geld, weil es FÜR Januar mehr Geld geben wird...aber auch Beamte kriegen ihr Geld afaik nicht im vorraus :deliver:
korrekt, so ist es jedenfalls bei uns.
 
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Beamte bekommen ihr Gehalt im Vorraus. Ich war selbst bis vor kurzem Beamter.
 
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Ich würde vermuten zum 01.02., weil dann das 13. Mal Gehalt gezahlt wird.

Wenn du im Januar 2012 deinen Job antrittst, bekommst du im Januar 2013 dein 13. reguläres Gehalt und im Februar somit dein 14. Also bekommst du im Januar erstmals dein höheres Gehalt.
 
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Sorry, hatte mich oben missverständlich ausgedrückt. Mit 01.02. meinte ich natürlich den 31.01., weil's das Gehalt ja normalerweise immer rückwirkend gibt.

Aber thx, damit ist die Frage auf jeden Fall beantwortet! ;)
 
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Du erhälst das Entgelt der nächsten Stufe für den vollen Monat, in welchem der Übertritt in die nächste Stufe erfolgt.

Wenn du also zum 15.01.2013 anfängst, erhälst du trotzdem im Januar 2014 das Monatsgehalt der Stufe 2.
 

mfb

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Entgeltgruppe 13 und erstes Dienstjahr klingt sehr nach einer Doktorandenstelle. Da habe ich die Rechnung noch nicht verstanden - kann passieren, dass man direkt mit Stufe 2 eingestellt wird.
 
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Entgeltgruppe 13 und erstes Dienstjahr klingt sehr nach einer Doktorandenstelle. Da habe ich die Rechnung noch nicht verstanden - kann passieren, dass man direkt mit Stufe 2 eingestellt wird.

laut §16 TVöD Bund bzw. VKA Abs. 2 steigt man immer mit Stufe 1 ein, es sei denn, es liegt Berufserfahrung vor, dann kann man in Stufe 2 einsteigen bei 1-jähriger Berufserfahrung, oder gleich Stufe 3 mit 3-jähriger (einschlägiger, also entweder stellenbezogen oder innerhalb des Geltungsbereichs eines öff.rechtl. Tarifvertrags).
 

mfb

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Ja, aber woher kommt denn die Berufserfahrung eines frischen Doktoranden? Natürlich hat er Erfahrung mit der Diplom/Master/Bachelorarbeit gesammelt, aber das war eigentlich nicht beruflich (und auch nicht bezahlt).
Wie gesagt, ich weiß, dass das möglich ist. Ich weiß nur nicht wieso.
 
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Ja, aber woher kommt denn die Berufserfahrung eines frischen Doktoranden? Natürlich hat er Erfahrung mit der Diplom/Master/Bachelorarbeit gesammelt, aber das war eigentlich nicht beruflich (und auch nicht bezahlt).
Wie gesagt, ich weiß, dass das möglich ist. Ich weiß nur nicht wieso.

möglich: §16 Abs. 2 S. 3 TVöD i.V.m. Protokollnotiz:

3Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen
zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit
ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese
Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten vom 13. September 2005 gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung.


= berufspraktische Studienzeit (Praktikumssemester)
gilt aber nur für VKA
 
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z.B. ich habe nach der Diplomarbeit erst (weil das Institut kein Geld hatte) 1 Jahr als wissenschaftliche Hilfskraft gearbeitet und danach selber einen DFG-Antrag geschrieben, der wurde eingeschickt und kabämm, 65% Doktorandenstelle auf Stufe 2 ;) (WHK = Berufserfahrung, SHK != Berufserfahrung)
 
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Mal andersherum: Warum will der TE das überhaupt wissen? So groß sind die Differenzen auch nicht, als dass man davon irgendwelche Entscheidungen abhängig machen sollte – Der Ablauf einer Höherstufung ist imho ja bereits sehr eindeutig im TV-L geregelt.
 
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