Gegen UNI klagen?

[aNi]-ScT-

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Ich bin eigentlich kein Fan von Klagen, aber hier fühle ich mich echt unfair behandelt.

Bei uns in der UNI sind nun auch Studiengebühren eingeführt worden. Nunja - über die Grundsätzlichkeit dieser Maßnahme unter den gegeben Umständen kann man sicherlich geteilter Meinung sein. Wie dem auch sei. Wo es eine Regel gibt, gibt es natürlich auch stets eine (oder mehrere) Ausnahmen. So werden z.B. all jene Studenten von den Gebühren befreit, die mit ihrem Vordiplom unter den Top 5% ihres Jahrgangs sind. Ich habe gerade gestern meine letzte Note für das Vordiplom erhalten und gehe eigentlich sehr stark davon aus, dass ich mit der Note auch unter diese 5% fallen werde. Wenn man sich die letzten Jahrgangs-Statistiken ansieht, wäre dies auf jeden Fall so.

Nun hat die UNI jedoch schlauerweise - ich meine nachträglich - bekanntgegeben, dass alle Ausnahmeregeln erst ab dem SoSe 07 gelten, in welchem auch die Gebühren das erste mal zum tragen kommen (In der Satzung steht dies übrigens nicht). Das heißt also auch, dass nur Studenten die ihr Vordiplom im SoSe 07 gemacht haben bzw. machen werden, entsprechend befreit werden. Meines habe ich jedoch nun schon im letzten Semester (WiSe 06/07) gemacht. Ergo falle ich nicht unter diese 5% Regel und muss die Gebühren bezahlen.

Und nun frage ich mich - verstößt das nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?
- Studenten die mit mir angefangen haben und in der Regelstudienzeit (4 Semester) ihr Vordiplom machen werden, haben die Chance von der Regel erfasst zu werden. Ich hab mich nun extra beeilt und das Grundstudium in 3 Semestern absolviert und werden nun dafür bestraft?
- Eine weitere Erlassungsbestimmung ist, dass wenn das Studium im SoSe07 aufgenommen wird und man einen Abischnitt von 1,3 hat. Ich sehe aber keine Rechtfertigung warum eine Leistung die man vor dem SoSe07 erbringt (wie das Abitur) für den Erlass gilt, eine andere Leistung die man genauso vor SoSe07 (wie das Vordiplom Wise06/07) erbracht hat aber nicht!


Ich meine, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht für Besserstellungen gilt. Die Frage für mich ist nur auf welcher Basis hier nun argumentiert werden müsste. Befinde ich mich auf der Basis der restlichen Studenten, die keine Studiengebühren erhalten (-> Besserstellung)? Oder vielmehr auf der Basis jener, die theoretisch für einen Erlass qualifiziert sind, jedoch aufgrund dieser Bestimmung nicht eingeschlossen werden (-> Schlechterstellung)? Habe ich überhaupt Aussicht auf Erfolg mit einer Klage?!
 
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Nun, Du hast Dich extra beeilt.
Wirst also auch ein Semester eher fertig. -Zahlst also auch ein Semster weniger die Gebühren als Studis die mit Dir angefangen haben. Somit hast Du durch Deine Verkürzung schon Geld gespart.
Jammer nich rum.
 

[aNi]-ScT-

Guest
Ok jetzt mal alle Neider und Klugscheißer bitte draußen bleiben. Es geht hier um Chancengleichheit. Ich bin nämlich leider in kein Elternhaus hineingebohren worden, welches mir die Gebühren abnehmen kann. Das heißt unter anderem für mich auch ein längeres Studium weil ich nun arbeiten muss. Soviel zum Argument, dass ich ein Semester einspare.
Des weiteren geht es auch nicht um die allgemeine Erhebung von Studiengebühren, sondern ausschließlich um die genannte Differenzierung bei der Erlassung.
 
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hast du denn schonmal probiert mit jemand in entsprechender position darüber zu reden? ich denke da liesse sich bestimmt einiges machen, sofern du dein vordiplom wirklich nach 3 semestern beendet haben solltest. hab die erfahrung gemacht, dass gerade absolute topstudenten sehr viel rausschlagen können, wenn sie sich ein bsischen geschickt anstellen (nein ich meine nicht mich, also hört auf rumzuheulen)
 
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Ja sorry, so geht es aber 95 % der anderen studis erstma auch, und von diesen 95% wird sicherlich max die Hälfte durch Mama und Papa gefördert. Und 600 Euro zusätzlich in einem halben Jahr zusammen zuarbeiten ist möglich. Ist aber auch scheiße, versteh ich.
Doch mit dem argument chancenglkeichheit kommst denk ich nicht weit. Ist ja nur ein Angebot der Uni mit den 5%. Kein verbindliches muß. Wenn Du anfangen solltet zu klagen, schaffens Sie wohl eher ab, als das sie Dich reinlassen.
 

[aNi]-ScT-

Guest
Naja ich hab mit dem der Gebührenerhebungsstelle gesprochen, aber die riechen natürlich gleich einen großen Verlust. Denn dann kommen natürlich auch alle anderen, die sich entsprechend in früheren Semestern qualifiziert haben.

Ich glaube ich gehe Montag zum Prüfungsamt und gestehe, dass ich in der letzten Prüfung geschummelt habe -> 5.0 8[
 
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mal im ernst, lass dich nich von irgendsoeiner tuse an der gebührenerhebungsstelle abspeisen. glaub in dem fall musst du versuchen so dreist wie möglich aufzutreten. vielleicht kann dir ein prof weiterhelfen oder wie gesagt jemand in entsprechender position. du hast doch alle argumente auf deiner seite.
 
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Erkundige dich erst ma in jedem Fall, ob wirklich alle Optionen ausgenutzt sind, frag nen Prof, farg maybe aber auch mal nen Anwalt ;)

Wenn nix geht solltest Du deinen Plan realisieren. Maybe wendest Du Dich vor diesem Schritt noch an ein Unimagazin / Zeitung oder so.... das gäb nämlich ne dicke Geschichte. Die direkt was lostreten könnte.
Dabei solltest Du 2 Punkte beachten:
1.Das Fach in dem Du geschummelt hast. Machs dir selber nich zu schwer...
2.Wenn Du mit jemanden redest, dann sollen die nicht deinen Namen veröffentlichen, alternativ solltest Du alles als "theoretisch" bezeichnen, -also nie zugeben, das Du das nun wirklich nur "sagst" aber defaktoi nicht geschummelt hast. Damit Dir niemand einen strick drausdrehen kann.
-Schöner scheiß, da stimm ich Dir zu.
 

Busta_inaktiv

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elaida deutet auf einen vernünftigen ersten Schritt - besorge dir einen Termin beim Chef der Gebührenstelle oder andere Abteilungsleiter der Verwaltung und sprich die Sache durch.
 

FORYOUITERRA

TROLL
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ist die gleichbehandlung nicht schon verletzt, daß nur 5% der studenten von der gebührenregel ausgenommen werden?
scheint mir ja ne ziemlich willkürliche zahl zu sein, aber jemanden mit deinem know-how sollte das wohl klar sein.
was ist denn mit den ganzen studenten, die ein paar jahre vor dir angefangen haben zu studieren und überhaupt keine studiengebühren zahlen mußten?
...und plötzlich studierst du - und mitten in deinem studium wollen sie an dein erspartes. und das auch noch, obwohl du solch guten leistungen vorzuweisen hast?! das ist ja dann, im sinne der gleichbehandlung, irgendwie schon nicht ganz fair, daß ein notenmässig besserer genauso behandelt wird wie ein schlechterer?!
einspruch: entpuppt sich das ganze letztendlich nur als eine anreizgestaltung der hochschule, den sie lediglich aus selbstverpflichtung leistet, nicht jedoch nach dem geltenden landesgesetz?! ein einfacher bonus?!
das sprengt mir echt meinen kleinen alltagskopf.

aber als mitglied der elite dürfte das ganze für dich ohnehin nur ein kleines salzkörnchen in deine bluttriefende wunde sein, denn du hast ja immerhin noch die möglichkeit auf eine besondere förderung via stipendien. http://www.begabtenfoerderungswerke.de/html/

so bleibt dann zum schluß doch noch mein kopf heile und dein ausgeprägter gerechtigkeitssinn erhalten. es dürfte für dich schließlich ein leichtes sein einen professor zu finden, bei dem du grund deiner überragenden leistungen positiv aufgefallen bist und nun nur darauf wartet dir eine empfehlung für ein stipendium zu schreiben.


edit: du sprichst die sache mit deinem elternhaus an.
bist du bedürftig? bafög.
bist du nicht bedürftig? studienkredit - ist zwar ärgerlich, aber wenn du dein studium ernsthaft und in dem tempo weiterbetreiben magst, dann führt da kein weg dran vorbei.
drittens: andere studenten kommen auch mit wenig finanzielle mittel an die uni und sind notenmässig nicht so gut wie du aber müßen es auch packen?
deine gleichbehandlung geht schon mit der prozentualen grenze verloren. es ist nicht mehr als ein anreiz.
daß du dich trotz deiner guten leistungen noch so hinters ohr führen lässt und an eine nachträgliche verfälschung deiner leistung denkst spricht für sich.
 
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mal bei asta & co versucht? die hören sowas sicherlich nicht zum ersten mal und haben vor allem oft kontakt mit rechtsanwälten die sich in studientechnischen dingen besonders gut auskennen; alleine schon aufgrund der zusammenarbeiten mit den asten.

ich selbst denke aber nicht, dass eine klage auf chancengleichheit dir was bringt, andernfalls könnten ja auch alle aus dem gleichen grund klagen die beispielsweise im ss 06 angefangen haben und die gebühren zahlen müssen, während die aus dem ws 07 nie gebühren zahlen müssen (regelung in duisburg-essen).

also rein logisch und prinzipiell verstößt sowas natürlich gegen gleichbehandlungsgrundsätze, aber scheinbar (vermutlich) hat die politik ausreichend schlupflöcher gefunden / geschaffen um sich gegen solche bedenken juristisch abzusichern.

achja, auch wenn asta & co dir nicht helfen können versuch es doch direkt mal selbst mit nem rechtsanwalt, kostet dich im rahmen der beratungshilfe höchstens 10 euronen. allerdings ist dann hier die frage: wie einen rechtsanwalt finden der sich mit diesen problematiken gut auskennt?

solltest du es übrigens später über die prozeßkostenhilfe zu einem gerichtsprozeß kommen lassen und verlierst diesen, musst du die gegnerischen kosten des prozesses tragen; ist auch nicht sehr angenehm, und kann gut mal bis zu nen tausender kosten, aber evtl auch deutlich weniger; aber all sowas ist ja auch inhalt der anwaltlichen beratung bevor es zu einem prozeß bzw einer entscheidung für diesen kommt.

was mich nebenbei doch sehr verwundert ist, dass an deiner uni scheinbar bei der umgehung der studiengebühren nur die notenstarken bevorzugt werden, aber nicht die sozial schwachen; oder gibt es für die zusätzliche regelungen?
 

[aNi]-ScT-

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Also ich zähle mich jetzt echt nicht zur "Elite". Das klingt so übertrieben. Wenn man sich ein bischen hingesetzt hat war das halt gut schaffbar.

Einen Asta Beratungstermin habe ich schon für die nächste Woche beantragt und mit dem Rechtsanwalt meines Vertrauens werde ich heute noch telefonieren. Ich werde mich auch mal mit denen zusammenschließen, die es genauso wie mich betrifft (zusammen sind wir stark :) ). Naja und zur Not versuche ich es halt echt mir den letzten Schein streichen zu lassen. Hatte da auch schon mit der entsprechenden Dozentin gesprochen, aber die will/kann das nicht machen - also ab zum Prüfungsamt.

Danke auf jeden Fall schonmal für die Antworten.

@aMrio: Das waren nur ausgewählt Erlassungsregelungen. Es gibt z.B. auch welche für Studenten mit Kind oder für Ausländer etc.
 

voelkerballtier

Coverage, Staff, Coding
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also klagen würd ich glaub ich nicht

aber red mal mit dem prüfungsamt oder deinem falkutätsvorsitzenden oder sowas - die sind doch garantiert an dir als top-student interessiert und wenn du andeutest dass du über einen wechsel nachdenkst wenn die gebührenstelle auf den gebühren bestehen bleibt, machen die vllt etwas druck und können was ausrichten.

Kannst ja auch einfach mal andere unis anmailen und fragen ob du mit den leistungen dort die gebühren erlassen bekämst und das als druckmittel benutzen

würde mich definitiv überraschen wenn die wirklich an dieser schwachsinnigen regelung festhalten

im notfall einfach mal fragen ob das prüfungsamt oder ein professor dir das vordiplom umdatieren kann so dass du es halt offiziell ein semeser später hast...
 
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Frage: an welcher Uni studierst du? Stimmt "Wohnort: Hamburg"?

Bei uns ist es wohl so, dass man sich von Profs irgendwie ne Empfehlung abholen kann bzw. schreiben lassen kann, die dich von Studiengebühren befreit...öffnet Missbrauch natürlich auch Tür und Tor - vor allem für die Schleimer-Vögel. Da fällt mir ein: warum hab ich das noch nicht versucht? :8[:
 

ObLy_inaktiv

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Original geschrieben von Franzmann2
Streber.

war auch mein 1. gedanke :top2:

also im grunde muss ich dir recht geben denn du hast sicher gute chancen mit einer klage erfolg zu haben.
die ganze diskussion um studiengebühren zieht sowieso momentan weite kreise. so heisst es doch, die gebühren kommen den studenten in form von lernmitteln usw zugute.
was passiert? 1. vorlesung SoSe07 zum thema autoCAD, was für uns dieses semster wegen diverser studienarbeiten wichter ist dennje, kann nicht per beamer auf die leinwand projeziert werden, da der beamer putt is und kein geld für nen neuen da is...lol?
wer findet den wiederspruch...

(und das is nur ein bsp) 8[
 

Spavvn

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Habs nur kurz überflogen, aber an einer Uni gibt's genug Ansprechpartner, z.B. der Gleichstellungsbeauftragte.

Mit deinen (sehr) guten Noten bekommste auch locker ein Stipendium, das dann auch monatlich mehr abwirft als du für die Gebühren bezahlst.

Auf juristischen Wege sehe ich desweiteren gute Chancen in diesem Fall (Schnellerstudierende werden bestraft; und allg. die ganzen Rechtsälle, die die Unis bisher verloren haben).

Du solltest definitiv mal die richtigen Leute an deiner Uni ansprechen.
 

Franzmann2

Guest
Und noch mal ernsthaft:

Klagen würde ich auf jeden Fall sein lassen. Die meisten Leute sind da zu Recht sehr schnell angepisst - einfach weils asi ist. Versuche in persönlichen Gesprächen mit verantwortlichen und/oder einflussreichen Personen deinen Fall zu schildern. Es gibt einige Leute die gerne für einen eine Lanze brechen, wenn man a)gut ist und b)seinen Fall höflich und selbstbewusst schildert.

Viel Glück.
 

Phosgen3

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Original geschrieben von Franzmann2
Und noch mal ernsthaft:

Klagen würde ich auf jeden Fall sein lassen. Die meisten Leute sind da zu Recht sehr schnell angepisst - einfach weils asi ist. Versuche in persönlichen Gesprächen mit verantwortlichen und/oder einflussreichen Personen deinen Fall zu schildern. Es gibt einige Leute die gerne für einen eine Lanze brechen, wenn man a)gut ist und b)seinen Fall höflich und selbstbewusst schildert.

Viel Glück.

Was ist an klagen (sein recht einfordern) bitte assozial?
 

Benrath

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ich finde auch das er voll im recht ist, kann ja nicht sein dass die 5% nur ab dem einen semester gelten..

bei uns gibts so ne belohnung für die besten 10 vordiplomer, und auch so helden die extra aufs SS warten, weil es da leichter ist dabei zu sein
 
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Wo isn eigentlich das Problem mit diesen Studiengebühren? Sind doch nur 500 €im halben Jahr soweit ich weis.
Zu meiner Schulzeit hab ich nebenher 2 Nachmittage pro Woche in nem Getränkemarkt gearbeitet und die Arbeit war purer Spaß. Kam ich im Monat auf 300-400 Euro.
Was hindert euch also dran ein bischen zu arbeiten?

Oder soll ich jetz auch rumjammern, dass mein hart verdienter Lohn in Form von Steuern für eure Lehrer ausgegeben wird während die meisten Studenten eh nur zu 80% Partys im Kopf haben....
 
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und wieder ein realitätsverkenner:

- sozialschwache studenten mit bafög bezug können nicht mal einfach so 300-400 € nebenbei verdienen; es sei denn schwarz.

- studenten haben auch so genug kosten, 1000 weitere euro jährlich können da durchaus eine verschlechterung des studiums darstellen, alleine schon aus dem druck das geld durch zusätzliche arbeit wieder reinzuholen, die dadurch fehlende zeit, verbunden mit dem druck, das studium schnellstmöglich zu schaffen. ich mag mich falsch erinnern, aber ich entsinne mich, dass gerade die menschen die deutschland in den letzten 30-40 jahren so hochgepusht haben sich noch relativ frei im studium bewegen konnten, heute gibt es das kaum noch.

- es ist mitnichten so, dass es für jeden studenten arbeit gibt; glücklicherweise für die ärmeren arbeiten aber viele andere eben (noch) nicht neben dem studium.
 
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Original geschrieben von Benrath
ich finde auch das er voll im recht ist, kann ja nicht sein dass die 5% nur ab dem einen semester gelten..

Klar kann das sein. Die studiengebüren gelten ja auch erst ab dem einen semester. An meiner uni gibts sowas übrigens nicht: SKANDAL!!! Ich verklag meine uni -gleichbehandlungs grundsatz alter. Kann ja nicht sein, dass das nur an anderen unis gilt...
 

TheRine

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Original geschrieben von IS.dReAd
Wo isn eigentlich das Problem mit diesen Studiengebühren? Sind doch nur 500 €im halben Jahr soweit ich weis.
Zu meiner Schulzeit hab ich nebenher 2 Nachmittage pro Woche in nem Getränkemarkt gearbeitet und die Arbeit war purer Spaß. Kam ich im Monat auf 300-400 Euro.
Was hindert euch also dran ein bischen zu arbeiten?

Oder soll ich jetz auch rumjammern, dass mein hart verdienter Lohn in Form von Steuern für eure Lehrer ausgegeben wird während die meisten Studenten eh nur zu 80% Partys im Kopf haben....

ironie?

wenn nicht:

als nicht-langzeitstudi hat man genug zu tun.
wer nebenbei arbeitet, studiert entweder länger und/oder hat schlechtere noten.
zudem kommen ja noch die kosten für skripte und bücher.
 

Clawg

Guest
- sozialschwache studenten mit bafög bezug können nicht mal einfach so 300-400 € nebenbei verdienen; es sei denn schwarz.
300-400 Euro pro Woche vielleicht nicht, aber 300-400 Euro pro Monat als Hiwi sind leicht drin.

es ist mitnichten so, dass es für jeden studenten arbeit gibt
:ugly:
Bei meinem letzten Job war ich der einzige Bewerber. Klar, das ist nicht repraesentativ, aber es gibt an der Uni wohl genug zu tun.
 
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Original geschrieben von Clawg

300-400 Euro pro Woche vielleicht nicht, aber 300-400 Euro pro Monat als Hiwi sind leicht drin.

viel spaß dann bei der kindergeldrückzahlung ~

finanziell schwache die mehr als 200-300 dazuverdienen werden eben "bestraft"; bzw. bekommen dementsprechend staatliche leistungen gekürzt. d.h. wer bafög + kindergeld bekommt, sich noch 200 € dazuverdient und damit ohne studiengebühren jetzt gerade zurecht kommt, nun aber studiengebühren zahlen muss, der kann nicht einfach mehr verdienen, denn jeder mehrverdienst führt aber dieser grenze zu einem relativ gleichwertigen verlust.

(es sei denn es gibt überall die ausnahmeregelungen bei dem studentenkredit, von wegen wer soundsoviel bafög bekommen hat muss ihn nicht zurückzahlen)

aber selbst wenn dann beißt sich schon hierdurch das system der studiengebühren / studentenkredite selbst in den allerwertesten: man nimmt einen kredit auf den man sowieso nicht zurückzahlen muss und das nur deswegen weil eigener nebenverdienst dazu führen würde, das man kürzungen bekommt und sich der nebenverdienst von daher gar nicht lohnt. :elefant:

Original geschrieben von Clawg

:ugly:
Bei meinem letzten Job war ich der einzige Bewerber. Klar, das ist nicht repraesentativ, aber es gibt an der Uni wohl genug zu tun.
an meiner uni sind 30000 leute, du willst mir jetzt erzählen, dass notfalls für sagen wir die hälfte der studenten ein job da wäre? das würde noch nichtmal auf die ganze region zutreffen, immerhin gibt es hier in der umgebung noch andere große unis (duisburg-essen, dortmund, zig FH's) und eine sowieso nicht gerade prickelnde arbeitslosenquote. wenn der staat den studenten weiterhin finanziell das wasser abgräbt anstatt selbst massiv seine seine bildungsausgaben aufzustocken wird es selbst durch die nächsten 5 starken abijahrgänge keine erhöhrung der studentenzahlen geben sondern eine verringerung. und das in einem land wo bildung zu den wichtigsten gütern zählt; wir können nicht einfach ein paar erdgasquellen anzapfen wenn uns die klugen köpfe ausgehen.
 
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Original geschrieben von aMrio

viel spaß dann bei der kindergeldrückzahlung ~

finanziell schwache die mehr als 200-300 dazuverdienen werden eben "bestraft"; bzw. bekommen dementsprechend staatliche leistungen gekürzt. d.h. wer bafög + kindergeld bekommt, sich noch 200 € dazuverdient und damit ohne studiengebühren jetzt gerade zurecht kommt, nun aber studiengebühren zahlen muss, der kann nicht einfach mehr verdienen, denn jeder mehrverdienst führt aber dieser grenze zu einem relativ gleichwertigen verlust.
[/B]

ich gehe mal von ner eigenen wohnung aus
dann gibts 530€ bafög, 150€ kindergeld + 200€ eigenverdientes, macht knapp 900€ im monat
den studenten will ich sehen der damit "gerade so" auskommt
das reicht für jede menge luxus - und für studiengebühren reicht es auf jeden fall!

@topic: ich würd zuerst mit halbwegs wichtigen leuten reden, erstmal deine profs und dann evl institutsleiter etc
es kann nicht sein dass für alle die nach dir anfangen ne möglichkeit zur studigebührbefreiung existiert und für dich nicht
ne klage kommt dummerweise sowieso erst durch wenns schon längst zu spät ist
 
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900 im monat = 5400 je semester, 500 sind davon rein rechnerisch bereits 10%. sieht man rechnerisch richtig nur die hälfte des bafögs als einkommen an, dann sind wir bei höchstens 4000 €, somit sind 500 € noch deutlich mehr.

es geht nicht darum, ob ein student von diesem geld auf minimalniveau leben kann, sondern darum, dass die studienbeiträge gravierende einschnitte bedeuten. genausogut wie ein arbeiter zu recht mehr als nur protestieren würde wenn man ihm das gehalt um 10 oder gar 15% kürzt. (bitte jetzt kein argument die arbeiten ja auch für ihr geld, studieren ist ebenso arbeiten und meist grundlage/unverzichtbar für späteres jahrzehntelanges zahlen überdurchschnittlich hoher steuerbeträge). wer sagt denn bitte, dass es studenten möglichst schlecht haben sollten?

(das alles wie erwähnt unter der voraussetzung, dass es überhaupt ausreichend jobs für alle studenten gibt; wenn studieren weiterhin so drastisch verteuert wird wird die nachfrage nach studentenjobs sicherlich genauso steigen wie die nachfrage nach studienplätzen sinken wird, das ganze hält sich aber auch evtl im gleichgewicht, nur ist das dann erstens weniger sozial gerecht, und vor allem zweitens eben ein gewaltiger nachteil für den eigentlichen intelligenzstandort deutschland)

nachtrag: im übrigen bin ich der meinung, dass gerade benrath sich nicht über überflüssige posts auslassen sollte und ermahnungen bzgl abweichender topicinhalte nur angebracht werden sollten wenn man zusätzlich selbst etwas zum topic beiträgt.

es ist ja auch nicht gerade so, dass ein com mod nicht selbst zu der diskussion über die höhe beitragen würde ~

außerdem ist benraths intention offensichtlich: er hat weiter oben etwas völlig realitätsfernes gepostet und ist jetzt schlichtweg abgefuckt anstatt sich damit abzufinden, kann ja jedem mal passieren :rolleyes: .
 

Benrath

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können wir die ideologischen diskusionnen über studiengebühren und ihre höhe lassen, es geht um ein anderes problem.. und zwar das ne reglung unfairer weise für verschiedene Semester umgesetzt wird..

claw übernehmen und alle kack posts löschen !
 
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dabei hätte ich so gern noch auf Amrio's Bullshit geantwortet :-/

Naja - dem Threadersteller wünsch ich trotzdem viel Glück dabei, irgendnen Weg zu finden. Übrigens sind imho wirklich Professoren nen guter Anlaufpunkt. Die haben teilweise echt hie und da ne Möglichkeit und manchmal (!) sogar den Durchblick im Organisationssumpf Uni, um helfen zu können.
 
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Original geschrieben von [aNi]-ScT-
Ich bin eigentlich kein Fan von Klagen, aber hier fühle ich mich echt unfair behandelt.

Bei uns in der UNI sind nun auch Studiengebühren eingeführt worden. Nunja - über die Grundsätzlichkeit dieser Maßnahme unter den gegeben Umständen kann man sicherlich geteilter Meinung sein. Wie dem auch sei. Wo es eine Regel gibt, gibt es natürlich auch stets eine (oder mehrere) Ausnahmen. So werden z.B. all jene Studenten von den Gebühren befreit, die mit ihrem Vordiplom unter den Top 5% ihres Jahrgangs sind. Ich habe gerade gestern meine letzte Note für das Vordiplom erhalten und gehe eigentlich sehr stark davon aus, dass ich mit der Note auch unter diese 5% fallen werde. Wenn man sich die letzten Jahrgangs-Statistiken ansieht, wäre dies auf jeden Fall so.

Nun hat die UNI jedoch schlauerweise - ich meine nachträglich - bekanntgegeben, dass alle Ausnahmeregeln erst ab dem SoSe 07 gelten, in welchem auch die Gebühren das erste mal zum tragen kommen (In der Satzung steht dies übrigens nicht). Das heißt also auch, dass nur Studenten die ihr Vordiplom im SoSe 07 gemacht haben bzw. machen werden, entsprechend befreit werden. Meines habe ich jedoch nun schon im letzten Semester (WiSe 06/07) gemacht. Ergo falle ich nicht unter diese 5% Regel und muss die Gebühren bezahlen.

Und nun frage ich mich - verstößt das nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?
- Studenten die mit mir angefangen haben und in der Regelstudienzeit (4 Semester) ihr Vordiplom machen werden, haben die Chance von der Regel erfasst zu werden. Ich hab mich nun extra beeilt und das Grundstudium in 3 Semestern absolviert und werden nun dafür bestraft?
- Eine weitere Erlassungsbestimmung ist, dass wenn das Studium im SoSe07 aufgenommen wird und man einen Abischnitt von 1,3 hat. Ich sehe aber keine Rechtfertigung warum eine Leistung die man vor dem SoSe07 erbringt (wie das Abitur) für den Erlass gilt, eine andere Leistung die man genauso vor SoSe07 (wie das Vordiplom Wise06/07) erbracht hat aber nicht!


Ich meine, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht für Besserstellungen gilt. Die Frage für mich ist nur auf welcher Basis hier nun argumentiert werden müsste. Befinde ich mich auf der Basis der restlichen Studenten, die keine Studiengebühren erhalten (-> Besserstellung)? Oder vielmehr auf der Basis jener, die theoretisch für einen Erlass qualifiziert sind, jedoch aufgrund dieser Bestimmung nicht eingeschlossen werden (-> Schlechterstellung)? Habe ich überhaupt Aussicht auf Erfolg mit einer Klage?!

Also wie deine Chancen tatsächlich aussehen, kann dir nur ein Jurist sagen, der sich auf diesem Gebiet auskennt, ich halte es nicht für ausgeschlossen, auch wenn die Argumentation die Falsche ist.

Kannst du nicht mit dem Vordiplom warten und ein Semester arbeiten / Praktikum machen? :)
 
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Re: Re: Gegen UNI klagen?

Original geschrieben von clockworkorange-fO


Also wie deine Chancen tatsächlich aussehen, kann dir nur ein Jurist sagen, der sich auf diesem Gebiet auskennt, ich halte es nicht für ausgeschlossen, auch wenn die Argumentation die Falsche ist.

Kannst du nicht mit dem Vordiplom warten und ein Semester arbeiten / Praktikum machen? :)

Ich glaube nicht, daß er einen Rechtsanwalt finden wird, der sich in diesem speziellen Fall auskennt, da es sich um eine spezielle Regelung an nur einer einzigen Uni handelt.

Warten kann er wohl auch nicht, da er (so hab ichs verstanden) sein Vordiplom bereits in der Tasche hat.

Zum Thema:
Über eine mangelnde Gleichbehandlung kannst Du imho nicht argumentieren, da die 5%-Regelung bereits dagegen verstößt.
Was allerdings in meinen Augen eine absolute Frechheit darstellt, ist die Tatsache, daß die Uni gewillt ist, einen Studenten dafür zu bestrafen, daß er sich besonders Mühe gegeben hat und ein Semester schneller fertig ist, als die Uni sich das mal so gedacht hat.

Einerseits jammern alle rum, daß in D die Ausbildung zu lange dauert und verkürzen sogar die Schulzeit bis zum Abi auf 12 Jahre, aber entwickelt mal jemand Eigeninitiative, bekommt er Knüppel zwischen die Beine geworfen.

Du solltest die üblichen Studentischen Vereinigungen (Fachschaft?, Asta) aufsuchen und diese zunächst um Rat bitten.
Ansonsten sind wohl weniger die Professoren zuständig, sondern eher der Dekan, da diese Gebührenregelung ein Verwaltungsakt ist und somit auch die Verwaltung der Uni zuständig ist. (Gibt es eigentlich evtl. für jeden Fachbereich eine eigene Verwaltung und Gebührenregelung? Wenn ja, dann zunächst dort vorsprechen)

An die "Streber"-Rufer:
Und ob die Regelung nun die besten 5%, die schlechtesten 5%, die ersten 100 mit grünen Haaren oder Blutgruppe 0- lautet ist in diesem Fall völlig Wurst. Die Uni hat eine Regelung festgelegt und er fällt wie es aussieht darunter. Also sollte sie auch für ihn gelten.
 
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Original geschrieben von BigBadWolf
dabei hätte ich so gern noch auf Amrio's Bullshit geantwortet :-/

jo wenn man schon net mehr dazu antworten darf sollte so ein absoluter schwachsinn wie der von amrio doch bitte aus dem thread gelöscht werden...


zum topic:
die uni macht sonderregelungen die ja schonmal sehr löblich sind (karlsruher uni macht da glaubsch au irgendwelche sonderregelungen)
diese sonderregelung kann die uni aber frei nach belieben gestalten, sprich du wirst mit einem anwalt wahscheinlich gar nichts erreichen.
da ist der weg zu professoren oder unileitung denke ich mal der beste.
ich verstehe jedoch nicht warum du das so schlecht siehst. die regelung besagt ja zwischen den zeilen eindeutig das sie nur für absolut neue studenten gilt (die grad ihr abi gemacht haben mit unter 1,3) und für studenten gilt die jetzt ihr Vordiplom noch machen (da kann ja noch keiner fertig sein) (wobei ich denke das die das sogar noch aus kulanz zusätzlich gedacht haben um auch anreiz zu schaffen)
jo und du fällst da nicht drunter ich finde sogar du hast noch net mal pech es ist nunmal so.
und das dich das jetzt ärgert weil du nicht soviel party gemacht hast und saufen konntest wie deine kumpels, die aber nu möglicherweise durch ein gutes vordimplom nen vorteil aus der sauferei bekommen ist verständlich aber:
shit happens - thats life!
 

[aNi]-ScT-

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So - danke für die zahlreichen Beiträge bis hierhin. Ich möchte mal ein kleines Zwischenfeedback geben. Gespräche mit zwei Anwälten haben ergeben, dass hier sehr wohl ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorliegt. Was aber viel wichtiger ist, ist die Tatsache, dass diese Regelung weder in der Satzung noch im Hamburger Hochschulgesetz enthalten ist. Es ist somit eine rein interpretative Regelung der UNI.

Ich habe mich mit mehreren Leute kurzgeschlossen, die das gleiche Schicksal wie ich "erleiden". Die Anwälte, der AStA und auch der Vorsitzende des Prüfungsamtes (der nicht für die Studiengebühren zuständig ist) rät zu einer Klage.

Daher werden "wir" zunächst einfach erstmal Befreiung beantragen und gleichzeitig einen Widerspruch gegen die Regelung erheben.

Meine persönliche Hoffnung ist, dass die UNI dann denjenigen Befreiung erteilt, die einen solchen Antrag gestellt haben. Somit käme es nicht zu einem Musterfall. Gleiches Vorgehen verfolgt die UNI ja bei Klagen, wenn man für einen Studiengang nicht zugelassen wurde.

Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, muss ich nochmal gucken ob ich es wirklich auf eine Klage ankommen lasse. Zur Not könnte man Prozesskostenhilfe beantragen und wenn diese nicht gewährt wird, unterstützt einen auch der AStA.

Es bleibt spannend ;)
 
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aha na dann mal viel glück auch wenn ichs arm find..

da will die uni leuten entgegenkommen (eben durch eine auswahl) und schon werden die verklagt tjo sehr arm
 

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Guest
Original geschrieben von RanzigeMilch
aha na dann mal viel glück auch wenn ichs arm find..

da will die uni leuten entgegenkommen (eben durch eine auswahl) und schon werden die verklagt tjo sehr arm
Das ist deine persönliche Meinung. Fakt ist, dass ich die gleichen Voraussetzungen erfülle wie die genannte Gruppe.

Du kannst z.B. auch in einem Unternehmen nicht nur den Mitarbeiten von A-M einen Bonus geben. Dann müssen auch die von N-Z einen bekommen.

Wenn diese Differenzierung gerechtfertigt wäre, dann würde ich das auch einsehen. Diese Ausnahmeregelung beruht jedoch auf Willkür und widerspricht dem Leistungsgedanken, der doch durch diese Maßnahme gefördert werden soll. Und da es hier um viel Geld geht, werde ich hier auch nicht so schnell nachgeben.
 
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