gebühren bei rücklastschrift - wer trägt die?

Celial

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montag wurd unerwartet mein konto belastet, was nicht gedeckt war. mit der belastung ist alles in ordnung, nur der termin war etwas zu früh.
jetzt soll ich jedoch gebühren von 6E (bei ner abbuchung von 5E) tragen. ich meine aber irgendwo letztens in einer doku gesehen zu haben dass der "einzieher" die gebühren nicht auf den kunden abwälzen darf... wie ist das genau? kann man da was machen? es erscheint mir schon unsinnig mehr gebühren als rechnung für meinen webspace zu zahlen...
 

bog

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auf dem mutterschiff
die ruecklastschriftgebuehren sind fuer den hoster nur entstanden, weil du unfaehig warst, das konto gedeckt zu halten. und das darf er ja wohl tun, wann er will, sobald ihr einen vertrag habt. dein verschulden, deine gebuehren.
 
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kommt halt drauf an auf was ihr euch geeinigt habt wann die gebühren abgebucht werden sollen. ich habe übrigens schon deutlich höhere rücklastschriftgebühren gesehen, die dann teils auch grundlage von rechtstreitigkeiten waren. ich meine talkline war das, das ging bis zu 20 € netto (!) hoch imho.
 
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Ich glaube bei Lastschriften arbeitet die Bank mit dir als Kunden auf Vertrauensbasis. Der Partner zieht die LS unter Vorbehalt ein - erst danach prüft die Bank, ob du überhaupt genügend Geld auf deinem Konto hast (bzw. daß der bewilligte Dispo nicht unter die Toleranzgrenze fällt).
Falls es nicht gedeckt ist, wird die Lastschrift wieder zurückgegeben, wodurch ihm bei seiner Gebühren anfallen - die der Hoster natürlich dir in Rechnung stellt, weil er einerseits das Geld nicht von dir erhalten hat sowie ihm diese zusätzlichen Gebühren entstanden sind.

Und wie bog gepostet hat, hast DU als Kunde die alleinige Verantwortung, daß dein Konto gedeckt ist. Da hilft es auch nicht, wenn der Hoster z. B. später als normal abbucht, und dann zeitgleich etwa deine Miete für den Monat an den Vermieter rausgeht.
 

Jesus0815

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Leider musst du die tragen, Celial... Ist mir auch schon ungefähr drölf millionen mal passiert...
 
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auf jeden zahl fallen muß er gar nicht; wenn beispielsweise per vertrag eine abbuchung ab dem 14. vereinbart ist kann er die zahlung der rsl-gebühren locker verweigern. gibt es aber keine bzw. nur eine allgemeine vereinbarung ("einmal monatlich", "monatsmitte") dann hat celial pech.
 

Celial

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hm k 6E ist jetz nicht die welt, hatte nur noch irgendwas dahingehend im hinterkopf
 
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Original geschrieben von ChoGoSy

#2

#3

das ding is damals hat der bgh entschieden dass die bank die rls gebühren nicht auf den kunden abwälzen darf und somit an den verursacher/einzieher der gebühren zurück gibt. die haben aber natürlich auch kein bock die kosten dafür zu übernehmen, dürfen aber die kosten an den kunden weitergeben.
 

Celial

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Original geschrieben von Kleine_Ananas
das ding is damals hat der bgh entschieden dass die bank die rls gebühren nicht auf den kunden abwälzen darf und somit an den verursacher/einzieher der gebühren zurück gibt. die haben aber natürlich auch kein bock die kosten dafür zu übernehmen, dürfen aber die kosten an den kunden weitergeben.

ah, genau das wars an das ich mich erinnerte
 

haviii

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wieviele tausend euro miese hast du denn das 5 euro abgelehnt werden?:confused:
 
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sei froh, dass es nur 6 euro sind... mir is mal ne scheisse mit edeka passiert, dass die 4 einkaeufe von isng. 100 euro warenwert, rueckgebucht haben, weil mein konto durch nen anderen fehler an ner anderen stelle nicht gedeckt war... die wollten dann 4x 25 euro 8[
 
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kommt drauf an.

WELCHE Gebuehren?

Gebuehren die deine Bank bei der Nichteinloesung der Lastschrift dem Beguenstigten belastet.

Oder/ Und Gebuehren, die einfach das Unternehmen als Bearbeitung/Aufwand verlangt?
 
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