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Moin,
habe mir vor knapp zwei Jahren ein neues Auto gekauft (Opel Insignia) und muss jetzt zur Zwei-Jahres-Inspektion. Nun ist es im Laufe der zwei Jahre jedoch schon zu verschiedenen kleineren "Schäden" gekommen, der Sichtschutz über dem Kofferraum rastet z.B. nicht mehr ein und seit ca. zwei Wochen quietscht das Auto so unerträglich laut, dass man denken könnte, dass das Auto schon mind. 20 Jahre alt ist.
Ich bin mir nun nicht sicher, wie ich den Leuten in der Werkstatt, zu der ich den Wagen zur Inspektion bringe, gegenüber auftreten soll. Sind o.g. Mängel ein "Garantiefall", der unter die zweijährige Herstellergarantie fällt? Ich weiss zwar, dass das aufgrund meiner o.g. Beschreibung schwer zu beantworten ist, aber wie ist der grundsätzliche Sachverhalt? Inwieweit muss der Hersteller innerhalb der Neuwagengarantie Mängel beseitigen?
habe mir vor knapp zwei Jahren ein neues Auto gekauft (Opel Insignia) und muss jetzt zur Zwei-Jahres-Inspektion. Nun ist es im Laufe der zwei Jahre jedoch schon zu verschiedenen kleineren "Schäden" gekommen, der Sichtschutz über dem Kofferraum rastet z.B. nicht mehr ein und seit ca. zwei Wochen quietscht das Auto so unerträglich laut, dass man denken könnte, dass das Auto schon mind. 20 Jahre alt ist.
Ich bin mir nun nicht sicher, wie ich den Leuten in der Werkstatt, zu der ich den Wagen zur Inspektion bringe, gegenüber auftreten soll. Sind o.g. Mängel ein "Garantiefall", der unter die zweijährige Herstellergarantie fällt? Ich weiss zwar, dass das aufgrund meiner o.g. Beschreibung schwer zu beantworten ist, aber wie ist der grundsätzliche Sachverhalt? Inwieweit muss der Hersteller innerhalb der Neuwagengarantie Mängel beseitigen?