Garantie beim Neuwagenkauf

Mitglied seit
25.03.2001
Beiträge
3.671
Reaktionen
1
Moin,

habe mir vor knapp zwei Jahren ein neues Auto gekauft (Opel Insignia) und muss jetzt zur Zwei-Jahres-Inspektion. Nun ist es im Laufe der zwei Jahre jedoch schon zu verschiedenen kleineren "Schäden" gekommen, der Sichtschutz über dem Kofferraum rastet z.B. nicht mehr ein und seit ca. zwei Wochen quietscht das Auto so unerträglich laut, dass man denken könnte, dass das Auto schon mind. 20 Jahre alt ist.

Ich bin mir nun nicht sicher, wie ich den Leuten in der Werkstatt, zu der ich den Wagen zur Inspektion bringe, gegenüber auftreten soll. Sind o.g. Mängel ein "Garantiefall", der unter die zweijährige Herstellergarantie fällt? Ich weiss zwar, dass das aufgrund meiner o.g. Beschreibung schwer zu beantworten ist, aber wie ist der grundsätzliche Sachverhalt? Inwieweit muss der Hersteller innerhalb der Neuwagengarantie Mängel beseitigen?
 

FCX

Mitglied seit
28.02.2009
Beiträge
3.585
Reaktionen
0
Ich würde mal sagen das grundsätzlich alle Mängel die du nicht zu vertreten hast unter die Herstellergarantie fallen. Bin mir da aber nicht 100% sicher.
 
Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
86
Reaktionen
0
Also ich kenne aus nur von BMW bzw. MINI.
Wenn ich dort was beanstandet habe, wurde es ohne Murren auf Garantie erledigt.
Grundsätzlich solltest du vorab klären, ob es auf Garantie geht oder nicht. Zu dem kommt es natürlich auf den Kostenfaktor an. Für 20€ würde ich mich nicht mit dem Autohaus "streiten".
Ich würde gar nichg viel darüber nachdenken. Hinfahren, Problem schildern und direkt sagen, dass du noch in der Garantie bist und du (natürlich) davon ausgehst, dass es über die Garantie abgewickelt wird.
Ich, als "unwissender" Kunde sehe alles als Garantiefall an, was ein Mängel ist, den ich nicht zu vertreten habe.
 
Oben