ganz kurze rechtsfrage

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geht ums internetrecht:

wenn jemand irgendwo mein passwort von meinem email-acc oder sonstwas ERRÄT und dann ändert, sodass ich nicht mehr dran kann, bin ich doch selber schuld weil mein passwort so leicht zu erraten war oder nicht? der andere macht sich damit doch nicht strafbar oder? er ist ja nicht auf illegalem wegen dran gekommen
 
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Als ich mich mal irgendwo ueber versuchte Portscans aufgeregt hab, kam als Antwort:

Schauen, ob die Tuere offen ist, ist erlaubt. Sowohl bei Autos, Haeusern als auch bei Computern. Alles darueber hinaus ist strafbar.
 

deleted_24196

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Haben Yahoo-Anwender ihr Passwort vergessen, können sie sich anhand dreier Fragen ausweisen und erhalten dann Zugriff auf ihren Account. Der Hacker fand aus öffentlich zugänglichen Informationen über Palin deren Geburtstag, ihre Postleitzahl und die Antwort auf die Sicherheitsfrage heraus und setzte dann sein eigenes Kennwort.
quelle: http://www.heise.de/security/meldung/Sarah-Palin-Der-Mail-Hack-der-keiner-war-207052.html

daraufhin: Hacker des E-Mail-Accounts von Sarah Palin angeklagt
 
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naja das hilft nicht wirklich weiter, ist in den usa
wenn ich die passwörter bei jemand anderem auf dem pc gespeichert hätte und dieser die dann ändert, wäre genauso wenig strafbar oder? ist ja meine dummheit
 

Didier

Guest
Was hast Du für ein krudes Rechtsverständnis?

Das wäre ja wie:
Wenn ich mein Auto auf der Straße stehen lasse und der Schlüssel steckt noch und ein anderer nimmt das dann mit, wäre genauso wenig strafbar oder? ist ja meine dummheit
 
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kurze Internetrecherche hat das ergeben:

§ 202a
Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

§ 202b
Abfangen von Daten
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

§ 202c
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
 
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fällt wohl unter §202a dann, oder?
 

Entelechy

Guest
Was hast Du für ein krudes Rechtsverständnis?

Das wäre ja wie:
Wenn ich mein Auto auf der Straße stehen lasse und der Schlüssel steckt noch und ein anderer nimmt das dann mit, wäre genauso wenig strafbar oder? ist ja meine dummheit

so true. nocturn, was haste gemacht?
 
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ja, auch ein leichtes passwort ist eine sicherung. und es zu ändern ist ganz klar zugang verschaffen;zumal da auch sicherlich rechte wie briefgeheimnis etc gebrochen wurden bzw leute am zugang zu ihrer post gehindert werden, letzten endes ist es eine art von hausfriedensbruch.

nocturn, haste deine freundin ausspioniert oder nen typen der was von ihr will?
 
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passwort erraten wäre wie... bei offenen doppelkippfenstern in die wohnung zu steigen.
 
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Die Frage ist halt, wie im Ernstfall "gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind" ausgelegt wird. Wenn der Richter genauso viel Ahnung vom Internet hat wie du, dann trifft das auf dein Passwort sicher nicht zu :p
 
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Die Frage ist halt, wie im Ernstfall "gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind" ausgelegt wird. Wenn der Richter genauso viel Ahnung vom Internet hat wie du, dann trifft das auf dein Passwort sicher nicht zu :p

nein im ernstfall heißt das eigentlich nur es gab keinen öffentlich zugänglichen rechner auf dem die logindaten bereits vorgetragen sind. zumal es aber selbst wenn es den gäbe und man dann daten verändert, mithin den anderen von seiner post fernhält und eben wiederum hausfriedensbruch begeht.

wenn jemand seine haustür auflässt wird man nicht unbedingt bestraft wenn man mal reinschaut. tauscht man aber die schlösser aus und wohnt dann selbst drin ist das ne ganze andere qualität ;-)
 
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Düsseldorf
Und wenn das Passwort 123 oder qwertz lautet, du überwindest eine elektronische Zugangssperre und machst dich an fremden Sachen zu schaffen.

Das das Opfer ein Idiot war, wirkt sich evtl. strafmildernd aus, den objektiven Tatbestand des §202a StGB erfüllt du jedenfalls.

Sogar PantsOff bekommst du wg. der neuen Paragraphen nit mehr.
 
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naja ich denke so ein verfahren würde eingestellt werden wenn man nen halbwegs nicht ganz so dummen rechtsanwalt hat,ein paar euros während dem laufenden verfahren an das opfer als entschädigung zahlt und der staatskasse gegen einstellung auch ein wenig geld anbietet. im bundeszentralregister landet es trotzdem auf lebenslang ;-)
 
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