Gültigeit vom Mietvertrag bei Hauspfändung

Verumas

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Folgende Situation:

Ich hab vorhin erfahren dass die Möglichkeit besteht, dass die Besitzern des Hauses in das ich nächste Woche ziehe (befristeter Mietvertrag, vom 01.01.10 - 31.12.10) ihre Raten im kommenden Jahr vielleicht nicht mehr zahlen kann. Das Haus würde dann ja in den Besitz der Bank übergehen. Was passiert mit mir? Kann ich bis zum Ende des Vertrages drinbleiben oder wird mein Mietvertrag durch den Eigentümerwechsel dann ungültig?
 
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Kommt auf den neuen Eigentümer an.
Ich denke mal, dass der Vertrag nichtig wird, wenn der Eigentümer wechselt.
 
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also irgendwie kann ich mir nicht vorstellen das ein gültiger Vertrag nichtig wird, weil sich der Eigentümer des Hauses ändert.
Meines wissens nach muss der neue Eigentümer (wenn er Mieter aus der Wohnung haben will) Eigenbedarf geltend machen, was bei einer Bank wohl äußerst schwer sein dürfte.

Die Bank hat natürlich einerseits ein Interesse daran, jeden Monat geld durch Mieten zu bekommen, wie auch das Haus dann anderweitig zu verkaufen - wo Mieter auch mal stören können.
 
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generell bleibt das mietverhältnis auch beim verkauf des hauses bestehen (§566 BGB). ob das auch bei erzwungenen eigentümerwechseln der fall ist kann ich nicht zu 100% sagen, würde aber davon ausgehen.
sonderregelung könnte hier der eigentümerwechsel vor beginn des mietverhältnisses sein, aber das ist wenn ich dich richtig verstanden habe nicht der fall oder?
 
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1. Unterscheidung zw Eigentum und Besitz
2. das Haus geht weder in Besitz der Bank noch als Eigentum der Bank über
3. Neuer Eigentümer "übernehmen" die Mieter. Inwiefern bzw ob er dir vor dem 31.12.10 kündigen kann, kann ich dir nicht sagen. Evtl wenn er Eigenbedarf anmeldet unter Berücksichtigung der allg. üblichen Kündigungsfristen?
 
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das die bank schnell nen neuen käufer findet und der ausgerechnet deine wohnung als eigenbedarf benötigt ist nicht nur relativ unwahrscheinlich, zudem dauert das ne ganze weile wegen zweifachem eigentümerwechsel (notar etc) und vor allem hast du auch dann noch die 3 monatige kündigungsfrist, sprich mind. 2 monate und 1 tag, also ausreichend, zeit dir ne neue wohnung zu suchen im worst case.
 
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das die bank schnell nen neuen käufer findet und der ausgerechnet deine wohnung als eigenbedarf benötigt ist nicht nur relativ unwahrscheinlich, zudem dauert das ne ganze weile wegen zweifachem eigentümerwechsel (notar etc) und vor allem hast du auch dann noch die 3 monatige kündigungsfrist, sprich mind. 2 monate und 1 tag, also ausreichend, zeit dir ne neue wohnung zu suchen im worst case.


??
 
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äh ja, völlig verplant :D
(aber noch besser für den TE)
 

Verumas

Guest
Alles klar, dann halt ich nebenher die Augen nach ner neuen Bleibe um und lasse das mal auf mich zukommen. Vielleicht ist es ja auch garnicht nötig.
 
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