Freistellungsauftrag für Zinsen?

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
Mich hat gerade eine Mail von meiner Bank erreicht:

aufgrund der bevorstehenden Zinsgutschrift am Ende des Kalenderjahres, möchten wir Sie um Beachtung folgender wichtiger Informationen bitten.

Durch einen Freistellungsauftrag können Sie als privater Anleger bei Kreditinstituten die Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug von Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge beantragen. Sofern Sie rechtzeitig einen Freistellungsauftrag erteilen, bleiben Zinsen und Kapitalerträge bis zu einer maximalen Höhe von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für zusammen veranlagte Ehepartner vom Steuerabzug befreit.
Es handelt sich dabei um ein Tagesgeldkonto der Bank of Scotland und die Zinsen für das Jahr 2012 werden unter den oben genannten 801€ liegen. Muss ich jetzt trotzdem diesen Freistellungsauftrag beantragen und beim Finanzamt (?) einreichen? Ist das erste Mal dass ich so eine Mail/Info bekomme.
 

Teegetraenk

Tippspielmeister WM 2006
Mitglied seit
26.11.2003
Beiträge
13.226
Reaktionen
1
Also bevor ich dazu in einem Spieleforum nachfrage, würde ich doch zumindest mal bei

a) deiner Bank und
b) dem Finanzamt

anrufen.
 

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
Würde ich machen wenn ich in den nächsten 2-3 Tagen keine Antwort bekomme. Eilt im Moment noch nicht und hier rennen doch einige Steuerberater etc. rum.
 
Mitglied seit
10.08.2000
Beiträge
12.908
Reaktionen
1
Kannst du einreichen, musst du aber nicht.
Die Bank führt sonst einfach automatisch die 25% Steuer an das Finanzamt ab.
Wenn du dir den Stress mit den Freistellungsaufträgen nicht geben willst kannst du die 25% auch abziehen lassen und sie dir dann bei der Steuererklärung wieder zurückholen. Das bietet sich insb. dann an, wenn du mehrere Konten hast und nicht ganz abzusehen ist, bei welcher Bank du wie viel an Freistellung beantragen müsstest um das ganze optimal auszunutzen.
 
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
26.987
Reaktionen
521
Also bevor ich dazu in einem Spieleforum nachfrage, würde ich doch zumindest mal bei

a) deiner Bank und
b) dem Finanzamt

anrufen.
Das hier ist ja so manches mal eher eine Wissensdatenbank :deliver:

und bei dem Servicelevel den viele Unternehmen mittlerweile haben, würde ich eher davon ausgehen, dass man von der Bank entweder eine nichtssagende Antwort kriegt oder 2 Wochen warten darf, bevor einem geholfen wird. Jenachdem ob der Typ im Finanzamt grad Bock hat oder nicht, sagt der einem ggf auch nur, dass man bei der Bank fragen soll :deliver:
 

General Mengsk

Chefredakteur
Mitglied seit
23.07.2002
Beiträge
11.835
Reaktionen
12
Kannst du einreichen, musst du aber nicht.
Die Bank führt sonst einfach automatisch die 25% Steuer an das Finanzamt ab.
Wenn du dir den Stress mit den Freistellungsaufträgen nicht geben willst kannst du die 25% auch abziehen lassen und sie dir dann bei der Steuererklärung wieder zurückholen. Das bietet sich insb. dann an, wenn du mehrere Konten hast und nicht ganz abzusehen ist, bei welcher Bank du wie viel an Freistellung beantragen müsstest um das ganze optimal auszunutzen.

Der Mann hat Recht. Wenn du Zinsen kriegst, egal wie hoch, also auch wenn es nur wenige Euro sind, führt die Bank 25% Kapitalertragssteuer plus Solizuschlag ab. Um das zu vermeiden, kannst du einen Freistellungsauftrag erteilen. Dabei gilt die im Ausgangspost genannte Gesamtsumme aber für alles, was du an Kapitaleinkünften irgendwo hast. Das schließt also Dinge wie Bausparverträge, noch von Oma oder Opa auf deinen Namen angelegte Sparbücher, oder gar Zinsen, die du ggf. aufm Girokonto kriegst, ein, auch wenn diese Konten bei mehreren Banken sein sollten.

Ob du also dich mit einem oder mehreren Freistellungsaufträgen rumschlagen willst, kommt auf zwei Dinge an: Zum einen wie weit deine Kapitaleinkünfte gestreut sind, zum anderen ob du überhaupt eine Steuererklärung machst.
Wenn du eine Steuererklärung machst, kannst du dir wie schon gesagt alle diese Abzüge wiederholen, sofern du nicht zu viel verdienst. Du musst in der Steuererklärung ohnehin alles Einkünfte und alle ggf. von deiner Bank bereits abgeführten Steuern (+Soli) angeben. Wenn du aber keine Steuererklärung machst, solltest du dich um einen solchen Freistellungsauftrag kümmern, da du sonst einfach Geld verschenkst, wenn auch gewissermaßen an uns alle. ;)
 

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
Eine Steuererklärung reiche ich Jahr für Jahr ein. Den Kontoauszug vom Bausparvertrag (BSV) habe ich auch immer dazu gelegt - denke mal der Steuerberater hat damit auch die 25% vom BSV zurückgeholt. Dann lasse ich das mit dem Freistellungsauftrag für das Tagesgeldkonto mal und mache das dann auch mit der Steuererklärung.

Top, danke an alle!
 
Mitglied seit
09.09.2006
Beiträge
244
Reaktionen
0
Wenn du sowieso eine Steuererklärung machst und sogar einen Steuerberater hast, dann lass das sein. Beantrage bei der Bank dann einfach jährlich die Jahressteuerbescheinigung in der aufgeführt wird wie viel Zinsen du bekommen hast und wie viel davon als Kapitalertragssteuer gezahlt wurde. Diese Bescheinung gibst du dann deinem Steuerberater und er holt für dich die Steuer wieder zurück.
 

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
Ist die von dir genannte "Jahressteuerbescheinigung" der von mir genannte "Freistellungsauftrag"?
 
Mitglied seit
26.08.2002
Beiträge
3.739
Reaktionen
0
wobei ich dir ja eher den lohnsteuerhilfeverein empfehlen würde
ich gehe einfach mal davon aus das du keine umfangreichen vermietungserträge, beteiligungen oder gewerbe hast
da sparst du dir ne stange geld beim lsthilfeverein

die azbis beim steuerberater brauchen aber natürlich auch arbeit insofern ist abzuwägen!

edit: die jahressteuerbescheinigung ist eine bescheinigung die du am ende des jahres von der bank erhältst auf der alle zinserträge, sowie kapitalertragsteuer und soli sowie im zweifelsfall noch ein paar andere dinge aufgeführt sind
diese braucht dein berater bzw das finanzamt für die erstellung deiner erklärung
hat nichts mit freistellungsauftrag zu tun
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
26.08.2002
Beiträge
3.739
Reaktionen
0
zwischen lohnsteuerhilfeverein und steuerberater ist ein doch ganz wesentlicher unterschied :D
 

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
Öhm, ich möchte jetzt gerade diesen Bescheid beantragen und soll dafür meine Steueridentifikationsnummer angeben. Auf dem letzten "Bescheid für 2011 über Einkommensteuer" stehen zwei Nummern. Eine "IdNr." (Aufbau 00 000 000 000) und eine Steuernummer (Aufbau 00 000 00000). Welche ist jetzt die richtige?
 

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
:thx:

Ach ja, und bei "Freistellungsbetrag" trage ich dann die Zinsen ein die ich bekommen habe bzw. zum Ende des Jahres bekommen werde?!
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
13.07.2003
Beiträge
6.358
Reaktionen
1
Ich würd aber nicht die kompletten 801 bzw. 1602 Euro für so ein billiges Tagesgeldkonto stellen.
 
Mitglied seit
13.07.2003
Beiträge
6.358
Reaktionen
1
Für Riester brauchst du keinen FSA (Freistellungsauftrag). Kommt halt drauf an wieviel du dort angelegt hast und wieviel Zinsen.
 
Mitglied seit
25.08.2010
Beiträge
1.726
Reaktionen
0
Überschlag einfach grob wieviele Zinsen du aufs Tagesgeld bekommst und dann legste nochmal 10 EUR drauf.
Wenn deine Einküfte aus Zinsen sowieso nicht höher als 801 EUR sind, dann hast du ja keinen Stress den Freistellungsauftrag zu splitten.
Mein Tipp: BoS Zinsen + 10 EUR; Bausparkasse Zinsen + 10 EUR; Rest bei Hausbank.
Auch wenn du bei der Hausbank vllt keine Sparanlage hast, so gehen dir die restlichen EUR vom Freistellungsauftrag ja nicht flöten, du hast aber den Vorteil, dass du dort öfters mal nachfragen kannst und schauen kannst wieviel du somit noch frei hast. Ich weiß nicht wie die Kommunikation zur BoS abläuft, aber bei der Hausbank, wenn du dort auch vorbei gehen kannst, hast du recht schnell eine Antwort, das ist normalerweise keine Arbeit für den Berater.
Ändern geht natürlich auch immer sofort und jederzeit und am Jahresende kannste dann eben noch umschaufeln ohne das du Steuern abführen musst (bzw. die Bank).
Du kannst natürlich auch alles über die Steuererklärung machen.
 

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
Kleiner Nachtrag: Die Bank hat mir zum 31.12.2012 die Zinsen abzgl. 25% (Abgeltungssteuer) überwiesen. Diese Abgeltungssteuer kann ich mir dann über die Steuererklärung wieder zurück holen?
 
Mitglied seit
10.08.2000
Beiträge
12.908
Reaktionen
1
Kleiner Nachtrag: Die Bank hat mir zum 31.12.2012 die Zinsen abzgl. 25% (Abgeltungssteuer) überwiesen. Diese Abgeltungssteuer kann ich mir dann über die Steuererklärung wieder zurück holen?

Genau. Anlage KAP ausfüllen und eine Kontoauszugkopie als Beweis beilegen.
 
Mitglied seit
08.08.2002
Beiträge
5.199
Reaktionen
0
Würde auch gar nicht gross mit den Freibeträgen rumhantieren, sondern das am Schluss einsammeln über die Steuererklärung. Ausser es ist wirklich so viel das es sich rechnet, aber imho ist diese Verteilerei (200 auf der Bank, 300 da, 1000 da) zuviel Aufwand.
 
Oben