deleted_24196
Community-Forum
- Mitglied seit
- 06.07.2001
- Beiträge
- 19.787
- Reaktionen
- 1
Mich hat gerade eine Mail von meiner Bank erreicht:
Es handelt sich dabei um ein Tagesgeldkonto der Bank of Scotland und die Zinsen für das Jahr 2012 werden unter den oben genannten 801€ liegen. Muss ich jetzt trotzdem diesen Freistellungsauftrag beantragen und beim Finanzamt (?) einreichen? Ist das erste Mal dass ich so eine Mail/Info bekomme.aufgrund der bevorstehenden Zinsgutschrift am Ende des Kalenderjahres, möchten wir Sie um Beachtung folgender wichtiger Informationen bitten.
Durch einen Freistellungsauftrag können Sie als privater Anleger bei Kreditinstituten die Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug von Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge beantragen. Sofern Sie rechtzeitig einen Freistellungsauftrag erteilen, bleiben Zinsen und Kapitalerträge bis zu einer maximalen Höhe von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für zusammen veranlagte Ehepartner vom Steuerabzug befreit.