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Hallo Forum.
Werde zum 1.8. dieses Jahres nach dem Studium meinen ersten Job antreten und es stellt sich die Frage der Krankenversicherung.
Bisher war ich privat über meinen Vater versichert (Beamter) und bin demnach auch noch bis zum 1.8. privat versichert.
Nach meinem bisherigen Kenntnisstand ist es so, dass ich zunächst für mind. 3 Jahre in die GKV muss. Sollte in dieser Zeit mein Bruttoeinkommen die Beitragsbemessungsgrenze jeweils überschreiten, dürfte ich dann in die PKV wechseln.
Habe jetzt aber von jemandem gehört, dass es wohl aktuell eine Diskussion gibt, inwiefern jemand, der das bisherige Leben in der PKV war und ein Einstiegsgehalt über der Beitragsbemessungsgrenze bezieht, zu einem Wechsel in die GKV gezwungen werden kann. Besagter Informant hatte das aber auch nur irgendwo gehört und keine Quelle parat.
Weiß da jemand was genaueres zu?
MfG
Werde zum 1.8. dieses Jahres nach dem Studium meinen ersten Job antreten und es stellt sich die Frage der Krankenversicherung.
Bisher war ich privat über meinen Vater versichert (Beamter) und bin demnach auch noch bis zum 1.8. privat versichert.
Nach meinem bisherigen Kenntnisstand ist es so, dass ich zunächst für mind. 3 Jahre in die GKV muss. Sollte in dieser Zeit mein Bruttoeinkommen die Beitragsbemessungsgrenze jeweils überschreiten, dürfte ich dann in die PKV wechseln.
Habe jetzt aber von jemandem gehört, dass es wohl aktuell eine Diskussion gibt, inwiefern jemand, der das bisherige Leben in der PKV war und ein Einstiegsgehalt über der Beitragsbemessungsgrenze bezieht, zu einem Wechsel in die GKV gezwungen werden kann. Besagter Informant hatte das aber auch nur irgendwo gehört und keine Quelle parat.
Weiß da jemand was genaueres zu?
MfG