Frage zum Mietrecht

DeCaY4

Guest
Moin Kinners, wohne in nem Studentenwohnheim und unser geiler Hausverwalter (aka facility manager lol) hat mich grade zum wiederholten Male dabei erwischt, wie ich meinen Wäscheständer auf den Flur gestellt habe und damit die Fluchtwege blockiere. Er meinte sofort, jetzt würde ich gekündigt, ich hätte ja schon ne schriftliche Abmahnung erhalten. in meiner ersten Verwunderung habe ich gemeint "öh nö, eigentlich nicht" und war natürlich schockiert.
Da ich aber Ende des Monats nach Spanien fliege und mich schon die ganze Zeit frage, was ich mit dem Zimmer machen soll, böte sich die Kündigung natürlich an. Dann müsste ich die nächsten 2 Monate keine Miete zahlen.. :D allerdings weiß ich nicht, ob dann die Kaution von 230.00€ einbehalten wird, was allerdings immernoch günstiger wäre. Nun hab ich hier den Mietvertrag liegen und werd auch nicht schlauer, daher folgende fragen:

§4 Kündigung
(1) das Mietverhältnis kann vom mieter spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden (§573 c BGB)
-> d.h., wenn ich gleich meine Kündigung einwürfe (heut ist ja der dritte Werktag), müsste ich für März und April zahlen, was 360€ macht

(3) Das Mietverhältnis kann ohne Einhaltung einer Künd.frist gekündigt werden, insbesondere,
a) wenn der Mieter nach schriftlicher Abmahnung durch den Verm. einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache fortsetzt, der die Rechte des Verm. in erhenlichem Maße verletzt...

-> da steht nichts davon, dass die kaution einbehalten wird. das wäre natürlich optimal. Allerdings hab ich keine Abmahnung erhalten. Können die mich auch ohne kündigen? :ugly:

Hat da einer Ahnung? Ist nen Haufen Geld wie ich finde, wäre natürlich sehr geil, wenn ich mich nicht um Zwischenvermietung (was vermutlich eh nur inoffiziell ginge) usw kümmern müsste UND noch 2 Monatsmieten sparte.
thx for hlp
 
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1. der grund der kündigung hat in der regel keinen einfluss auf die kaution

2. íst er in der beweisspflicht dass er dir die erste abmahnung zukommen lies.

3. kannst du ja mal mit ihm reden und vielleicht "entlässt" er dich ja zu dem für dich passenden zeitpunkt aus dem mietverhältnis.
 
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Original geschrieben von My_Mind
1. der grund der kündigung hat in der regel keinen einfluss auf die kaution

2. íst er in der beweisspflicht dass er dir die erste abmahnung zukommen lies.

3. kannst du ja mal mit ihm reden und vielleicht "entlässt" er dich ja zu dem für dich passenden zeitpunkt aus dem mietverhältnis.

jo und wenn sein vermieter dann weiß das er quasi für 2 monate miete für ein leeres zimmer bekommt wird er ihn sicher net "entlassen"
 
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ja... ich würds ihm auch so auf die nase binden.
er muss sich halt ne geschichte einfallen lassen... oder ihn halt auf die fristlose kündigung ansprechen und akzeptieren.
 
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