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Hi, eine Frage an die Wirtschaftsexperten:
Ich habe mir einen Neuwagen bestellt, bzw. gekauft, da ich den Kaufvertrag bereits unterschrieben habe. Die Lieferzeit beträgt 4 Monate, bestellt wurde im August. Ich habe jetzt die Mitteilung bekommen das der Wagen Mitte Dezember abholbereit ist.
Nun meine Frage zu dem Kaufpreis, er ist vertraglich festgelegt und wurde von beiden Seiten akzeptiert. Für mich war damit klar, dass dieser Preis sich somit auch bis zur Wagenauslieferung nicht mehr ändern wird.
Ein Kollege behauptete nun, dass es gerne so gehandhabt wird den Preis während der Wartezeiten anzupassen.Beispielsweise wenn der Listenpreis steigt würde der Preis im Kaufvertrag dementsprechend mit angehoben und ich zahle letztendlich mehr als vereinbart.
Ist das wirklich möglich oder ist der Käufer an sein Preisangebot gebunden?
Viele Grüße und Danke schonmal für eure Antworten
Ich habe mir einen Neuwagen bestellt, bzw. gekauft, da ich den Kaufvertrag bereits unterschrieben habe. Die Lieferzeit beträgt 4 Monate, bestellt wurde im August. Ich habe jetzt die Mitteilung bekommen das der Wagen Mitte Dezember abholbereit ist.
Nun meine Frage zu dem Kaufpreis, er ist vertraglich festgelegt und wurde von beiden Seiten akzeptiert. Für mich war damit klar, dass dieser Preis sich somit auch bis zur Wagenauslieferung nicht mehr ändern wird.
Ein Kollege behauptete nun, dass es gerne so gehandhabt wird den Preis während der Wartezeiten anzupassen.Beispielsweise wenn der Listenpreis steigt würde der Preis im Kaufvertrag dementsprechend mit angehoben und ich zahle letztendlich mehr als vereinbart.
Ist das wirklich möglich oder ist der Käufer an sein Preisangebot gebunden?
Viele Grüße und Danke schonmal für eure Antworten