Frage zum Bausparvertrag (Bindungsfrist)

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Habe damals (Dezember 2001) mal einen Bausparvertrag abgeschlossen und vor wenigen Tagen die Mitteilung bekommen, dass dieser zum 29. Februar 2012 zugeteilt werden kann. Da ich im Moment kein Darlehen benötige und das Geld auch nicht auf dem Bausparkonto weiter liegen lassen möchte, bleibt mir nur eins: Auszahlung auf mein Konto und dann fest anlegen oder Tagesgeld oder was auch immer.

Jetzt steht da allerdings ein kleiner Hinweis:
Ja, ich nehme die Zuteilung an, verzichte aber auf das Darlehen:

Bitte überweisen Sie das Bausparguthaben erst nach Ablauf der 7-jährigen Bindungsfrist der staatlichen Wohnungsbauförderung. Hinweis: Wenn das Sparguthaben schon vorher für nicht wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird, muss die staatliche Förderung (Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbau-Prämie) zurückgezahlt werden. Details finden Sie auf beiliegendem Info-Blatt.

Info-Blatt:
Für bis 31.12.2008 abgeschlossene Bausparverträge, auf die bis zu diesem Datum ein Regelsparbeitrag eingezahlt wurde, läuft die gesetzliche Bindungsfrist nach 7 Jahren ab. Für alle anderen Bausparverträge gibt es für die Wohnungsbau-Prämie keine Bindungsfrist mehr. Das heißt, dass das Guthaben immer wohnwirtschaftlich verwendet werden muss.

Wann ist bei mir die Bindungsfrist von 7 Jahren abgelaufen? Dezember 2008? Oder erst im Februar 2019 (Zuteilungsdatum + 7 Jahre)?

PS: Keine Kommentare zum Thema Bausparen, danke. :o
 
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Musst wohl noch sieben Jahre warten, bis du das Geld für was anderes ausgeben kannst
 
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Die Frage wäre mal sehr interessant, weil sowas beim abschließen eines solchen nicht wirklich erwähnt wird.
 
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Naja, das ist doch eigentlich selbsterklärend, du hast Zuschüsse vom Staat erhalten, welche dazu gedacht sind den Wohnungsbau zu fördern.

Wenn du das Geld jetzt einfach so ausgeben willst musst du selbstverständlich auf die Zuschüsse verzichten. Wieso sollte der Staat auch dir einfach so Geld geben? Würdest du ja auch nicht machen.
 

deleted_24196

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Habe jetzt noch ein bisschen gegoogelt und die Bindungsfrist scheint ab Vertragsabschluss zu rechnen.

Die Bindungsfrist beträgt 7 Jahre (gerechnet ab Vertragsbeginn = Abschlussdatum). Innerhalb
dieser Frist darf der Bausparvertrag bei Inanspruchnahme von Arbeitnehmer-Sparzulage nur für
wohnwirtschaftliche Maßnahmen eingesetzt werden, sofern der Bausparvertrag zugeteilt ist. Bei
einer nicht wohnwirtschaftlichen Nutzung innerhalb der Bindungsfrist verliert der Bausparer die
gewährte staatliche Förderung. Nach Ablauf der Bindungsfrist ist eine freie Verfügung über das
Guthaben möglich. Die Bindungsfrist ist ebenfalls maßgeblich für die Wohnungsbauprämie,
sofern der Bausparer bei Abschluss unter 26 Jahre alt war. Erst nach Ablauf der Bindungsfrist
kann er die Wohnungsbauprämie frei verwenden.
Quelle: http://www.faltermeier-maklerin.de/mediapool/91/915545/data/Bausparlexikon.pdf

:top2:
 
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hatte einen ähnlichen fall.
dont panic. du bekommst alles.
1. > 7 Jahre alt
2. vor 2008 abgeschlossen
3. freuen :-D
 
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Jup, ich kenne den Fall von der Arbeit her und kann dir daher versichern, dass vom Tag des Abschlusses an die 7 Jahre zählen, nicht vom Tage der Zuteilung.
 
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