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Frage zu Scheidung

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09.09.2006
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Die Frage ist eigentlich ganz leicht. Ausgangssituation: 2 Ehegatten trennen sich und warten bis sie sich scheiden lassen können. Wird das was sie in diesem Zeitraum verdient/gekauft etc. haben auch später geteilt? Oder gilt die Ehe zu den Zeitpunkt bereits als gescheitert? Können auch Fakten nach der Trennung als Gründe für das Scheitern der Ehe im Prozess verwendet werden? Zum Beispiel wenn ein Ehegatte eine Beziehung anfängt(die Beziehung hat nicht zu der Trennung geführt).

Ich vermute, dass es unter euch nicht viele Rechtsanwälte gibt. Wenn jemand ein Forum kennt in dem solche Themen diskutiert werden, wäre ich auch sehr dankbar.
 
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afaik gibts da doch so kritererien die erfüllt sein müssen. Getrennte Betten und irgendsone Klausel wegen Tisch schwebt mir auch im Kopf rum...
 
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Du meinst wohl den Zugewinn.
Das ist gem. §1373 BGB "der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten des Anfangsvermögen übersteigt."

Unter starkem Vorbehalt (bin noch nicht weit im Fam.Recht...) würde ich behaupten, dass hierbei die Rechtshängigkeit, sprich der Scheidungsantrag selbst, der Zeitpunkt für die Ermittlung des Endvermögens darstellt (vgl. §1384 BGB).
Ergo müssten alle nach Antragseinreichung bei Gericht erworbene Vermögenswerte nicht mit einberechnet werden.

Aber auf jeden Fall Rechtsbeistand einschalten! Es gibt viele, sehr gute Fachanwälte für Familienrecht in Deutschland!!!
 

Teegetraenk

Tippspielmeister WM 2006
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Es geht ihm um den Stichtag des Zugewinns. Sprich ob der Tag gilt ab dem man getrennt im Scheidungsjahr lebt oder der Tag an dem man rechtlich gültig geschieden ist.
Aber Antwort darauf gibt dir das Forum oder der Anwalt deiner Wahl.
 
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