Frage zu Samples / Urheberrecht

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Hey Leute,

ich mach seit laengerem Mucke am PC, wobei ich recht viele Sprachsamples aus Filmen / Computerspielen verwende. Ich hatte vor, einige der Sachen mal ins Netz zu stellen (u.a. hier). Es handelt sich dabei um urheberrechtlich geschuetztes Material, die Sequenzen, die ich sample sind allerdings jeweils maximal ca. 5 Sekunden lang. Die Frage ist jetzt, koennen die mich ficken wenn ich das veroeffentliche? Ich mein, ich wuerd gern mal was hochladen, aber hab keinen Bock auf Stress mit irgendwelchen Urheberrechtsnazis. Ich meine mal gehoert zu haben, dass wenn geschuetztes Material in begrenztem Rahmen zu anderen kreativen Zwecken eingesetzt wird, es keinerlei rechtliche Probleme gibt, aber ich wuerd gern mal die Meinung hoeren von jemandem, der sich damit auskennt!

Thx!
 
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die länge des samples ist egal, es geht um den wiedererkennungswert.
beim rest hab ich kA
 
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Ort
Stuttgart
Also es gab tatsächlich einen Rechtsstreit zu dem Thema zwischen Brainpool (Produzent von Tv Total) und dem Hessischen Rundfunk.

Tv Total sendet bekanntlich Ausschnitte von anderen Sendern ohne Einwilligung bzw. ohne Lizenzen zu erwerben.

Zum Beispiel fällt dein Material unter die freie Benutzung, §24 Urheberrecht, also fällt durch dein neues Werk das alte Werk in den Hintergrund ("verblasst" nennt das der Gesetzgeber) durch deine Verarbeitung.

Stefan Rabb hat den Fall verloren, da er nur die Clips kurz vorstellt und dann einen Gag dazu macht und damit nicht ein eigenes Werk (laut BHG) erstellt.

Bei Kalkhofes Mattscheibe greift z.B. die freie Benutzung, da er selber nicht nur an- und abmoderiert sonder ein eigenes Werk rund um den Clip herum erstellt.

Tv Total hat übrigens seit dem Verträge mit allen Sendern welche er veralbert abgeschlossen und zahlt Lizenzgebühren.

Zitieren darfst du auch ohne Konsequenzen oder Tagesereignisse veröffentlichen, aber das interessiert dich ja wahrscheinlich nicht :deliver:

Ach das gute alte Medienrecht
 
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