Frage wegen Leistungsbetrug

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Gießem
ich weis zwar net mit was du zu rechnen hast, aber warum hast du net mit dem wirt geredet und einfach ausgehandelt, dass du das am nächsten tag zahlst, und in dem moment halt ka, nen pfand wie perso hinterlassen hättest...
 
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Ich denke mal so schlimm kanns nicht werden, vielleicht ein Verwarngeld oder Bußgeld(weiß nicht genau wie das ist), die 30€ zahlen und Hausverbot.
Ist ja nichts eigendlich nichts anderes als bei der Bahn schwarz fahren und erwisch werden.(?)

Aber so wie Pikkart gesagt hat wär schon die Richtige idee gewesen...
 
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Hmm...mir fehlen zwischen der ersten Zeile und den unteren irgendwie noch ein paar Schritte.

Offenbar kennt der Wirt Deinen Namen, sonst hätte er Dich nicht anzeigen können.
Habt ihr euch beide nicht um gütliche Einigung bemüht, sprich hast Du nicht versucht, am nächsten Tag zu zahlen?
Hat der Wirt keinen Kontakt aufgenommen?
Bist Du öfter in der Kneipe? Wenn ja, wäre es ja kein Problem gewesen, beim nächsten Besuch zu zahlen, sowas nennt sich Deckel, ist eigentlich üblich. Oder bist Du am 1.5. pampig geworden? Oder, oder, oder....
 
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Geh doch einfach zum Wirt, entschuldige dich und bezahl deine Zeche. Vielleicht lässt er ja die Anklage fallen.
 

Clawg

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Original geschrieben von JustaFreezer
Geh doch einfach zum Wirt, entschuldige dich und bezahl deine Zeche. Vielleicht lässt er ja die Anklage fallen.
Wohl eher die doppelte Zeche, den Aufwand muss man ja hinzurechnen...

Andererseits frage ich mich, warum er nicht selber am nächsten Tag hin ist und gezahlt hat.
 
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Die Läden in denen ich regelmäßig verkehre wissen dass ich im Suff regelmäßig das zahlen vergesse. Aber die Woche drauf blech ich dann natürlich immer.
 
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du weißt nicht mehr in welcher Bude du die 30 Euro Rechnung nicht bezahlen konntest?

vielleicht sollte man sich in so einem Fall doch Gedanken über den Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Gehirnzellen machen
 
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ruf heute noch die geschäftsstelle vom gericht an bzw. die polizei / staatsanwaltschaft an (schreib halt das nächste mal ein paar mehr infos hier rein) und erkundige dich nach dem anzeigeerstatter und sag direkt auch, dass du die zeche sofort ausgleichen wirst.

(gehst du eigentlich allein trinken oder waren die anderen auch total besoffen und können sich an nichts erinnern?)

das tust du dann auch und beim termin zu dem du geladen wurdest erzählst du, dass du davon gar nichts mehr weißt weil du total blau warst. das ganze ist natürlich nicht sehr glaubwürdig und wenn die staatsanwaltschaft, der richter oder die vermutliche nebenklage scharf drauf sind dich anzupinkeln wirst du nicht ohne ordentliche geldstrafe, ordentliche gerichtskosten, eventuell sozialstunden und einem eintrag im bundeszentralregister aus der sache rauskommen. haben die aber keinen bock auf viel papierkram und ist das verfahren noch nicht sehr weit fortgeschritten, könnte es auch eingestellt werden, wiederum quasi je nach laune.

(hast du eigentlich da schon andere einträge?)

rein prinzipiell handelst du im vollsuff zwar nicht vorsätzlich, den nachzuweisen wird aber sicherlich nicht gerade leicht und könnte unter umständen auch ganz schön teuer werden. und vor allem liegt diese beweislast bei dir.

(woher weißt du eigentlich, dass es um max 30 euro geht wenn du dich nichtmal an die kneipe erinnern kannst?)

außerdem gibt es in bomlitz doch sicher gar nicht so viele kneipen?
 
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also wenn du nichtmal mehr weißt welche kneipe das is, is das schon bissl heftig
wieso sauefst du denn soviel ? :hammer:
anscheinend hast du ihm ja deinen perso gezeigt, sonst haette er dich nicht anzeigen koennen..
war kein kumpel dabei der noch halbwegs nuechtern war um den sachverhalt zu klaeren ?
wie dem auch sei, denke nich dass du mit irgendwas schlimmen rechnen musst, daher also wayne
 
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Original geschrieben von aMrio

rein prinzipiell handelst du im vollsuff zwar nicht vorsätzlich, den nachzuweisen wird aber sicherlich nicht gerade leicht und könnte unter umständen auch ganz schön teuer werden. und vor allem liegt diese beweislast bei dir.

Je nachdem was er da noch getrunken hat ist der Deckel ja vielleicht ein Richtweiser dafür, wieviel er an dem abend hatte...
 
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ein voller deckel ist aber noch lange kein hinweis auf völliges versagen des gehirns, dann würde ja jeder zeche prellen bzw. versuchen ohne zu zahlen rauszulaufen. gegen die erinnerungslücke und das unabsichtliche (? oder war es vereinbart später zu zahlen?) nichtzahlen spricht beispielsweise, dass er ja offenbar unverletzt den vermutlich nicht kurzen heimweg geschafft hat (wäre es ein kurzer heimweg hätte er sich längst rausgefunden wo er war).

nach einem so derben alkoholmissbrauch gehen die meisten auch zum arzt und lassen sich 1 oder 2 tage krankschreiben, hat er sicher auch nicht getan. genausowenig wird er vielleicht irgendwelche einkaufsbelege von typischen anti-kater-mitteln vorlegen können. das einzige was wohl ginge wären zeugenaussagen, aber hätte er zeugen hätten die ihm ja am nächsten tag gesagt dass er da noch was zu erledigen hat.
 
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Original geschrieben von M]a[verick2
Dubiose geschichte irgendwie.
Dacht ich mir auch...

Eigentlich wird doch wegen 30€ nicht beim Gericht was gemacht. Das is minderwert (oder so ähnlich). Da sollte nix passieren.
 
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also entweder er geht alleine trinken, weiß nichtsmehr ausser das ihm das 30 Euro kostet, aber nichtmehr wo...
Oder er geht mit anderen leuten trinken und die mögen ihn nicht, weil sie ihm nichtmal das geld pumpen oder mit dem Wirt reden.
oder es waren alle zu dicht, dann sollte man sich mal gedanken machen. Wenn ich los bin dann ist immer einer dabei der irgendwie noch vernunft im kopf hat, manchmal bin ich das sogar, aber nicht immer.
 
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Hab ich was überlesen oder so?
Hast du 'ne polizeiliche Vorladung bekommen?
Dann wird das strafrechtliche Verfahren imho von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt, außer du machst das häufiger. Die Jungens haben andere Probleme...

Geh zum Wirt, entschuldige dich und bezahl den Deckel gefälligst mit gutem Trinkgeld. Der soll sich mal nicht so anstellen..
 
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Original geschrieben von aMrio

nach einem so derben alkoholmissbrauch gehen die meisten auch zum arzt und lassen sich 1 oder 2 tage krankschreiben, hat er sicher auch nicht getan.

Klar, am 1. Mai an dem ich sowieso frei habe gehe ich garantiert los und lasse mich krankschreiben. :stupid:
Eventuell ist er ja auch nur schüler oder student, da fällt das krankschreiben lassen sowieso flach...


Paar mehr infos wären aber nice. Bist du einfach so abgehauen? Wenn ja, woher kennt der Wirt deine Personalien? Hast du womöglich mit dem Wirt drüber gesprochen und andere zahlungsmodalitäten ausgemacht und diese dann nicht eingehalten? War am abend evtl. schon die Polizei da und hat deine Personalien festgehalten?
Fragen über fragen. :ugly:

Wenn man sich etwas im internet umschaut stößt man immer wieder darauf, dass nur Betrug vorliegt, wenn man schon mit der Absicht bestellt später nicht zu bezahlen...
 
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handelt es sich bei diesem fall nicht um soetwas wie ein ladendiebstahl?
seit wann wird für sowas denn ein gericht eingeschaltet? und selbst wenn das passiert würde, wird es doch sofort wieder wegen geringfügigkeit eingestellt. :eek3:
 
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Es ist wohl eher damit zu vergleichen, dass du deine telephon-/strom-/gasrechnung nicht berzahlst.
 

Celial

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Original geschrieben von WD40
handelt es sich bei diesem fall nicht um soetwas wie ein ladendiebstahl?
seit wann wird für sowas denn ein gericht eingeschaltet? und selbst wenn das passiert würde, wird es doch sofort wieder wegen geringfügigkeit eingestellt. :eek3:

kumpels haben n paar tafeln schoko und kekse mitgehen lassen, insgesamt unter 10Euro, und ne Anzeige wegen bandenmäßigem diebstahl bekommen :8[:
wurde natürlich verfolgt und gab irgendwie 10 sozialstunden
 

Desolator

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steht denn in der vorladung nicht um welche kneipe es sich handelt Oo
geh hin und frag ob ihr euch nicht aussergerichtlich einigen könnt
 
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Jupp weil strafrecht =/= zivilrechtliche Ansprüche.
Am Ende musste noch seine Anwaltskosten + Prozessgebühren und Kosten übernehmen. Dann wirds ein richtig teurer Filmriss...
 

uLti_inaktiv

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1. Befrag einen Strafverteidiger. Das ist sicherer als ein Laienrat in einem solchen Forum. Mit dem Dir vorgeworfenen Delikt ist nicht zu spaßen.

2. Auch im Vollrausch begangene Straftaten sind gem. § 323aStGB strafbar.

3. Der Eingehungsbetrug ist kein Straftatbestand, sondern ein Unterfall des Betruges gem. § 263 StGB. Dabei handelt es sich um kein Antragsdelikt. Die Staatsanwaltschaft entscheidet also jetzt darüber, ob die Anklage fallen gelassen wird oder nicht.
 

_illu

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Sobald ich mich erinnern kann ist es im wirtshaus/restaurant so: Wenn du nicht mit dem vorsatz reingegangen bist ohne zu zahlen zu gehen, sondern erst im nachhinein feststellst dass du nicht zahlen kannst, ist es kein betrug.. bestimmt kein betrug, da kein vorsatz. Für genaueres wende dich an hiesige jurastudenten oder besser an einen anwalt, meine privatrechtsvorlesung ist zu lang her.
 
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Du kriegst ne Vorladung wo nicht genannt wird wer dich anzeigt? Das ist bisschen komisch.

Hingehen, bezahlen. Verfahren würde eh eingestellt werden-_-
 
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ich habe noch nie eine vorladung gesehen wo draufsteht wer einen angezeigt hat, das liegt aber vermutlich daran, dass ich täglich mindestens eine neue sehe und du ca. 0 im jahr.
 
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Is der Wirt nicht auch eher beschränkt?


ich hät ne Rechnung geschrieben mit umtriebskosten und sofern keine Zahlung kommt halt dann Betrieben u.s.w..

Wegen 30 Euro vors gericht, wie behindert wird diese Welt noch?
 
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Original geschrieben von aMrio
ich habe noch nie eine vorladung gesehen wo draufsteht wer einen angezeigt hat, das liegt aber vermutlich daran, dass ich täglich mindestens eine neue sehe und du ca. 0 im jahr.

Paramount Pictures überlegt gegen Sie zu klagen. Bitte suchen Sie unsere Dienststelle _____ blablabla auf.
 
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Original geschrieben von waah!!
Is der Wirt nicht auch eher beschränkt?


ich hät ne Rechnung geschrieben mit umtriebskosten und sofern keine Zahlung kommt halt dann Betrieben u.s.w..

Wegen 30 Euro vors gericht, wie behindert wird diese Welt noch?
vielleicht arbeitet er mit nem anwalt zusammen und der will bissl kohle über die kosten der nebenklage einstreichen, wovon der wirt sicher auch "irgendwie" profitiert.

Original geschrieben von G.s)NarutO


Paramount Pictures überlegt gegen Sie zu klagen. Bitte suchen Sie unsere Dienststelle _____ blablabla auf.
sowas steht allenfalls bei nem anhörungsbogen.

hab grad mal extra für dich eine eingescannt:
http://s3.directupload.net/images/080509/pp8pjk6w.jpg
 
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Original geschrieben von aMrio
sowas steht allenfalls bei nem anhörungsbogen.

Bei zivilrechtlichen Fällen kann sowas auch mal auftauchen, weshalb das Paramount Beispiel doch passen könnte. Strafrechtlich geht es ja eh immer vom Staat aus. der Wirt könnte höchstens als Nebenkläger aufgeführt werden, was auch eher unwahrscheinlich ist. (afaik)
 
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das mit paramount ist aber nur eine anhörung, was sich auch aus der formulierung "beabsichtigt" ergibt.

eine nebenklage ist hier im fall eben nicht unwahrscheinlich, zumindest wäre das wie gesagt meiner meinung nach eine plausible erklärung für eine direkte strafanzeige anstatt erstmal dem versuch der zivilrechtlichen einigung.
 
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Original geschrieben von aMrio
das mit paramount ist aber nur eine anhörung, was sich auch aus der formulierung "beabsichtigt" ergibt.

eine nebenklage ist hier im fall eben nicht unwahrscheinlich, zumindest wäre das wie gesagt meiner meinung nach eine plausible erklärung für eine direkte strafanzeige anstatt erstmal dem versuch der zivilrechtlichen einigung.

Okay.. wie gesagt, mir war nur diese Vorladung bezüglich Paramount bekannt (von einem Kumpel.. ^^). Selbst hab ich nicht so viele Erfahrungen!

Du bist aus Gelsenkirchen.. ?: D
 
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Leistungsbetrug ist eigentlich genau das gegenteil von zechprellerei, insofern hat sich die staatsanwaltschaft da entweder nen bösen schnitzer erlaubt, oder da ist nachts noch etwas komplett anderes passiert ;)

Leistungsbetrug ist, wenn du Geld kassierst um eine Leistung zu erbringen, obwohl du niemals vorgehabt hast dies zu tun. Dagegen Zechprellerei ist gerade der gegenfall dazu: Du versprichst für eine Leistung die dir gegenüber erbracht werden soll zu zahlen, tust es aber nicht, im Ergebnis ein Eingehungsbetrug.

Der ist allerdings nur bei vorsätzlicher begehung strafbar, einen fahrlässigen Betrug gibts im Deutschen strafrecht insoweit nicht. Die staatsanwaltschaft muss dir hier also nachweisen dass du von anfang an mit dem vorstellung in die kneipe gegangen bist, später nicht zahlen zu wollen... und das ist soweit du es geschildert hast kaum der fall.

Im gegensatz zu dem was Amrio geschrieben hat entfällt im vollrausch auch keinesfalls der vorsatz (das würde hier ja gerade dazu führen, dass du mangels fahrlässigen betrug straffrei ausgehen würdest), sondern nur die schuld nach §20 StGB. Für diese Fälle greift dann der Vollrausch aus §323a.

Zusammengefasst denke ich dass du dir keine sorgen machen musst. Einen vorsatz, den du nicht hattest hier nachzuweisen ist sehr unwahrscheinlich und nur in diesem Fall wärst du strafbar. An der zivilrechtlichen Seite ändert das natürlich nichts, ruf deswegen am besten sofort bei der polizei an und finde raus, wer die anzeige Zahl die Zeche, die Einstellung des Verfahrens wird dann sehr wahrscheinlich folgen.
 
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Meine auch nur, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Nebenkläger in dem Schreiben erwähnt werden. :angel:
 
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da hat greg natürlich recht; den rat sofort die stelle anzurufen von der die vorladung gekommen ist habe ich jedoch auch bereits gegeben, leider ohne reaktion des threaderstellers ~

(vielleicht hat er gar keine kohle)

leistungsbetrug könnte aber insofern vorliegen wenn er beispielsweise gesagt hat "ich zahl dir das morgen", dafür dann bier bekommen hat, jedoch am nächsten tag eben nicht gezahlt hat.

leistungsbetrug liegt beispielsweise teils auch beim schwarzfahren und leihbücher nicht bezahlen vor, ist also nicht so eng definiert wie greg es ausführt.

Original geschrieben von G.s)NarutO

Du bist aus Gelsenkirchen.. ?: D
nein, aber auch nicht weit weg davon (10 minuten fußweg~)
 
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Wenn er gesagt hat er zahlt das morgen, obwohl er von anfang an nicht vor hatte zu bezahlen würde ich das, genauso wie schwarzfahren, eher als Eingehungsbetrug sehen.
Im endefekt ist das aber nur eine Frage der Bezeichnung, je nachdem von welcher perspektive man es betrachtet kann man den Leistungsbetrug als unterform des Eigehungsbetrugs sehen und umgekehrt. Im endefekt ist für die Strafbarkeit ist die Bezeichnung egal.
 
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