Leistungsbetrug ist eigentlich genau das gegenteil von zechprellerei, insofern hat sich die staatsanwaltschaft da entweder nen bösen schnitzer erlaubt, oder da ist nachts noch etwas komplett anderes passiert
Leistungsbetrug ist, wenn du Geld kassierst um eine Leistung zu erbringen, obwohl du niemals vorgehabt hast dies zu tun. Dagegen Zechprellerei ist gerade der gegenfall dazu: Du versprichst für eine Leistung die dir gegenüber erbracht werden soll zu zahlen, tust es aber nicht, im Ergebnis ein Eingehungsbetrug.
Der ist allerdings nur bei vorsätzlicher begehung strafbar, einen fahrlässigen Betrug gibts im Deutschen strafrecht insoweit nicht. Die staatsanwaltschaft muss dir hier also nachweisen dass du von anfang an mit dem vorstellung in die kneipe gegangen bist, später nicht zahlen zu wollen... und das ist soweit du es geschildert hast kaum der fall.
Im gegensatz zu dem was Amrio geschrieben hat entfällt im vollrausch auch keinesfalls der vorsatz (das würde hier ja gerade dazu führen, dass du mangels fahrlässigen betrug straffrei ausgehen würdest), sondern nur die schuld nach §20 StGB. Für diese Fälle greift dann der Vollrausch aus §323a.
Zusammengefasst denke ich dass du dir keine sorgen machen musst. Einen vorsatz, den du nicht hattest hier nachzuweisen ist sehr unwahrscheinlich und nur in diesem Fall wärst du strafbar. An der zivilrechtlichen Seite ändert das natürlich nichts, ruf deswegen am besten sofort bei der polizei an und finde raus, wer die anzeige Zahl die Zeche, die Einstellung des Verfahrens wird dann sehr wahrscheinlich folgen.