Frage bzgl. Widerrufsrecht

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Guten Abend..

Vorgeschichte: Ich war/bin bis zum 02.01.2011 bei 1und1 Kunde, hatte dort gekündigt und zu VF gewechselt, wurde 1 Millionen mal von der Kundenrückgewinnung angerufen aber hatte ja schon nen VF vertrag, also ging net...

Nun ist der VF Vertrag von VF ohne Begründung storniert worden (hatte wohl was mit der Rufnummerportierung zu tun), keine Ahnung wieso auf jeden Fall habsch dann wieder bei 1und1 angerufen und mir gemeint yo ich will dieses dsl 16000 20€ bis 100 gig und fertig ist hieß es blalblba geht net aber wir können machen dsl 2.000, mehr geht an ihrem standort eh nicht, gleicher preis ich so naja mehr habsch zZ eh nicht also machen sies... er dann so jaa sie können ja nochmal die tehcnik anrufen aber ich machs dann schonmal fertig und ich so ok hab also per mail die stornierung der kündigung bekommen und den neuauftrag...

nun habsch bei der Technik Hotline angerufen und dir ham mir gemeitn dass bei mir technisch dsl 16.000 möglich ist, aufgrund der leitungslänge dsl 13.000 und und aufgrund der dämpfung effektiv dsl 12- 13.000 ankommen werden...

nun binsch leicht pissed und will nun endgültig weg von 1und1 und nochmal zu VF oder Alice ...

Die frage ist - kann ich so einfach gemäß dem Widerrufsrecht den Widerruf einer Kündigung Widerrufen??? Komische Frage, aber 1und1 ist ja generell extremst unkulant und ich habe absolut keinen Bock auf Stress mit denen, will einfach nur noch weg von denen ^^
 
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Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von 1&1 mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, bzw. vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Und arbeite mal an deiner Rechtschreibung.
 
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Arbeite mal daran konstruktive Beiträge zu schreiben (mir sind nebenbei gesagt in Deinem Zweizeiler zwei Rechtschreibfehler aufgefallen, wir sind hier in einem Forum wtf)

a.) Internetanbieter haben idR eine 2-Jahres-Bindung, Kündigungsfrist lt. AGB 3 Monate. Der Vertrag läuft am 02.01.2011 aus und ist gekündigt.
b.) Nun habe ich heute aufgrund einer falschen Angabe die Kündigung widerrufen und gesagt dass ich um 2 Jahre verlängere
c.) Nochmal, meine Frage: Kann ich mich aufs Widerrufsrecht berufen und mit diesem den Widerruf der Kündigung widerrufen (die Kündigung also wieder wirksam machen)? Natürlich habe ich aufgrund einer Falschangabe widerrufen, diese nachzuweisen wird jedoch rel. schwierig und daher würde ich gerne sagen Widerrufsrecht --> Kündigungsfrist wieder wirksam --> gg
 
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Darum geht es doch gar nicht, du hat gekündigt und einen neuen Vertrag für 2 Jahre abgeschlossen und kannst diesen wieder kündigen, das hat mir der Begründung nix zu tun.
 
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fernabsatz sollte ansich greifen
und du hast 14 tage "rückgaberecht"
 
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@fbkhammer: Naja, die ham mir in den letzten drei Stunden drei E-Mails geschickt:

a.) Stornierung Ihrer Vertragskündigung
b.) Bestelleingang (für die Vertragsänderung)
c.) dass es abgeschlossen ist

Sie haben also lt. Ihrer Darstellung die Kündigung aufgehoben und den alten Vertrag geändert und verlängert. Ich hab des nur akzeptiert, weil mir falsche Informationen gegeben wurden. Da ich nun aus der drei-Monats-Frist raus bin (02.01.2011 minus drei Montate = 02.10.2010) kann ich nicht erneut kündigen...

Daher meine Frage, ob ich sozusagen alles was heute am Telefon geändert wurde mit dem Hinweis auf das Widerrufsrecht widerrufen kann...

@Steep: Hope so ...


@ beide: Dank euch ;)
 
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ja du hast allgemein ein Widerrufsrecht, egal wie der neue Vertrag zu stande kam, lass dir da von denen nix erzählen.

Und das hab ich mit meinem ersten Post schon gemeint.
 
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Lol VF hat deinen Vertrag storniert? Haha das kenne ich...
Das haben die gerade bei mir auch gemacht: laut Hotline wurde meine DSL-Schaltung Anfang September storniert (ohne für den Mitarbeiter erkennbaren Grund, und ohne mich darüber zu informieren). Und ich wunder mich, warum ich seit 4 Wochen Hardware habe und sonst nichts.

Nun habe ich gekündigt (den nicht zustande gekommenen Vertrag), habe denen die Hardware zurückgeschickt und was passiert? Die Hardware kommt zurück mit der Begründung, es sei kein Sonderkündigungsrecht ersichtlich. Ja ne, is klar. Ende September kam eine 0€ Rechnung, mal schaun, was diesmal kommt.

Mein Tipp: Finger weg von Vodafone, das ist der letzte Scheissladen. Geh zu Alice, da gibts 16k DSL für 15€ OHNE Vertragslaufzeit, das ist eh das bessere Angebot. Und Alice ist auch nocht so hochgradig inkompetent wie die VF-Idioten.
 
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Und Alice ist auch nocht so hochgradig inkompetent wie die VF-Idioten.

Meine Mutter wollte von 1&1 auf Alice wechseln bei ihrem Umzug, sie hat bis heute ihre Daten nicht bekommen, buchen aber schön weiter ab, mehrfache Nachfrage per Telefon und Post hat nicht gefruchtet :deliver:
 
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Kundennummer xxx​
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich die am 15.10.2010 telefonisch getätigte Stornierung der Vertragskündigung (Vertragsnummer xxx) sowie die Bestellung mit der Auftragsnummer xx.
Neben dem allgemeinen Widerrufsrecht verweise ich an dieser Stelle darauf, dass der Hotlinemitarbeiter bei der Vertragsverlängerung Falschaussagen zu den technischen Anschlussgegebenheiten gemacht hat.

Mit freundlichen Grüßen,

Gibts daran was zu monieren?
 
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Jo. Es gibt im Gesetz kein Widerrufsrecht für Stornierungen von Kündigungen, sondern nur für die Begründungen von (Verbraucher)Verträgen.

Also solltest du auch schreiben, dass du den vor kurzem neu geschlossenen Vertrag widerrufst und hilfsweise wegen Täuschung anfechtest.
 
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Das einzige was du machen kannst ist aufgrund der Falschberatung um eine Kulanzentscheidung zu bitten, am besten direkt bei der Zentrale, da du die "Falschberatung" nicht nachweisen kannst, bei 1&1 ist die Aussicht auf erfolg aber so groß, wie eine Wiedervereinigung von Best- und Süd-KOrea.
 
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Hmhm, das hatte ich ja befürchtet..

was auch noch geht wäre zu sagen dass ich nicht befugt war den Vertrag zu verlängern, wei lder Vertrag läuft noch auf meine Eltern...

da 1und1 falsches Spiel spielt hätte ich keine Skrupel das auch zu machen...

also was soll geschrieben werden?
 
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Ganz ehrlich ich will hier keine moralischen Apostel haben (falls das so gemeint war, "Betrug" find ich sowieso leicht übertrieben da zu schreiben), ich will da einfach raus weil ich die Schnautze von 1und1 voll habe... Es kann net sein dass die mich am Telefon anlügen und mich falsch beraten und da nun net rauskomme...
Also gibts da ne einigermaßen sichere Möglichkeit rauszukommen wenn ja wie sollte ich es anstellen...
Es war ja von meiner Seite eher ne "Vertragsverlängerung" als die "Stornierung einer Vertragskündigung" ... Hab ich darauf nen Widerrufsrecht...
Wie kommt man da am intelligentesten raus?

Was halt nicht passieren darf ist dass sie dann sagen "gut den neuen können Sie widerrufen, aber dann bleiben Sie im alten sitzen"
 
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Was mir ncoh eingefallen ist... was ist denn wenn ich einfach sage ich habs am telefon net verlängert... Wäre natürlich auch Betrug aber wenn ich "1und1" nicht nachweisen kann, dass sie mich angelogen haben, wie sollen sie mir dann nachweisen dass ich verlängert habe?
 
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ich zitiere einen google mit ähnlicher problematik
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=36239&

Liebe Fragestellerin / lieber Fragesteller,

zunächst erlaube ich mir den Hinweis, dass die nachfolgende Einschätzung Ihres Problems ausschließlich aufgrund der von Ihnen übermittelten Informationen vorgenommen wurde. Eine abschließende Burteilung der Sach- und Rechtslage im Rahmen einer Erstberatung über Frag-einen-Anwalt.de ist daher nicht möglich, weil sich insbesondere durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Angaben zum Sachverhalt und das Vorliegen von Schriftstücken die rechtliche Beurteilung verändern kann.

Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage gerne wie folgt:

Nach Ihrer Schilderung, dass Ihnen 1&1 den Telefonanschluss gesperrt habe, gehe ich davon aus, dass sie einen sog. Komplettanschluss ohne Telekom-Anschluss haben.

Bei Ihrem DSL-Vertrag handelt es sich um einen sog. Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB. Danach besteht auch hier für Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht ohne Angabe eines Grundes von 14 Tagen gemäß §§ 312d, 355 BGB, wobei die Dauer 1 Monat beträgt, wenn die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher erst nach Vertragsschluss in Textform (Definiton § 126b BGB) mitgeteilt wird. Das Widerrufsrecht erlischt nur dann gemäß § 312d III Nr. 2 BGB, wenn der Unternehmer 1&1 mit Ihrer ausdrücklicher Zustimmung mit der mit der Ausführung der Dienstleistung, d.h. Schaltung des DSL-Anschlusses mit Bandbreite 16.000, vor Ablauf Widerrufsfrist begonnen hat bzw. Sie ausdrücklich darum gebeten haben.

Das vorgenannte Widerrufsrecht gilt für jede Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet ist, somit auch in Bezug auf eine Änderung des bisherigen Vertrages. Da nach Ihrer Schilderung 1&1 erst nach Ihrem fristgerechten Widerruf mit der Umstellung begonnen hat, haben Sie m.E. wirksam widerrufen.

Sie haben die Möglichkeit im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem zuständigen Gericht die Entsperrung des Anschlusses zu erwirken und gleichzeitig mittels Klage feststellen zu lassen, dass ein wichtiger Grund, welcher die Sperrung des Anschlusses rechtfertigen würde, nicht besteht, da nach Ihrer Schilderung sämtliche Beträge bzgl. des alten Vertrages von Ihnen bezahlt werden.

Die genannten Gesetzestexte finden Sie im Internet unter www.gesetze-im-internet.de.

Ich hoffe Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Frage weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenfreien Nachfrage auf dieser Seite.
Sollten Sie Interesse an einer weitergehenden außergerichtlichen und/ oder gerichtlichen Vertretung haben, können Sie mich gerne über mein Profil kontaktieren.

Mit freundlichen Grüssen

Jochen Birk
Rechtsanwalt


Also gilt wiederruf auch für vertragänderungen also lass dich niht vond en bequatschen und sage ihnen sie können dich kreuzweise
 
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Toll ist übrigens dass ich heute eine Rechnung bekommen habe, weil der neue Vertrag nun insgesamt 5€ teurer ist als der alte, es hieß am Telefon der neue kostet 20€ und nicht 30€...

Im Geldeinziehen sind se schnell, darf ich den Betrag einfach so zurückgehen lassen?
 
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