Frage bzgl. Inrechnungstellen einer mündl. Zusage

qbcc_inaktiv

Guest
Hallo,

Kurz zur Erläuterung meines Problems:

Ende Juli hatte ich einen Termin bei einer privaten Zahnarztpraxis, dort wurde mir Vorort _von der Möglichkeit_ berichtet, eine Zahnspange ö.ä. zur Korrektur einer Zahnfehlstellung verwenden zu können.

Aufjedenfall wurde dann ein Gebissabdruck von mir gemacht, um später einmal ein sogennantes Set-Up(welches ich nicht beantragt habe) (mithilfe eines Computer etc) durchführen zu können.

Für diesen Beratungstermin habe ich damals schon 30€ hingelegt, naja, aufjedenfall vereinbarte ich dann einen Termin (auf ca 2 Wochen später gelegt) um über das angesprochene Set-Up (über die Möglichkeit eines machen zu lassen) sprechen zu können.

Eine Woche später nach dem Beratungstermin habe ich dann den Termin für die Besprechung des Set-Ups abgesagt. Natürlich hatte ich keinerlei Hintergedanken und hab das dann so im Raum stehen gelassen.

Eben bekomme ich einen Anruf, dass die Kosten (150€) für das zugesagte Set-up, welches offenbar schon erstellt wurde, ausstehen würden.

Ich sagte daraufhin, dass ich mich nicht entsinnen könnte in irgendeiner Form jemals diesem Set-up zugestimmt zu haben. Ich habe erst recht nichts schriftlich bestätigt und auch nicht schriftlich bekommen (Kostenvoranschlag etc. (Außer der Quittung für die Inanspruchnahme eines Beratungsgespräches für 30€)

Nun bin ich etwas verwirrt. Die Tuse am Telefon meinte zu mir, ich hätte dem zugestimmt. Ich sagte ihr, dass das nicht stimmen kann. Aufjedenfall meinte sie , sie werde mir die Rechnung mal schicken, ich entgegnete ihr, dass ich ebenso nichts schriftlich bestätigt habe oder in irgendeiner Form darüber benachrichtigt wurde. Sie ging nicht drauf ein.

Nun steht ich etwas auf dem Schlauch. Ich schau mir die Rechnung mal an, schalte dann wohl meinen Rechtsanwalt an...

Wie würdet ihr die Situation bewerten?

Ich habe zu 100% NICHT diesem Set-up zugestimmt. Schriftlich liegt rein gar nichts vor.

Können die das mit mir abziehen? Jemand ähnliches erlebt=? Insbesondere kriege ich NUN im November erst so einen Anruf, wenn das doch Dingfest wäre hätten die mir einfach ne Rechnung geschickt und den BEtrag einfordern können? Kommt mir ziemlich unseriös vor das ganze...
 
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Soviel ich weiß liegen die ja in der Beweispflicht. Da du nix unterschrieben oder sonstwie eingewilligt hast müsstest du auf der sicheren Seite sein wenn du dich quer stellst.
(Achtung Halbwissen!)
 
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wenn du die besprechung über das set-up kurz vor diesem termin abgesagt hast, dann sollte doch eigentlich klar sein, dass da schon etwas sein muß das besprochen werden sollte.

ansonsten steht natürlich aussage gegen aussage, wobei aber deine zahlung als anzahlung interpretiert werden könnte (bzw. sicherlich wird), es ist eher lebensfremd 30 € für einen termin und nicht für eine leistung anzuzahlen (bei einem arzt).
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
soweit ich weiß gehören zahnärztliche heilverträge nicht zu den ausnahmen, die der schriftform dedürfen. wenn du zB eine füllung bekommst unterschreibst du ja vorher auch nichts, musst aber hinterher ( abhängig von der krankenkasse) trotzdem etwas für die kunststofffüllung nachzahlen.
von daher könntest du schon wirksam zugestimmt haben...die frage ist natürlich die der beweislast, wobei, wie amrio richtig sagt, du durch deine zahlung eine konkludente einwilligung getätigt haben könntest. (also keine einwilligung durch ein "ja", sondern durch eine tat )

allerdings ist es nicht wirklich seriös was die da machen, normalerweise sollte es standard sein, dass du solche sachen auch als schriftliches dokument bekommst.
 
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In deinem Fall würde ich unverzüglich den Sachverhalt schriftlich schildern und darauf bestehen, dass kein Vertrag zustande kam und dass man dir den Vertragsschluß nachweisen soll.
Zusätzlich hilfsweise die Anfechtung wegen Irrtums nach §119 BGB erklären.

Die Zahlung beim Beratungstermin kann wohl nur als Vertragsannahme gewertet werden, wenn dies mündlich so vereinbart war. Hier wäre die Zahnarztpraxis ebenfalls beweispflichtig.
 
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Ergänzend bleibt nur noch zu sagen:
Der Irrtum besteht hierbei darin, dass du nicht konkludent mit der Terminabsprache deines Set-Ups deinen Willen zu einem Vertragsschluss verkünden wolltest.

Du hast also ohne Erklärungswillen gehandelt.
Das Rechtsgeschäft ist so erstmal gültig,also schnell anfechten, da dies eine Einrede darstellt.

Wobei ich aber ehrlich gesagt NICHT glaube,dass es allgemeine Verkehrssitte ist, dass man durch Absprache eines Arzttermines auch direkt eine Behandlung in Anspruch nehmen möchte...aber dazu gibts bestimmt irgendein BGH Urteil...:D


*** KEINE RECHTSBERATUNG ***

Findet sich in jedem Lehrbuch für BGB-Anfänger
:D
 
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