frage bezüglich stvo

Knechtkopf

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hupen und lichthupe = nötigung

wie wird das geahndet wenn die person die genötigt wurde einfach mal anhalten würde, aussteigen würde und der person die genötigt HAT einfach mal auf die fresse gibt?

anders noch mit dem extrem dicht auffahren, wie würde es geahndet werden wenn die person die durch auffahren genötigt wird einfach mal ne vollbremsung macht und der zu dicht auffahrer hinten reinfährt?

thx das ihr ner beschissenen larve antwortet :elefant:


edit: oh jetzt schon ei :elefant: :elefant:
 

Knechtkopf

Guest
und im letzten fall?
also dieses "ausversehen" bremsen?
 

schnopsnosn

Guest
wenn kein anlass zum bremsen besteht, dann bekommst du wohl mit sicherheit ne teilschuld bei der versicherung...
strafrechtlich dürfte da nicht viel passieren, wenn ihr die bullerei nicht holt
 

Knechtkopf

Guest
also hier mal folgendes was mir mal passiert ist und was nicht so wirklich gerafft wurde.


straße C ist so wie eine hauptstraße A und B mehr so wie eine nebemstraße die halt keine Vorfahrt haben wenn sie auf straße C wollen.
ein lkw kam auf die straße und es sah so aus als ob er von A nach B wollte. vor mir war 1 PKW der erst dachte er kann durch die lücke hinterm lkw locker durchfahren.
aufmal fährt der lkw wieder rückwärts, der pkw vor mir macht ne vollbremsung, ich musste daraufhin eine vollbremsung machen, der motorradfahrer hinter mir ist in mich hineingeknallt.

ich hätte gedacht das der lkw fahrer schuld hätte weil er ja der verursacher war.
aber nein der motorradfahrer hatte dann schuld und musste blechen...
irgendwie komisch aber nach stvo ist immer der schuld der auffährt, die polizei meinte auch das man halt so viel abstand halten muss das im gefahrenfall genug platz ist um zu bremsen ohne aufzufahren.

deswegen zweifel ich ein bisschen an fall 2 ob ich da wirklich teilschuld bekommen würde wenn ich mal n zu dicht auffahrer ausbremsen würde.
raffenpi5.jpg
 

schnopsnosn

Guest
wenn du komplett ohne grund bremst, bekommst du ne teilschuld.

wenn du aufgrund einer gefahr bremst, ist doch wohl klar, dass dir nichts angelastet wird, denn man kann schließlich auch nicht von dir verlangen, dass du wegen so nem spacken hinter dir deine karre zu klump fährst...
 
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Ist natürlich nicht unbedingt leicht nachzuweisen, dass du ohne Grund gebremst hast, wenn es nicht gerade ein Video oder Zeugen gibt. Aber darauf verlassen sollte man sich nicht, und wäre auch von dir eine riesen Schweinerei es dem hinter dir auf die Art "heimzuzahlen".


Mein Rat, fahr Rad.
 
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der der auffaehrt ist generell immer schuld, derjenige, welcher gebremst hat kann immer behaupten, dass da irgendein viech war etc

wenn du aussteigst und jmd die fresse polierst ist das ganz klar koerperverletzung
 

uLti_inaktiv

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Wenn Du im Fall 2 eine Person auffahren lässt, bekommst Du nicht nur keine zivilrechtliche Teilschuld, sondern eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und unter Umständen sogar gem. § 315 b StGB. Und nein, Dein Verhalten ist nicht durch Notwehr gem. § 32 StGB gerechtfertigt, weil es nicht geboten ist. Und nein, es ist auch nicht gem. § 127 I StPO gerechtfertigt. Was denkst Du Dir eigentlich? Du weißt doch auch schon aus Deinem Laienrechtsgefühl, dass das nicht OK ist (hoffe ich zumindest mal).

Und was die Leute betrifft, die hier immer so Dinge schreiben wie: "ist nicht leicht nachzuweisen" usw. So ein Verhalten kommt dauernd vor. Und es gibt Gutachter bei Gericht, die nichts anderes machen, als anhand von Bremsspuren usw. ein solches Verhalten nachzuweisen. Ich wäre also mit solchen Aussagen doch eher vorsichtig.


Viele Grüße
 
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Starkes Bremsen ohne zwingenden Grund ist verboten -> § 4 StVO

Starkes Bremsen mit dem Ziel, einen Auffahrunfall zu provozieren -> Straftat -> § 315b Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Bereitung von Hindernissen).
 

Knechtkopf

Guest
danke für die antworten, ja klar würde ich es nie dazu kommen lassen eine vollbremsung zu machen wenn mir einer so dicht auffährt, aber trotzdem steigt in mir die wut je länger so ein knecht hinter mir fährt solange er kein echter knechtkopf ist:cool: .
ja nur wollte mich nur mal nach der rechtslage erkundigen.
ist ja halt auch scheiße wenn man wegen so einem knecht bremst und der dann z.b. stirbt oder so.
trotzem hasse ich es wenn mir einer so dicht auffährt
naja thx close pls
:(
 

uLti_inaktiv

Guest
Original geschrieben von SkyHawK
Starkes Bremsen mit dem Ziel, einen Auffahrunfall zu provozieren -> Straftat -> § 315b Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Bereitung von Hindernissen). [/B]

Könnte man denken. Allerdings bezieht sich § 315 b nur auf den Eingriff von außen in den Straßenverkehr. In diesem Fall kann eine Anwendung von § 315 b also nur durch die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur "Bewussten Zweckentfremdung" gerechtfertigt werden. Diese sind restriktiv anzuwenden. Ob sie in diesem Fall gegeben sind, wäre eine Einzelfallentscheidung, kann aber keinesfalls so pauschal gesagt werden.
 

Knechtkopf

Guest
joah nur ist es halt schwer zu beweisen das der vordere einfach so gebremst hat, wenn er es gemacht hätte...
naja egal ^^
würde auf jeden fall nicht bremsen. nicht das er mir reinfährt und mein auto explodiert, meine windschutsscheibe in einem 17,3° winkel rausfliegt und verdunstet, ich dabei vielleicht auch sterbe und mir dann ein bund peter silie aus dem arsch wächst
 
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