Frage an die Rechtsexperten.

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Servus,

ist es auf Feten zulässig, dass man gekaufte Getränke nicht mit rausnehmen darf? Waren gestern auf ner Beachparty, hatte uns Getränke "für den Weg" gekauft um dann am Ausgang zu erfahren jaa nicht mitnehmen blablal.

Eigentlich ne gute Sache, weil so der Müll nicht überall rumfliegt, ABER:

ich denke mir - das ist ne Dose, ich hab sie gekauft. Ergo kann cih damit machen was und sie trinken wo ich will!?

Gibts da IRGENDEINE Grundlage für?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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habt ihr die dose gekauft wie im supermarkt oder habt ihr da ev. pfand für hinterlassen?
 
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Wie Pfand dafür hinterlassen? Im Supermarkt zahlt man doch auch Pfand.

Hab 2€ aufen Tisch gelegt und dann war se mir. Ich glaubdie Dosen waren irgendwie aus Holland importiert, daher war kein Pfand drauf
 
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also wenn die dosen nichts an sich hatten was der laden wiederhaben will, sehe ich eigtl kein grund euch die nicht mitnehmen zu lassen
 
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Kenns von manchen Läden dass sie Auflagen von der Stadt haben, dass keine Weggetränke rausgegeben dürfen, eben wegen der Müllproblematik!

Generell darf man bei quasi allen Clubs hier bei uns seine Getränke nicht mit rausnehmen und muss sie dort abstellen wenn man rauchen o.Ä draußen machen will....
 
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Kenns von manchen Läden dass sie Auflagen von der Stadt haben, dass keine Weggetränke rausgegeben dürfen, eben wegen der Müllproblematik
Und was genau soll der (zivilrechtliche) Käufer mit irgendwelchen (öffentlich-rechtlichen) Auflagen der Kommunalverwaltung gegenüber dem Verkäufer zu tun haben?


PiZzA schrieb:
Gibts da IRGENDEINE Grundlage für?
Wenn überhaupt dann wohl nur, weil die Beschränkung auf den Verzehr innerhalb der Räumlichkeiten im Kaufvertrag mitvereinbart wurde.
 
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Joa, wobei cih da ja noch sage "das Glas gehört denen". Ergo kann ichs da nachvollziehen.

Und ich sage ja auch, dass ichs gut finde dass der Müll da bleibt, aber mich würde mal interessieren ob es irgendeine Grundlage dafür gibt.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Und was genau soll der (zivilrechtliche) Käufer mit irgendwelchen (öffentlich-rechtlichen) Auflagen der Kommunalverwaltung gegenüber dem Verkäufer zu tun haben?


Wenn überhaupt dann wohl nur, weil die Beschränkung auf den Verzehr innerhalb der Räumlichkeiten im Kaufvertrag mitvereinbart wurde.

naja meine idee war halt, dass wenn ein seperates pfand verlangt wird darin eine modifikation des KV zu sehen ist in der art, dass sich der vertrag nur auf den inhalt der dose beschränkt.

ist ja in kneipen auch usus wo du bier im glas erwirbst kaufst du natürlich nicht das glas mit.

könnte man natürlich auch ohne pfand als vereinbart sehen, aber dann ist die einigung doch eher fragwürdig.
 
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