Frage an die Juristen - Uebersetzung beglaubigen lassen

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Hallo! Muss eine Uebersetzung beglaubigen lassen. Da ist jetzt die Frage: wo ist der Unterschied zwischen "Vereidigung" und "Legalisierung", der Uebersetzer fuehrt das als separate Punkte auf. Brauche ich da beides, oder nur eines von beidem? Erreich den heute nicht mehr, muss das aber jetzt noch
klaeren!

Danke!
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
hmm also von legalisation spricht man eigentlich bei urkunden im internationalen rechtsverkehr, vereidigen kenn ich dagegen nur als vereidigung von beamten/zeugen usw. "vereidigen" von dokumenten hab ich noch nicht gehört kA.

würde eher auf legalisieren tippen, mit vereidigung könnte möglicherweise die vereidigung einer schriftlichen zeugenaussage oÄ. gemeint sein, aber bin mir da nicht sicher. bis morgen könnt ich mal einen der notare aus meiner kanzlei fragen, aber das ist wahrscheinlich zu spät?
 
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Die "Vereidigung" einer Übersetzung versichert afaik, dass die Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer nach den "Regeln der Kunst" angefertigt wurde. Die Vereidigung besorgt der jeweilige Übersetzer selbst, indem er eben jene "Regeln" einhält und darüber hinaus eine entsprechende Erklärung am Ende der Übersetzung abgibt.
Durch die Legalisierung wird von höherer Stelle (Gericht) bestätigt, dass der Übersetzer tatsächlich vereidigt wurde. Alles ohne Gewähr.
 
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