Frage an die Juristen u. Hobbyjuristen

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Hallo allerseits,

ich hab folgendes "Problem":

Ich bin Selbständig bzw. Freiberufler und hatte halt mit einem ehemaligen Auftraggeber Probleme, er zahlte unpünktlich und solche Dinge - deswegen arbeite ich nicht mehr für ihn.

Meine Beweggründe nicht mehr für ihn zu arbeiten, legte ich in einer E-Mail an einen anderen Auftraggeber da, weil er mich danach fragte.

Die beiden Auftraggeber sind untereinander im Klinsch, weil sie sich wohl gegenseitig freelancer abworben. Nun nutze der 2. Auftraggeber meine E-Mail dazu, den ersten bei einer Distribution mit der beide zu tun haben anzuscheißen.

Schön und gut, mir eigentlich total egal doch nun meint der Erste, mich rechtlich belangen zu wollen.

Von seinem Anwalt kam eine Unterlassungserklärung, welche ich natürlich unterschreiben solle, in welcher er 1000€ Vertragsstrafe zzgl. 880€ Anwaltskosten fordert, weil wir im Partnervertrag eine Geheimhaltungsklausel
hatten und ich angeblich gegen diese Verstoßen haben soll.


Ich denke, dass seine Anschuldigung absolut haltlos und schwachsinnig ist, aber wer weiss. Der Vertrag zwischen ihm und mir war zum Zeitpunkt der E-Mail schon gekündigt, sprich mmn. greift die Geheimhaltungspflicht nicht mehr.

Selbst wenn diese noch greifen würde: ich nannte keine Firmendetails oder dergleichen. Ich schrieben folgendes: "blablabla....Herr xy war öfter unehrlich und zahlte bestimmte Dinge scheinbar bewusst nicht aus deswegen ist die Zusammenarbeit nicht mehr möglich gewesen"



Also, kann der mich dafür anscheißen oder ist es so lächerlich das ich nichtmal meinen Anwalt konsultieren muss?
 
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TMC|Eisen

Guest
Es ist sehr schwer etwas fundiertes hierzu zu sagen, ich kann nur sagen, dass Verschwiegenheitsvereinbarungen durchaus auch "post contractum finitum" (nach Beendigung des Vertragsverhältnisses) noch wirksam sind und je nach Vereinbarung auch noch dann wirksam sein können, wenn er Vertrag durch Kündigung, Rücktritt oder aus anderen Gründen unwirksam wurde. Solche Klauseln finden sich regelmäßig in Arbeitsverträgen, insbesondere bei Arbeitsverträgen leitender Angestellter.

Die Frage ist eher, welche Informationen du dem 2. Auftraggeber mitgeteilt hast und ob es sich dabei um solche handelt, welche unter die Verschwiegenheitspflicht fallen. Wäre dies der Fall, gibt es auch eine "culpa post contractum finitum", sog. Verletzung nachvertraglicher Pflichten. Eventuell könnte sich der Anspruch auch noch direkt aus dem Vertrag ergeben, aber das kann ich nicht beurteilen.

Dass der 2. Auftraggeber die Informationen von dir weitergibt ist allerdings auch höchst bedenklich begründet eventuell wiederum Ansprüche deinerseits. Grundlegend gilt: Nichts sagen, was irgendjemand diskreditieren könnte, sowas bringt schnell Ärger.

An deiner Stelle würde ich einen Anwalt mandatieren.
 
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Ich schrieb doch welche Informationen ich mitteilte.

Mehr als das war es nicht.
 

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Ich würd schon nen Anwalt konsultieren. Ich glaub zwar nicht das die Gründe für die Beendigung des Vertragsverhältnisses unter die Verschwiegenheitspflicht fallen aber wer weiß. Better save then sorry.
 
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hattest Du einen Vertrag in dem Irgendetwas über "Verschwiegenheitspflicht" stand ?
 
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Hum,

nun gut, grade mit meinem Anwalt gesprochen, der guckt sich Montag den kram für mich erstmal kostenlos an.;)
 

TMC|Eisen

Guest
Komischer Anwalt, der irgendwas kostenlos macht. Eine Schande für unsere Zunft :-)
 
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Der hat ja schon öfter von mir Arbeit gekriegt und ich hab ihm klar gesagt, dass ich dafür vorerst kein Geld blechen möchte, er aber mit Arbeit rechnen kann sofern es eben zu etwas kommt. ;)
 
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Komischer Anwalt, der irgendwas kostenlos macht. Eine Schande für unsere Zunft :-)

eine schande für unsere zunft? man spricht nicht umsonst bei anwälten und ärzten von einem "honorar" anstatt einem "gehalt" o.ä.

kostenlos sich den sachverhalt anschauen ist von daher ziemlich edel und dem (alten) berufsstand entsprechend
 

TMC|Eisen

Guest
Das Smiley sollte eigentlich den ironischen Unterton zum Ausdruck bringen...
 
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