forderung gegenüber toten..?

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Moin,
seit geschlagenen 2 monaten bekommt meine mom post vom deutschen staat die an meinen seit 2008 verstorbenen vater adressiert ist bzgl. irgendwelcher kindergeldrückzahlungen.

wir haben dieser bakackten behörde die entsprechende sterbeurkunde bereits zwei mal zukommen lassen, jedoch zeigen sie überhaupt garkeine reaktion darauf und ich meine wirklich überhaupt keine.

wie sieht das ganze juristisch aus, wenn meine mom das fortan ignoriert..?
mir ist bewusst,d ass s hier keine verbindliche rechtsberatung gibt, aber bevor wir zum anwalt gehen wollt ichn nen paar infos haben, zumal ich das eh frühstens nächste woche kann.
 

deleted_24196

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Annahme verweigern bzw. von der Post zurückschicken lassen da Adressat verstorben. Vielleicht wachen die dann mal auf?
 
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vielleicht sollte man mal klären, um was es geht?! nur weil dein vater verstorben ist, heißt es ja nicht, dass die keine forderungen gegenüber euch haben können.

kann es vielleicht sein, dass das kindergeld auch nach seinem tod überwiesen wurde?!
 
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btw. ist die forderung natürlich auch nicht gerechtfertigt, da ich im fraglichen Zeitraum fsj gemacht habe und mein bruder im ersten jahr der ausbildung auch noch berechtigt war bevor die frage aufkommt.

@morph: für sowas ist meine mom zu vorsichtig, dafür fehlen ihr schlicht die eier und ich hab die sache heute erst in die hand genommen.

//e: zu spät.
@fang: nein, geht um einen zeitraum von ~2 jahren vor seinem tot.
 
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aso, dann einfach mal bei der familienkasse anrufen und problem schildern und fragen, was die überhaupt wollen.

ggf. nochmal widerspruch per post einreichen und das auch am telefon sagen. wenn man nett und freundlich ist, helfen die einem auch.

auf jedenfall nicht liegen lassen und vielleicht fristen verstreichen lassen. warum bekommt eigentlich dein vater das kindergeld? eigentlich sollte das deine mutter bekommen!
 
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ich muss gestehen, dass ich die sachen grade vorhin erst in die hand bekommen habe unh das topic so im ersten anflug des angepisst seins entstanden ist, hab schon den wiederruf per e-mail rausgeschickt und nochmal ausgedruckt, geht morgen via einschreiben raus.

ich muss mich morgen da nochmal genauer mit auseinandersetzen, um sicher zu gehen, dass ich nichts übersehen habe, denn genau das was du sagst war auch der fall, meine mom hat das kindergeld bekommen, das geht aus den unterlagen hervor und zwar auch im fraglichen zeitraum.

mir gings halt einfach darum, ob sie da einen rechtsanspruch haben, oder nicht..?
denn wenn dem so ist würde ich halt sofort nen anwalt einschalten.

das ganze ist irgendwie völlig für den arsch, ich schnalls halt null...
 
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da dein vater verstorben ist, ist er nicht mehr geschäftsfähig, kann also keinen vertrag mehr schließen.
insofern ist der etwaige anspruch des staates auf irgendwelche leistungen deinem dad bezüglich nichtig.
würde der brief bzw die ganze sache an seinen rechtsmäßigen erben, in diesem fall deine mutter, sähe das ganze schon anders aus.

aber da die briefe (und damit auch das rechtsgeschäft bzw die forderung ) an deinen vater gerichtet sind, macht ihr meiner meinung nach am besten nichts.

denn an sich muss der staat erstmal beweisen, dass er einen anspruch ggüber euch hat.
bis er das tut...
tee trinken und ohren steif halten.



ABER:
bitte nich drauf verlassen, was ich hier schreibe, nich dass ihr wegen mir schwierigkeiten bekommt. du müsstest den fall evtl genauer schildern, wobei das evtl zu privat wäre.
naja, auf jeden fall, nimm meinen post als anregung , aber auf keinen fall als lösung!
 
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das ist mir durchaus bekannt, die frage ist ob das auch für steuern und staatliche zuwendungen gilt, denn was das angeht bin ich mir nicht sicher.
 

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[Halbwissen=on] Schulden sind grundsätzlich nicht erblich ABER das Kindergeld ist etwas was deine Eltern bekommen haben, nicht allein dein Vater von daher könnte ich mir durchaus vorstellen das deine Mutter die Leistungen zurückzahlen muss, auch wenn das ganze an deinen Vater adressiert ist [halbwissen=off]

Ansonsten kann man halt nur sagen: Ruf da an und frag was Sache ist wenn das nichts bringt ggf zum Anwalt.
 
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so ein schmu mit haushaltsvorstand gibt es doch nicht mehr. und wenn du halt in dem berechtigten zeitraum kindergeld bekommen hast, dann ist gut möglich, dass die berechtigte forderungen haben, auch wenn dein vater verstorben ist.

also erst mal ALLES genau klären und da nicht mit wut rangehen.
 
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[Halbwissen=on] Schulden sind grundsätzlich nicht erblich

Schulden gehören genau wie Guthaben zum Nachlass. Wenn du die Erbschaft annimmst, übernimmst du grundsätzlich auch erstmal die Schulden.

Das aber nur am Rande.
 
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[...] meine mom hat das kindergeld bekommen, das geht aus den unterlagen hervor und zwar auch im fraglichen zeitraum.

mir gings halt einfach darum, ob sie da einen rechtsanspruch haben, oder nicht..?
denn wenn dem so ist würde ich halt sofort nen anwalt einschalten.
Die Schreiben an deinen Vater (Eingangsdatum des ersten Briefs nach Todesdatum?) sind erstmal irrelevant, wenn das Erbe bereits durch ist können Sie auch nicht zur Schuldmasse gezählt werden.

Bleibt natürlich noch die Frage ob eventuelle Ansprüche an deine Mutter berechtigt sind, aber das müsste das extra begründet werden. Ob das berechtigt ist kann Dir hier Niemand mitteilen.
 
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