Flugverspätung, wie am besten an Entschädigung kommen?

Clay

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Jo,

bin vor 2 Wochen in Urlaub gefogen (Stuttgart -> Fuerteventura) und der Flug hatte ca. 8 Stunden verspätung aufgrund eines technischen Defekts an der Maschine.

Jetzt gibt es ja im Internet einige Seiten die sich auf das Einklagen von solchen Entschädigungen spezialisiert haben (EUclaim, flightright, fairplane etc.)
Vorteil hierbei, falls man verlieren sollte hat man keine Kosten und die regeln quasi den ganzen bürokratie Scheiß für einen.
Nachteil bleibt aber die recht hohe provision im Erfolgsfall (immer ca. 25%)

Hat jmd. vielleicht erfahrung mit sowas und kennt evtl. günstigere Alternativen um an die Kohle zu kommen?
 
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Meine Eltern haben das gemacht. Flug Mexiko - Zürich hatte auch um die 8 Stunden Verspätung. Wir habens dann auch so einer Firma gegeben. Die hielt uns immer auf dem neusten Stand. Die hat dann auch mehrmals gemeldet, dass die Fluggesellschaft sich zögert und hat dann ein Versöhnungsangebot gemacht (was deutlich zu tief war). Die Firma hat dann uns empfohlen das Versöhnungsangebot abzulehnen, haben wir dann auch getan. Eine Woche später haben wir dann das Geld bekommen was uns zu steht (-20-25% für die Firma).

Wennn du Ruhe willst: Gibts einer externen Firma.
Wenn du sowas schonmal gemacht hast, du bisschen hin und her Geplänkel magst, Ausdauer hast (ging Wochen) und dich wirklich gut mit dem Flugrecht und den Papieren auskennst, dann mach es. Aber je nach Fluggesellschaft ist die eine kulanter und eine andere spielt wirklich Krieg und stellt sich quer.

Mein Tipp: Externe Firma und du hast Ruhe. Geniesse die Zeit, die du sonst wochenlang für hin und her ausgeben würdest.
 

parats'

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Sehe ich auch so, die Leute kennen sich aus und haben entsprechend die Zeit und die Nerven dafür.
 
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Ich würde mich erstmal selbst an die Fluggesellschaft wenden und die Entschädigung einfordern. Wenn sie ablehnen, kannst du es immer noch über eine Firma probieren.
Fülle dieses Formular aus (http://ec.europa.eu/transport/themes/passengers/air/doc/complain_form/eu_complaint_form_en.pdf) und schicke es an die Fluggesellschaft zusammen mit einer Kopie des Flugtickets und einem Anschreiben, in dem du mit Bezug auf die diesbezügliche Verordnung 261/2004/EG und einer kurzen Beschreibung des Sachverhalts (ursprüngliches Abflugzeit/tatsächliche Abflugzeit, geplante Ankunftszeit/tatsächliche Ankunftszeit, Verspätungsdauer) die Verspätung beanstandest und unter Angabe deiner Kontodaten die dir laut Verordnung zustehende Entschädigung einforderst. Dazu setzt du noch eine Frist von 14 Tagen, nach der du dir weitere rechtliche Schritte vorbehältst.
Wenn du keine Lust hast, das selbst zu formulieren, lade dir einen der entsprechenden Musterbriefe aus dem Netz herunter und passe ihn kurz an.
 
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myflightright -> 25% nehmen die und haben alles ,wirklich alles geregelt und das Maximum heraus geholt. Das "Versöhnungsangebot" seitens der Fluggesellschaft war 150 Euro pro Person. myflightright sagte dann wir sollen unbedingt ablehnen.

Fazit:
Mexiko - Zürich gabs 500-600 Euro pro Person. Es wurde wirklich das Maximum für Fernflüge und 6+ Stunden Verspätung herausgeholt. Der Schadensersatz rechnet sich nicht nach Flugpreis sondern nach Distanz und Verspätung!
 
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myflightright -> 25% nehmen die und haben alles ,wirklich alles geregelt und das Maximum heraus geholt. Das "Versöhnungsangebot" seitens der Fluggesellschaft war 150 Euro pro Person. myflightright sagte dann wir sollen unbedingt ablehnen.

Fazit:
Mexiko - Zürich gabs 500-600 Euro pro Person. Es wurde wirklich das Maximum für Fernflüge und 6+ Stunden Verspätung herausgeholt. Der Schadensersatz rechnet sich nicht nach Flugpreis sondern nach Distanz und Verspätung!
Bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden besteht unabhängig vom Flugpreis ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, die gestaffelt erfolgt. D. h. bei Flügen bis zu 1500 km lassen sich 250 Euro, zwischen 1500-3000 km 400 Euro und über 3000 km 600 Euro einfordern.
Sofern keine "außergewöhnliche Umstände" für die Verspätung vorliegen (Streik, Sicherheitsrisiken wie Bombendrohungen, ... Defekt an der Maschine gehört in der Regel nicht dazu), bei der man jedoch auch keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung geltend machen kann, sollte man deshalb "Versöhnungsangebote" oder ähnliches erst gar nicht in Erwägung ziehen, da irrelevant. Siehe 261/2004/EG bzw. EuGH-Urteil C-402/07 und C-432/07.
Wenn man ein Unternehmen wie eins der genannten einschaltet, behalten die einen Teil der Summe ein, in der Regel um die 25%. Deshalb würde ich es, wie gesagt, erst einmal selbst probieren. Der Aufwand dafür ist gar nicht mal so groß, wobei die Erfolgsaussichten je nach Fluglinie natürlich variieren. Einige sind sehr restriktiv und lehnen erstmal alles generell ab. Einen Versuch ist es trotzdem wert, falls man sich die 25% Gebühren ersparen möchte und ein bisschen Zeit erübrigen kann.
 
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Ähnliche Situation, aber nicht ganz so böse:
Freundin flog mit Britiash Airways von GB nach D. Ihr Flug wurde (aufgrund von Nebel) abgesagt und sie wurde auf eine Maschine 2,5h später umgebucht.
Kann sie mit der Entschädigung rechnen (wären wohl maximal die üblichen 150€ für die Umbuchung) oder nicht?
 

parats'

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Die Frage ist eher ob hier der Nebel als höhere Gewalt und Beeinträchtigung der Sicherheit gegeben ist. Anfragen bei den Firmen könnte man ja mal. ;)
 
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Zu bedenken wäre auch, dass die hier angesprochenen Entschädigungen auf den europäischen Fluggastrechten basieren. Die gelten auch nicht immer (z.B. nur für Fluggesellschaften mit Sitz in EU, für Flüge mit Startflughafen in der EU). Ist in diesem Fall höchstwahrscheinlich gegeben. Ich hatte einen Fall (Flug USA - EU mit US-Fluggesellschaft), wo der Flug einfach abgesagt wurde ("kommen Sie morgen wieder") und es keinen Anspruch auf eine Entschädigung gab. Zwar gilt dann immer noch das Montrealer Abkommen, aber da hilft nur ein ziviler Prozess und den wollte ich mir nicht antun (war eh eine Dienstreise, vielleicht hätte die Firma das Geld bekommen). Zeit hab ich im Endeffekt nicht wirklich verloren, da ich einen anderen Flug genommen habe, der sogar noch billiger war.
 
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Die Frage ist eher ob hier der Nebel als höhere Gewalt und Beeinträchtigung der Sicherheit gegeben ist. Anfragen bei den Firmen könnte man ja mal. ;)

Nur Halbwissen, aber ich glaube dass ich mal gehört habe das Wetterumstände immer höhere Gewalt sind. Nebel gehört da wohl dazu.
 

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Clay

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ham uns jetzt bei nem Anwalt son Blankoformular besorgt und angepasst.
Geht morgen zur per Einschreiben zur Airline.

Nach 2 Wochen Frist wird dann der Anwalt eingeschaltet, er meinte das seine Kosten in diesem Fall auch die Airline zahlt und wir so die kompletten 400€/Person kriegen.

Müssen vorher nur nochmal mit ihm Abklären was im Fall einer Niederlage/Vergleichs passiert :ugly:
 
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