Fernabsatzgesetz - Rücksendekosten Abzug Erstattung

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Hallo,

ich habe bei Amazon.de etwas bestellt. Das Paket wurde von Amazon verschickt, kam aber von einem Drittanbieter.
Durch einen billigeren Preis habe ich das Produkt wieder zurückgeschickt.
Jetzt brummt mir der Händler "Rücksendekosten Abzug Erstattung" auf, d.h. ich habe die Rücksendekosten zu tragen.

Generelle Frage: Ist dies rechtens?
Soweit ich weiß habe ich 14 Tage Rückgaberecht und bekomme normalerweise den vollen Preis zurück.

MfG
 

Entelechy

Guest
Wie astur schrieb, 40€ heißt die magische Grenze. Wars drunter?
 
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du hast kein rückgaberecht, sondern ein widerrufsrecht. dies ist bei fernabsatzverträgen gesetzlich normiert. ein rückgaberecht gibt es grundsätzlich nicht, außer es ist vertraglich (in den AGB zb) bestimmt. so ist es zb in vielen kaufhäusern der fall. das ist der unterschied. bei einem rückgaberecht, wenn also vertraglich geregelt, könnten die rückgabebedinungen dementsprechend auch variieren. die einen geben n gutschein, die anderen geld, was weiß ich.

beim widerruf ist es aber nach aktuellem recht so, dass die rücksendekosten von dir zu tragen sind, wenn der preis der zurückgesendeten sache 40 € nicht übersteigt, vgl. § 357 II BGB. grund dafür ist, dass versandhändler bei geringwertigen sachen keine große gewinnspanne haben. den rest kannste dir ja denken.
 
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Jo, der Wert lag unter 40 €. Ich dachte der Fall wäre komplizierter :) Dann waihß ich aba erstmal beschait. Dankeschön für eure Hilfe!
 

Chnum

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Hans hat hier im Fred nix zu suchen. Zum Themer oder garnicht!
 
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Naja, das Thema ist ja eigentlich erledigt....

Bis auf eins: Ein Fernabsatzgesetz gibt es im deutschen Recht schon seit Ewigkeiten nicht mehr.
 
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