Fernabsatzgeschäft - Widerrufen

Entelechy

Guest
mein vater hat sich von der telekom nen neuen tarif am telefon aufschwatzen lassen (vorgestern), bei dem er angeblich 16.000er DSL zum selben preis wie 6.000er DSL bekommen würde.
natürlich haben die telekom die preise gesenkt und der neue 6000er vertrag ist 5€ billiger als der alte, da ihm das locker reicht, will er den anderen tarif nicht mehr.

hat jemand ein muster parat, mit dem man so einen mündlichen vertrag förmlich kündigen kann?

und dann noch eine zusatzfrage, da sie meinten der tarif wäre sofort freigeschalten, muss er dann für die letzten 2 tage mehr bezahlen?

danke!
 
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Für den Widerruf eines Fernabsatzgeschäftes genügt in der Regel ein Schreiben in Textform,also z.B. eine E-Mail mit elektronischer Signatur.

Bei einem Fax gibts immer noch Streit, inwiefern da das Risiko auf den Empfänger der Willenserklärung übergeht.

Prinzipiell ist der Empfänger aber zur ordnungsgemäßen Führung und Leerung des E-Mail Fachs verpflichtet, Ausreden wie "Spamfilter" oder "war schon voll" ziehen da nicht.
Auf jeden Fall aber 'ne Kopie und evtl. Screenshot vom Übertragungsbericht oder eine Übertragungsbestätigung ausdrucken und aufbewahren.

Schriftlich ist aber immer am besten.
Da genügt es zu schreiben:

"Hiermit widerrufe ich dass mit Ihnen geschlossene Rechtsgeschäft nach §312d,§355 BGB." --> Gründe sind dabei nicht nötig, Unterschrift,eintüten,weg damit.

Ob er die Leistung, die ja prinzipiell schon in Anspruch genommen wurde, zahlen muss, kann ich so jetzt nicht beantworten, bin erst im 2. Semester.

Gibs auf jeden Fall nochma bei google oder so ein, ist ja nicht neu das Thema.
 
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§ 312d
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(...)

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:

(...)

2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
 
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§355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

...

(1) ....

(2 ) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung ... in Textform mitgeteilt worden ist ...

(3) Satz 3 Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht,wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Recht belehrt worden ist.

Am Widerrufsrecht ändert sich für mich nix, wahrscheinlich muss dein Vater aber die Euro mehr für die zwei Tage Nutzung zahlen, wenn er OK gesagt hat.

Es wird sicherlich Beispielfälle im Internet geben. Kann mir nicht vorstellen, dass man an sowas gebunden bleibt.
Telefongeschäfte und so'n Kram sind nicht umsonst im BGB direkt nach Haustürgeschäften einsortiert worden...
 
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Aber ist nicht schon der Anruf der Callcenters ein Verstoß gegen geltenes Recht?

Und was bleibt mit der Anfechtung wegen Inhaltsirrtums §119 oder gar arglistiger Täuschung §123?
 
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fuer 5 € wuerd ich mir das holen, sonst musste in paar jahren wieder umsteigen

dsl 16000 is doch nice :)
 
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Original geschrieben von TerraIncognita
Aber ist nicht schon der Anruf der Callcenters ein Verstoß gegen geltenes Recht?

Und was bleibt mit der Anfechtung wegen Inhaltsirrtums §119 oder gar arglistiger Täuschung §123?
Ich ging davon aus, dass ihm die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bereits zuging. Dazu sind die Unternehmen ja schon in eigenem Interesse "verpflichtet".

@Da_Dave: Bekam dein Vater diesbezüglich keine e-mail oder Post?
Sicherheitshalber würde ich den Vertrag heute noch per email widerrufen.

Unaufgeforderte Werbeanrufe sind nach §7 UWG in der Tat unzulässig. Möglich ist, das Unternehmen zur Unterlassung aufzufordern.
Aber wegen einem einzigen Anruf? Zudem war nicht erkennbar, dass die Werbung unerwünscht war, da sogar ein Vertrag zustande kam.

Ein Inhaltsirrtum wäre m.E. nach gegeben, wenn er beispielsweise falsch beraten worden wäre (z.B. Zusage einer nicht vorhandenen Eigenschaft).

Einen Anfechtungsgrund wegen arglistiger Täuschung sehe ich in dem geschilderten Sachverhalt nicht.

€: Schreibfehler
 

Entelechy

Guest
nein er hat noch nichts bekommen, er hat erst vorgestern abend zugesagt, vermutlich kommt morgen etwas per post.

ich hab jetzt sicherheitshalber ein fax rausgeschickt und werde morgen zum t-punkt gehen und mir auf das schreiben noch einen stempel machen lassen.

sollte das reichen?
 
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Ich nehme an, eine Sendebestätigung für das Fax liegt dann vor?

Für die Widerrufserklärung genügt die Textform, somit ist dies ausreichend.
 

Quint

,
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Die Telekom beschäftigt für genau diese Art von "Werbung" eine eigene Firma bzw. ein Callcenter, welches auf Biegen und Brechen versucht, solche Verträge an den Mann zu bringen. Bleib da wirklich so lange drann, bis du es Schwarz auf Weiß hast, dass der Vertrag gekündigt wurde, da die netten Herren sowas öfters mal gerne ignorieren zwecks Provision.

Genau deswegen werde ich auch nie wieder irgendeinen Vertrag mit der T-Kom abschließen.
 
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