kennt der verfasser kein anderes wort als "im zweifel"?
desweiteren, ziemlich oberflächlicher artikel.
Wird das System tatsächlich eingeführt, können die Nutzer ab 2011 für 15 Cent eine Mail verschicken, die beispielsweise rechtsgültig ist
emails haben schon seit einführung der textform gem. § 126b BGB "rechtsgültigkeit", sofern kein besonderes schriftformerfordernis, wie zb bei mietverträgen oder kündigungen von arbeitsverhältnissen, vorgesehen ist. für den bürger wohl eher uninteressant, die paar arbeits- und mietverträge kann man auch noch per brief kündigen.
ansonsten ist das mit dem verfassungsschutz auch so ne sache. die grundrecht kennen auch schon den computer und persönliche internetkonten, welche beide durch Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG, dem allgemeinen persönlichkeitsrecht, in verschiedenen ausprägungen, welche vom BVerfG entwickelt wurden, geschützt sind. je nachdem, wie stark in die persönliche sphäre durch den eingriff in die informationstechnischen systeme eingedrungen wird, ist auch stärker auf die erforderlichkeit und angemessenheit des eingriffs zu schauen. ich weiß zwar nicht was so alles auf diesem tollen DE-mail konto landet, kann mir aber gut vorstellen dass da auch intime angelegenheiten landen und daher ein "einfacher" eingriff ohne richtervorbehalt regelmäßig verfassungswidrig ist.
und das nur, wenn die tolle neue epost vom BVerfG nicht sowieso unter Art. 10 GG subsumiert wird. wenn das den brief ersetzen soll, dann muss es auch dementsprechend geschützt werden.
also wie der autor da pauschal sagen kann "ohne richterbeschluss" würde mich mal interessieren.
also wieso sollte man sich da jetzt nochmal anmelden? sehe absolut keinen vorteil dem FAX oder den gelegentlichen briefen gegenüber.