Original geschrieben von Clawg
Fuer wen oder was die Konditionen gelten, haengt davon ab, was die Gewerkschaft fordert. Einen zwingenden Automatismus, dass nur ueber die Vertraege der Arbeitnehmer in der Gewerkschaft verhandelt wird, gibt es nicht.
Sorry, aber Gewerkschaften handeln NUR Konditionen für die Verträge ihrer ( zahlenden ) Mitglieder aus. Das ist so sicher wie das Armen in der Kirche. Jede in einem Tarifvertrag ausgehandelte Bestimmung gilt nur für die jeweiligen Vertragspartner und das sind nun mal der Arbeitgeber und die Gewerkschaft/organisierte Arbeitnehmer.
Es besteht also eine unbestreitbare und effektive Ausschlussmöglichkeit für Nichtorganisierte, welche ein Freeriden unmöglich macht!
Inwieweit ein solcher Tarifvertrag auf das Beschäftigungsverhältnis auf nichtorganisierte Arbeitnehmer einwirkt, entzieht sich grundsätzlich vollkommen dem Willen der Gewerkschaften.
Es ist eigentliche keine tarifliche Regelung vorstellbar, die zwangsläufig, entgegen dem Arbeitgeberwillen, nichtorganisierte ebenso besser stellt wie organisierte Arbeitnehmer.
( In deinem Beispiel wird der Arbeitgeber eben nicht zwangsläufig auch die Arbeitzeit der nichtorganisierten Arbeitnehmer kürzen. Bei gleichbleibender Auftragslage müsste er dann nähmlich noch mehr Neueinstellung vornehmen, was die Fixkosten noch höher ansteigen lassen würde, als wenn er nur den Arbeitsausfall der organisierten Arbeitnehmer mittels Neueinstellungen ausgleichen müsste.)
Dann nenne mir bitte den Grund, weshalb ich einer Gewerkschaft beitreten soll, wenn ich doch auch so schon profitiere.
Damit du auch in Zukunft noch von der gewerkschaftlichen Arbeit profitieren kannst. Die gegenwärtigen Profite hängen mittelbar (!) von der Verhandlungsstärke der Gewerkschaft ab. Durch Mitglieder -
und damit einhergehenden Einnahmensschwund sinkt natürlich die Kampfkraft und damit die Durchsetzungsstärke der Gewerkschaft.
Was sich dann auch auf die ausgehandelten Konditionen negativ im Sinne der Arbeitnehmer auswirkt.
Das Geld kommt ja nicht aus dem Nichts, es ist ja keine besondere 'Leistung' der Gewerkschaft, es kommt aus den Beitraegen, den die Gewerkschaftsmitglieder vorher in die Kasse einbezahlt haben. Nichtmitglieder, die keine Beitraege zahlen mussten, werden also nicht benachteiligt.Deswegen ist das auch kein Gegenbeispiel.
Achso, und das Geld um die sonstigen Tarifverhandlungskosten zu Decken kommt aus dem Nichts? Auch dies kommt natürlich aus den Beiträgen der organisierten Arbeitnehmer.
Genausowenig wie Nichtorganisierte Streikgelder ohne Beitagungszahlung bekommen, gelten für sie auch nicht die Ergebnisse, die durch die Tarifverhandlungskosten erzielt werden. Beides sind also sehrwohl Gegenbeispiele für deine Freeridertheorie.
Weil sie wegen dem Freeriderproblem sowieso von der Gewerkschaft 'profitieren' und deshalb keinen Grund sehen, einzuzahlen.
Nein. Sie ziehen ihren Vorteil daraus, dass die Arbeitgeber aus taktischen - und Gründen der Bequemlichkeit die tariflichen Bedingungen auch für Nichtorganisierte anwenden. Es ist also ein Geschenk des Arbeitgebers an die Nichtorganisierten. Die Gleichstellung beruht eben nicht unmittelbar aus der gewerkschaftlichen Leistung, für die im wesentlichen das Ausschlussprinzip gilt.
Angenommen der Arbeitnehmer ist in einer finanziellen Zwangslage, die es ihm unmoeglich macht, seine langfristigen Interessen (Arbeit der Gewerkschaft, Lohnerhoehung etc.) wahrzunehmen und Geld dafuer zu investieren.
Ich habe lediglich von einer finanziellen Zwangslage gesprochen. Diese brauch gar nicht existenziell zu sein. Aber klar ist, dass je weniger Geld zur Verfügung steht umso genauer wird abgewogen, welche Ausgaben wirklich nötig sind und welche nicht. Und es doch nunmal so, dass zunächst die kurzfristigen Bedürfnisse befriedigt werden müssen, bevor man sich den Ausgaben mit dem langfristigen Nutzen zuwendet.
Letzlich ist dass aber nur meine Meinung zu einer möglichen Rechtfertigung dieser Zwangsabgabe.
Tatsächlich wird im angelsächsischen Raum von den Gewerkschaften mit der Freeriderprobleamtik argumentiert.( Obwohl es in den USA sogar Betriebe gab/ gibt mit sanitären Anlagen für Gewerkschaftler und Nichtgewerkschaftler. Mit Freeriden ist da also eigentlich auch nicht viel...)
Dass diese so nicht trägt, habe ich oben dargestellt. Jedenfalls gibt es in Deutschland solch eine Zwangsabgabe nicht, weil sie schlicht unrechtens wäre. Vielmehr muss die Gewerkschaft zu sehen, wie sie die nötigen Mitgliedschaftsbeiträge heranschafft. Dass ist bis jetzt auch ohne einen Zusammenbruch der Gewerkschaften gelungen.
Wenn der Arbeitgeber problemlos sich 50 willige Arbeiter in der naechsten Kneipe abholen kann und innerhalb weniger Stunden der Betrieb wieder laufen wuerde und es keinen Kuendigungsschutz gaebe, haette die Gewerkschaft kaum mehr ein Druckmittel.
Ja, wenn ... und wenn diese sich auch nicht gewerkschaftlich organisieren würden. Auf einem freien Markt aber eher unwahrscheinlich...