Elternunabhängiges Bafög, kriege hier die Kriese

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Hallo Freunde,

ich brauch mal euren Rat zum Rechtsverständnis des Bafög´s.

Folgender Sachverhalt:

Ich bin seit 1. Oktober rechtmäßiger Student an der HWR Berlin und studiere dort öff. Verwaltungswirtschaft.

Ich bin derzeit 29 Jahre alt und bin der Meinung, das ich Anspruch auf Elternunabhängiges Bafög habe und würde gerne wissen ob ihr das genauso beurteilt wie ich. Denn das Bafögamt sieht das offenbar anders. Aber dazu später mehr.

Zunächst einmal die Rechtsgrundlage auf die ich mich stütze:

Gemäß §11 (3) Nr.4 habe ich Anspruch, insofern ich vor Beginn des Studiums eine 3-jährige Ausbildung abgeschlossen habe und bereits 3 Jahre einer Erwerbstätigkeit nachgegangen bin.

Zitat: "Einkommen der Eltern bleibt ferner außer Betracht, wenn der Auszubildende 4. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluß einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig war."

Ich habe meine Lehre zum Bürokaufmann von 2001-2004 abgeschlossen, was schonmal die Ausbildung belegt. Nachweise darüber liegen der Bafögstelle vor.

Dann habe ich von 2007-2009 bei McDonalds gearbeitet. Ich habe bereits damals ein Studium begonnen aber abgebrochen. Dieses ging von Okt. 2007 - Januar 2009(Sollte aber für den Anspruch unerheblich sein?).

Ab Februar habe ich dann normal in Teilzeit bei McDonalds bis Sept. 2012 gearbeitet.

Nachdem einsenden der ganzen Nachweise war dann erstmal Ruhe, bis heute. Heute kam die Nachforderung der Einkommensnachweise meiner Eltern mit der Begründung:

"Elternunabhängige Förderung ( 6 Jahre mit Lehre Bürokaufmann) müssen vor Aufnahme des Studiums erreicht werden."

Verstehe das echt nicht. Mir wurde noch mitgeteilt das das Einkommen über 560 Euro mtl. sein muss damit es berücksichtigt werden kann. Ich hab das dann mal bei mir nachgerechnet und ich komme über diesen Betrag.

Hat jemand schonmal was ähnliches gehabt und eventuell nen Tip ob ich da richtig liege oder die?

Vielen Dank schonmal.
 
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aus §11

(3) Einkommen der Eltern bleibt ferner außer Betracht, wenn der Auszubildende

ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht,
bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet hat,
bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig war oder
bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig war.
(weggefallen)

Satz 1 Nr. 3 und 4 gilt nur, wenn der Auszubildende in den Jahren seiner Erwerbstätigkeit in der Lage war, sich aus deren Ertrag selbst zu unterhalten.

vermutlich reicht denen ein nebenjob bzw teilzeitjob bei mcdonalds halt nicht um sich daraus selbst zu erhalten. wenn dort die grenze bei 560€ liegt dann schick halt die entsprechenden lohnbescheinigungen hin?

und ich glaube (weiss es aber nicht) unter erwerbstätigkeit wird normalerweise kein nebenjob neben dem studium gemeint, da eben das studium deine haupttätigkeit ist und nicht der nebenjob.
 
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Wie geschrieben war ich ab Februar 2009 normaler Teilzeitmitarbeiter. Ich habe in 2009-2012 auf jeden Fall über 560 Netto/Monat verdient. Ich habs mir ja selber runtergerechnet. Die Lohnbescheinigungen liegen denen natürlich vor.
 
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nur aus interesse, was hast du von 2004 bis 2007 getan? und wie kam danach der gedanke lieber burger zu wenden als im gelernten beruf zu arbeiten oder weiter zu studieren? 8[

kein angriff, nur interesse.
 
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Da ich nur einen Realschulabschluss hatte blieb mir nix anderes übrig als erstmal Fachabitur nachzumachen, womit ich dann Juli 2006 fertig war. Und dann wurde ich gemustert und musste erstmal Zivi machen bis Ende April 07. Und dann ging ja ab Oktober Studium auch schon los. Und die Lehre war überbetrieblich und der letzte Rotz, deswegen zog ich das nie in Betracht.
 
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warum rufst du nicht einfach bei deinem sachbearbeiter an und fragst was sache ist?
 
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Ich erreiche niemanden. Habe bereits 5x innerhalb der telefonischen Sprechzeiten angerufen.
 
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bei der nummer die auf dem brief angegeben war?
versuch es mal in der zentralverwaltung und lass dir einen sachbearbeiter geben der verfügbar ist

ich hab auch viel mit behörden zu tun und man muss da teils sehr hartnäckig sein um durchzukommen
 
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Naja kann dann zu. Hab endlich jemanden erreicht und der hat mir erzählt warum ich kein elternunabhängiges Bafög bekomme.
 
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Dann kann es noch nicht zu, denn du hast es uns noch nicht erzählt :)
Wieso kriegst du keins?
 
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Oki, da hier so wenig Resonanz war dachte ich das Interesse sei einfach nicht vorhanden.

Also wir wissen ja, das die Elternunabhängige Förderung nur bewilligt werden kann, insofern vorher eine 3-jährige Ausbildung, sowie eine 3-jährige Erwerbtstätigkeit vorausgegangen sind. Wir finden diese Grundlage ja im §11 (3) Nr.4 BaföG.

Was daraus aber nicht klar hervorgeht ist, dass eben jene Voraussetzungen bereits VOR Antritt des ersten Studiums erfüllt gewesen sein müssen.

In meinem Falle wäre es mein erstes Studium der Verwaltungsinformatik 2007 gewesen.

Auf die Frage warum das so ist konnte sie mir natürlich nur mitteilen das sie keine ahnung hat warum. Ist halt so gesetzlich geregelt.
 
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