Hallo Freunde,
ich brauch mal euren Rat zum Rechtsverständnis des Bafög´s.
Folgender Sachverhalt:
Ich bin seit 1. Oktober rechtmäßiger Student an der HWR Berlin und studiere dort öff. Verwaltungswirtschaft.
Ich bin derzeit 29 Jahre alt und bin der Meinung, das ich Anspruch auf Elternunabhängiges Bafög habe und würde gerne wissen ob ihr das genauso beurteilt wie ich. Denn das Bafögamt sieht das offenbar anders. Aber dazu später mehr.
Zunächst einmal die Rechtsgrundlage auf die ich mich stütze:
Gemäß §11 (3) Nr.4 habe ich Anspruch, insofern ich vor Beginn des Studiums eine 3-jährige Ausbildung abgeschlossen habe und bereits 3 Jahre einer Erwerbstätigkeit nachgegangen bin.
Zitat: "Einkommen der Eltern bleibt ferner außer Betracht, wenn der Auszubildende 4. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluß einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig war."
Ich habe meine Lehre zum Bürokaufmann von 2001-2004 abgeschlossen, was schonmal die Ausbildung belegt. Nachweise darüber liegen der Bafögstelle vor.
Dann habe ich von 2007-2009 bei McDonalds gearbeitet. Ich habe bereits damals ein Studium begonnen aber abgebrochen. Dieses ging von Okt. 2007 - Januar 2009(Sollte aber für den Anspruch unerheblich sein?).
Ab Februar habe ich dann normal in Teilzeit bei McDonalds bis Sept. 2012 gearbeitet.
Nachdem einsenden der ganzen Nachweise war dann erstmal Ruhe, bis heute. Heute kam die Nachforderung der Einkommensnachweise meiner Eltern mit der Begründung:
"Elternunabhängige Förderung ( 6 Jahre mit Lehre Bürokaufmann) müssen vor Aufnahme des Studiums erreicht werden."
Verstehe das echt nicht. Mir wurde noch mitgeteilt das das Einkommen über 560 Euro mtl. sein muss damit es berücksichtigt werden kann. Ich hab das dann mal bei mir nachgerechnet und ich komme über diesen Betrag.
Hat jemand schonmal was ähnliches gehabt und eventuell nen Tip ob ich da richtig liege oder die?
Vielen Dank schonmal.
ich brauch mal euren Rat zum Rechtsverständnis des Bafög´s.
Folgender Sachverhalt:
Ich bin seit 1. Oktober rechtmäßiger Student an der HWR Berlin und studiere dort öff. Verwaltungswirtschaft.
Ich bin derzeit 29 Jahre alt und bin der Meinung, das ich Anspruch auf Elternunabhängiges Bafög habe und würde gerne wissen ob ihr das genauso beurteilt wie ich. Denn das Bafögamt sieht das offenbar anders. Aber dazu später mehr.
Zunächst einmal die Rechtsgrundlage auf die ich mich stütze:
Gemäß §11 (3) Nr.4 habe ich Anspruch, insofern ich vor Beginn des Studiums eine 3-jährige Ausbildung abgeschlossen habe und bereits 3 Jahre einer Erwerbstätigkeit nachgegangen bin.
Zitat: "Einkommen der Eltern bleibt ferner außer Betracht, wenn der Auszubildende 4. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluß einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig war."
Ich habe meine Lehre zum Bürokaufmann von 2001-2004 abgeschlossen, was schonmal die Ausbildung belegt. Nachweise darüber liegen der Bafögstelle vor.
Dann habe ich von 2007-2009 bei McDonalds gearbeitet. Ich habe bereits damals ein Studium begonnen aber abgebrochen. Dieses ging von Okt. 2007 - Januar 2009(Sollte aber für den Anspruch unerheblich sein?).
Ab Februar habe ich dann normal in Teilzeit bei McDonalds bis Sept. 2012 gearbeitet.
Nachdem einsenden der ganzen Nachweise war dann erstmal Ruhe, bis heute. Heute kam die Nachforderung der Einkommensnachweise meiner Eltern mit der Begründung:
"Elternunabhängige Förderung ( 6 Jahre mit Lehre Bürokaufmann) müssen vor Aufnahme des Studiums erreicht werden."
Verstehe das echt nicht. Mir wurde noch mitgeteilt das das Einkommen über 560 Euro mtl. sein muss damit es berücksichtigt werden kann. Ich hab das dann mal bei mir nachgerechnet und ich komme über diesen Betrag.
Hat jemand schonmal was ähnliches gehabt und eventuell nen Tip ob ich da richtig liege oder die?
Vielen Dank schonmal.