Eltern haften für ihre Kinder

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Da ich gestern mal wieder irgend so nen Schild "Widerrechtliches Parken wird als Hausfriedensbruch geahndet" oder sowas gelesen hab und mir einfach nicht vorstellen kann, dass solche Schilder - genauso wie das berühmt-berüchtigte "Eltern haften für ihre Kinder" - überhaupt stimmt, würde mich mal interessieren, was an diesen Angstmach-Schildern dran ist...
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
na nix.

eltern haften natürlich nicht für ihre kinder, zumindest nicht, wenn sie ihre aufsichtspflicht nicht fahrlässig vernachlässigen. genauso ist ein parkplatz ganz sicher kein wohnraum (und geschäftsraum wohl auch nur für...sagen wir mal sittenwidrige geschäfte :D )und wird daher auch schwerlich als tatobjekt eines hausfriedensbruchs taugen.

§ 123 Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

also auf solche schilder haben eine rechtliche relevanz von 0,0.
für manche leute ist es aber wohl schwer zu verstehen, dass es konstelationen geben kann, bei denen ihnen ein schaden passiert, aber niemand dafür verantwortlich zu machen ist. aber kinder sind nunmal nicht strafmündig und auch nicht haftbar.
 
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Jo, hab ich mir fast gedacht - v.a. das mit den Eltern KANN ja nur der übelste Humbug sein...von der Aufsichtspflicht-Geschichte mal abgesehen
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
zu solchen themen gibts auch n ganz lustiges buch, das ist von sonem medienrechtler zwar geschrieben ( bin ja auch einer, aber uns wird immer nachgesagt nicht so viel ahnung von zivilrecht zu haben o_O ) aber es ist gut geschrieben und vor allem für laien sehr gut verständlich und klärt mit diesen ganzen irrtümern und aberglauben was rechtliche dinge angeht auf.

heisst imgo "lexikon der rechtsirrtümer" oder so ähnlich, ist natürlich keine tiefgreifende rechtswissenschaftliche abhandlung, aber wie gesagt: amüsant, verständlich und vor allem fachlich nicht falsch.
 
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Ahjo, hab ich schonmal gehört - war doch irgendwas, wo er durch Deutschland reist und diverse - als Rechtsverstöße in der öffentlichen Wahrnehmung angesehene Dinge tut - und er dann aber doch der Coole ist!?

Z.B. darf man wohl anschreiben lassen in nem Restaurant, wenn man das Geld (nicht vorsätzlich) vergessen hat oder so...
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
joa er hat auch so ne bühnenshow wohl, kA hab das buch mal meinem "schwiegervater" zum geburtstag geschenkt und habs aufn weg im zug nach berlin mal durchgelesen und fands ganz witzig und vor allem wurden all solche dinge von denen man als jurist ständig genevrt wird abgehandelt...also unterschied mord/totschlag, was bedeutet lebenslange haft, wann darf wirklich abgeschleppt werden, sind bierdeckel in der kneipe eine urkunde usw. usf. quer durch alle rechtsgebiete.
 
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Das mit dem nicht vorsätzlich vergessen stelle ich mir schwer vor, wenn er anschließend ein Buch drüber schreibt :)
 
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Original geschrieben von Childerich
Das mit dem nicht vorsätzlich vergessen stelle ich mir schwer vor, wenn er anschließend ein Buch drüber schreibt :)
Das war mein erster Gedanke, als ich das Beispiel gehört hab... -.-
 

Entelechy

Guest
Da könnte ja jeder einfach alles schreiben. Auch in Diskotheken ist das Schild "für Garderobe keine Haftung" nichtig, wenn man für die Verwahrung bezahlt hat.
Bei eBay habe ich auch schon von gewerblichen Verkäufern sowas wie "für unsere Auktionen gelten die Vorschriften über das Fernabsatzgeschäft § 312 ff. nicht".

Funktionieren tuts aber trotzdem, weil die meisten Menschen einfach solchen Schildern Glauben schenken.
 
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