na nix.
eltern haften natürlich nicht für ihre kinder, zumindest nicht, wenn sie ihre aufsichtspflicht nicht fahrlässig vernachlässigen. genauso ist ein parkplatz ganz sicher kein wohnraum (und geschäftsraum wohl auch nur für...sagen wir mal sittenwidrige geschäfte
)und wird daher auch schwerlich als tatobjekt eines hausfriedensbruchs taugen.
§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
also auf solche schilder haben eine rechtliche relevanz von 0,0.
für manche leute ist es aber wohl schwer zu verstehen, dass es konstelationen geben kann, bei denen ihnen ein schaden passiert, aber niemand dafür verantwortlich zu machen ist. aber kinder sind nunmal nicht strafmündig und auch nicht haftbar.