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Folgendes:
Meine Mutter ist 50 Jahre alt (mit asiatischem Herkunft) arbeitet seit sie ihr Arbeitserlaubnis bekam also seit 7/2004 - bis 12/2007 bei einer Fleischverarbeitungsfirma mit Landsleuten...bei der sie kaum Deutsch gebraucht hat. Irgendwann merkt sie, dass es so nicht weiter geht ohne Deutschkenntnisse. So hat sie dann Zeit genommen und das Arbeitslosengeld 1(2/2008-12/2008) und anschließend das Arbeitslosengeld 2(1/2009-6/2009) beantragt um Deutsch lernen zu können. Das Problem : sie ist ist stark schwer-hörig und versteht die Aussprache der Lehrern nicht - und kam nicht sehr weit über die Grundkenntnisse und hat dann den erweiterten Deutschkurs abgebrochen und fing wieder an zu arbeiten ab 5/2009 bis jetzt.
Zum Problem : sie hat bis 6/2009 Arbeitslosengeld 2 bekommen also 2 Monate zu viel und hat vergessen dem Arbeitsamt bescheid zu sagen, weil sie von Kollegen gesagt bekommen hat dass der Arbeitgeber das meldet, was sich als falsch herausstellte.
Das Geld hat sie dann anschließend auch zurückerstattet. Nun wird ihr Betrug vorgeworfen. Auf den Brief von der Staatsanwaltschaft hat sie geantwortet und 250 € als Strafe an einem Kinderhospiz gezahlt - leider etwas zu spät.
Gestern kam ein neuer Brief von der Staatsanwaltschaft - jetzt läuft ein Strafverfahren gegen sie. Sie jedoch hat das Recht auf einen Rechtsmittel also Einspruch.
Meine Frage: Ich habe gehört, dass 80% der selbstgeschrieben Einspruch-Briefe nicht ernst genommen werden etc. Sollte sie den Brief von einem Anwalt schreiben lassen und wie teuer wäre sowas?
Wenn sie eine Beschwerde selber schreiben sollte, was sollte sie beinhalten?
Meine Mutter ist 50 Jahre alt (mit asiatischem Herkunft) arbeitet seit sie ihr Arbeitserlaubnis bekam also seit 7/2004 - bis 12/2007 bei einer Fleischverarbeitungsfirma mit Landsleuten...bei der sie kaum Deutsch gebraucht hat. Irgendwann merkt sie, dass es so nicht weiter geht ohne Deutschkenntnisse. So hat sie dann Zeit genommen und das Arbeitslosengeld 1(2/2008-12/2008) und anschließend das Arbeitslosengeld 2(1/2009-6/2009) beantragt um Deutsch lernen zu können. Das Problem : sie ist ist stark schwer-hörig und versteht die Aussprache der Lehrern nicht - und kam nicht sehr weit über die Grundkenntnisse und hat dann den erweiterten Deutschkurs abgebrochen und fing wieder an zu arbeiten ab 5/2009 bis jetzt.
Zum Problem : sie hat bis 6/2009 Arbeitslosengeld 2 bekommen also 2 Monate zu viel und hat vergessen dem Arbeitsamt bescheid zu sagen, weil sie von Kollegen gesagt bekommen hat dass der Arbeitgeber das meldet, was sich als falsch herausstellte.
Das Geld hat sie dann anschließend auch zurückerstattet. Nun wird ihr Betrug vorgeworfen. Auf den Brief von der Staatsanwaltschaft hat sie geantwortet und 250 € als Strafe an einem Kinderhospiz gezahlt - leider etwas zu spät.
Gestern kam ein neuer Brief von der Staatsanwaltschaft - jetzt läuft ein Strafverfahren gegen sie. Sie jedoch hat das Recht auf einen Rechtsmittel also Einspruch.
Meine Frage: Ich habe gehört, dass 80% der selbstgeschrieben Einspruch-Briefe nicht ernst genommen werden etc. Sollte sie den Brief von einem Anwalt schreiben lassen und wie teuer wäre sowas?
Wenn sie eine Beschwerde selber schreiben sollte, was sollte sie beinhalten?