Einspruch selber schreiben oder Anwalt?

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Folgendes:
Meine Mutter ist 50 Jahre alt (mit asiatischem Herkunft) arbeitet seit sie ihr Arbeitserlaubnis bekam also seit 7/2004 - bis 12/2007 bei einer Fleischverarbeitungsfirma mit Landsleuten...bei der sie kaum Deutsch gebraucht hat. Irgendwann merkt sie, dass es so nicht weiter geht ohne Deutschkenntnisse. So hat sie dann Zeit genommen und das Arbeitslosengeld 1(2/2008-12/2008) und anschließend das Arbeitslosengeld 2(1/2009-6/2009) beantragt um Deutsch lernen zu können. Das Problem : sie ist ist stark schwer-hörig und versteht die Aussprache der Lehrern nicht - und kam nicht sehr weit über die Grundkenntnisse und hat dann den erweiterten Deutschkurs abgebrochen und fing wieder an zu arbeiten ab 5/2009 bis jetzt.
Zum Problem : sie hat bis 6/2009 Arbeitslosengeld 2 bekommen also 2 Monate zu viel und hat vergessen dem Arbeitsamt bescheid zu sagen, weil sie von Kollegen gesagt bekommen hat dass der Arbeitgeber das meldet, was sich als falsch herausstellte.
Das Geld hat sie dann anschließend auch zurückerstattet. Nun wird ihr Betrug vorgeworfen. Auf den Brief von der Staatsanwaltschaft hat sie geantwortet und 250 € als Strafe an einem Kinderhospiz gezahlt - leider etwas zu spät.
Gestern kam ein neuer Brief von der Staatsanwaltschaft - jetzt läuft ein Strafverfahren gegen sie. Sie jedoch hat das Recht auf einen Rechtsmittel also Einspruch.
Meine Frage: Ich habe gehört, dass 80% der selbstgeschrieben Einspruch-Briefe nicht ernst genommen werden etc. Sollte sie den Brief von einem Anwalt schreiben lassen und wie teuer wäre sowas?
Wenn sie eine Beschwerde selber schreiben sollte, was sollte sie beinhalten?
 
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Kannst du nicht mal einfach mit diener Mutter zur entsprechenden Stelle und den Fall schildern?
Warum genau wird ihr eigentlich Betrug vorgeworfen wenn sie das geld von sich aus wieder erstattet hat?
 
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Sie hat es nicht von sich aus erstattet sondern als es aufgeflogen ist musste Sie eine Strafe bezahlen, dies hat Sie aber nicht fristgerecht gemacht.
Ich verstehe nicht ganz was euch ein Einspruch bringen soll, was ich machen wuerde ist zum Anwalt zu gehen und mich dort beraten lassen, das kostet nichts.
Ansonsten gibt es hier im Forum aber wohl noch ein paar Leute die sich wenigstens ein bisschen mit Recht auskennen.
 
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Nun wird ihr Betrug vorgeworfen. Auf den Brief von der Staatsanwaltschaft hat sie geantwortet und 250 € als Strafe an einem Kinderhospiz gezahlt - leider etwas zu spät.
Wenn ich das richtig interpretiere, dann hat die Staatsanwaltschaft einen Brief geschickt und die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen angeboten, soweit richtig?

Gestern kam ein neuer Brief von der Staatsanwaltschaft - jetzt läuft ein Strafverfahren gegen sie. Sie jedoch hat das Recht auf einen Rechtsmittel also Einspruch.
Was heißt "es läuft ein Strafverfahren"? Das war doch wohl ein Strafbefehl, nehme ich an?

Ich habe gehört, dass 80% der selbstgeschrieben Einspruch-Briefe nicht ernst genommen werden
Wenn es um den Einspruch gegen den Strafbefehl geht, so gibt es da nix ernst zu nehmen. Dann kommt es zur Verhandlung und dort kann sie dann alles erklären.
 
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Ich habe mich mit meiner Mom hingesetzt und folgendes geschrieben:
Hab eigentlich keine Ahnung wie so ein Beschwerde-Brief geschrieben wird.
Für Hinweise auf formale, inhaltliche und Rechtschreibfehler wäre ich sehr dankbar.

MfG
Athen
 
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Ich habe mich mit meiner Mom hingesetzt und folgendes geschrieben:
Hab eigentlich keine Ahnung wie so ein Beschwerde-Brief geschrieben wird.
Für Hinweise auf formale, inhaltliche und Rechtschreibfehler wäre ich sehr dankbar.

MfG
Athen

Am Computer schreiben wäre schonmal ne Verbesserung (außer du hast das noch vor, dann ignorier einfach den folgenden Text).
Ich krieg immers kotzen, wenn ich Kundenbriefe durchlesen muss die per Hand geschrieben sind.
Vor allem denk ich mir auch immer gleich dabei "ololololol wir sind im 21. Jahrhundert und der/die kann nichtmal am PC schreiben".
 

qwertzasdf1234

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kP, vlt. kann sich auch nicht jeder einen PC leisten.

Sehe das aber sonst wie uTepe, dadurch nimmst du dir das letzte bisschen Professionalität.
 
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Offenbar ist doch Zugang zu einem PC vorhanden und zu einen Scanner wohl auch... dann sollte da auch irgendwo ein Drucker und ein Textverarbeitungsprogramm sein. Sorry, sowas handschriftliches lese ich nicht, Du musst es eh nochmal tippen, dann kannste das nochmal einstellen.
 
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