Ein Copyright-Fall

Mitglied seit
24.02.2011
Beiträge
3.048
Reaktionen
0
Hallo!

Folgender Fall bezüglich Copyright / Nutzungsrechte:
Ein Rechteinhaber schreibt in seine Lizenzen, dass jegliche Weiterverbreitung seines Werks verboten ist. Nun lässt er aber halb-offiziell verkünden, dass Weiterverbreitung nicht verfolgt wird oder es sogar erwünscht ist.
Für den Außenstehenden wird also offensichtlich, dass der Rechteinhaber das eigentlich okay findet und auf jeden Fall bewusst toleriert.

Da stellen sich mir einige Fragen: Macht er (der Rechteinhaber) die eigenen Lizenzen ungültig, wenn klar erkennbar ist, dass er eigentlich das Gegenteil erlaubt?
Falls nicht: Stiftet er nicht andere Leute an, das Copyright zu brechen und muss dann dementsprechend auch selbst die Verantwortung dafür tragen?

Oder ist das völlig rechtens und er kann dann im Nachhinein willkürlich/nach Sympathie/sonstwas auswählen, welche Weiterverbreiter er dann vielleicht doch in die Mangel nehmen will?
 
Mitglied seit
24.02.2011
Beiträge
3.048
Reaktionen
0
Gemeint ist ein Verhalten, was den Willen der Person offensichtlich macht, ohne dass es vielleicht ein notariell beglaubigte Willenserklärung ist.
Ist vermutlich kein allgemein anerkannter Begriff, sorry dafür ;)
 
Mitglied seit
10.08.2000
Beiträge
12.908
Reaktionen
1
Hab auch etwas ähnliches (und etwas konkreter bei mir):
Habe an einem Vortrag im kleinen Kreis teilgenommen, die Unterlagen sind eigentlich geschützt und dürfen nicht weiter gegeben werden. Der Vortragende hat aber ausdrücklich gesagt, dass er es vollkommen ok findet, wenn man die Unterlagen Freunden zeigt/gibt, man soll sie nur nicht veröffentlichen oder versuchen Geld damit zu verdienen.
Wie genau das in so einer Situation rechtlich aussieht wäre schon interessant.
 
Mitglied seit
28.11.2004
Beiträge
4.779
Reaktionen
0
Ort
Heilbronn
na die AGB's / Nutzungsrichtlinien / Copyrightvereinbarungen gelten wenn es zum Prozess kommt. Mit "aber der hat doch halb-offizielles gesagt ich darf das" wirst du dann nicht weit kommen.
 
Mitglied seit
30.04.2001
Beiträge
294
Reaktionen
0
Ich schätze mal, weil es kein mündlicher Vertrag ist.. oder in dem Fall vielleicht auch keinen geben kann ? Keine Ahnung..
 
Mitglied seit
16.12.2003
Beiträge
1.078
Reaktionen
0
1. Weil er es im Zweifel nicht beweisen kann, der andere die hoch-offizielle Einschränkung jedoch schon.
2. Weil ich mich als Richter sofort fragen würde, warum jemand ausdrücklich etwas untersagen sollte, wenn er es "halb-offiziell" gar nicht untersagen will.
 
Mitglied seit
08.12.2006
Beiträge
9.975
Reaktionen
0
1. Weil er es im Zweifel nicht beweisen kann, der andere die hoch-offizielle Einschränkung jedoch schon.
2. Weil ich mich als Richter sofort fragen würde, warum jemand ausdrücklich etwas untersagen sollte, wenn er es "halb-offiziell" gar nicht untersagen will.

naja wenn man in dem falle des vortrages vor 15 Leuten gesagt hat, dass diese es ihren Freunden zeigen dürfen sieht die Sache aber anders aus, oder nicht?
 
Mitglied seit
24.02.2011
Beiträge
3.048
Reaktionen
0
Geht davon aus, dass es beweisbar ist. Mit "Für den Außenstehenden wird offensichtlich..." ist unter anderem der Richter gemeint.
MegaVolt hat ja ein mögliches Beispiel gebracht, in dem das der Fall wäre.

Beispiel #2:
Sido sagt auf Youtube "ihr könnt alle meine geile platte kopieren!" aber auf der CD steht, dass Kopieren zur Weitergabe untersagt ist. Die Plattenfirma gehört Sido selbst.
 
Zuletzt bearbeitet:

CCROPT

SC2CL, Head Admin, , Moderator, Community-Forum
Mitglied seit
04.03.2008
Beiträge
2.225
Reaktionen
0
das war ein beispiel
 
Mitglied seit
17.08.2000
Beiträge
3.105
Reaktionen
0
Würden die Werke von Sido nicht automatisch unter die Flügel der GEMA fallen und wären dann automatisch Copyright geschützt?

Um welche Art Erzeugnis geht es denn konkret? (Musik, Erfindung, Literatur...)
 
Mitglied seit
21.07.2003
Beiträge
7.844
Reaktionen
2
wenns beim griechen nen ouzo aufs haus gibt kann sich der grieche später ja auch nicht beschweren das wir nicht für den ouzo bezahlt haben.
ist auch nur halbwissen von mir, könnte mir aber sehr gut vorstellen das in dem sido beispiel sido hier einfach die verantwortung trägt, sofern seine mitteilung auch wirklich eindeutig ist.

umgedreht könnte sonst ein bushido ja sein album auf seiner homepage zum download freigeben und verklagt dannn alle die es laden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben