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Es ist so, ich hab vor 6 Monaten ein nagelneues Iphone 4S am Straßenrand gefunden, sogar mit einer schicken Handytasche.
Nun ehrlich wie ich bin, hab ich das Ding ordnungsgemäß zum Fundbüro gebracht.
So vor 5 Tagen ist die 6 Monatsfrist abgelaufen und ich bin heute fröhlich ins Fundbüro gegangen, hab meinen Wisch mitgenommen, den ich damals bekommen habe und wollte die Herausgabe des Handys anfordern.
Da sagt der Typ mir: "personenbezogene Gegenstände dürfen wir nicht rausgeben". Ging mir erstmal ein dickes WTF durch den Kopf. Immerhin hieß es damals, dass ich nach der Zeit der Eigentümer werde. Als ich das erwähnt habe, meinte er nur, dass sei erst seit kurzem so.
Darauf hab ich es auch erstmal beruhen lassen, weil ich ungerne unvorbereitet dicke Luft mache.
Ich weiß zwar, dass der Eigentumserwerb bei einer Fundsache gesetzlich geregelt ist. Jedoch bin ich überfragt, ob das bei personenbezogenen Sachen anders ist bzw. ob sich da in letzter Zeit was geändert hat.
Vielleicht kennt sich jemand von euch dort besser aus?
Nun ehrlich wie ich bin, hab ich das Ding ordnungsgemäß zum Fundbüro gebracht.
So vor 5 Tagen ist die 6 Monatsfrist abgelaufen und ich bin heute fröhlich ins Fundbüro gegangen, hab meinen Wisch mitgenommen, den ich damals bekommen habe und wollte die Herausgabe des Handys anfordern.
Da sagt der Typ mir: "personenbezogene Gegenstände dürfen wir nicht rausgeben". Ging mir erstmal ein dickes WTF durch den Kopf. Immerhin hieß es damals, dass ich nach der Zeit der Eigentümer werde. Als ich das erwähnt habe, meinte er nur, dass sei erst seit kurzem so.
Darauf hab ich es auch erstmal beruhen lassen, weil ich ungerne unvorbereitet dicke Luft mache.
Ich weiß zwar, dass der Eigentumserwerb bei einer Fundsache gesetzlich geregelt ist. Jedoch bin ich überfragt, ob das bei personenbezogenen Sachen anders ist bzw. ob sich da in letzter Zeit was geändert hat.
Vielleicht kennt sich jemand von euch dort besser aus?