Ebay (zählt das als betrug?)

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Hallo,

Ich habe mir einen als "neu" angebotenen Belichtungsmesser für 360€ ersteigert von privat. (neupreis ca 600€).

In der auktion stand nichts von einer rechnung zwecks restgarantie, also habe ich den verkäufer per ebay angefragt. Antwort:

"Hallo, alles unbenutzt und Neu. Rechnung und Garantie vorhanden ... Gruss"

jetzt nachdem ich den artikel bezahlt habe kriege ich eine antwort:

"Artikel geht morgen in den Versand und Rechnung ist leider nicht mehr vorhanden. Mal sehen ob ich eine Kopie bekommen kann.Schönen Gruss"

Und hier natürlich die frechheit; ich habe das geld geboten und überhaupt mich für die auktion entscheiden wegen der antwort mit der rechnung(restgarantie Kaufdatum April 2010). Da ich bei so einem teuren gerät eben auf die restgarantie abgezielt habe verändert seine letzte antwort jetzt alles.

Wenn er eine Kopie nicht auftreibt:

Zählt das nun als Betrug? Er hat mir ja offziell über ebay geschrieben dass eine rechnung vorhanden sei.
Kann ich jetzt Rabatt verlangen? Den Fall paypal melden?(ja mit pp bezahlt)

Ich würde das gerät schon gerne behalten aber wenns nach nem monat kaputtgeht dann gibt es dick ärger.
tipps?

danke für die hilfe und sorry für rechtschreibfehler, bin grad in eile.
 
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link, zur auktion..?

schreib ihn an und leg das ganze sachlich dar, keine vorwürfe.
sollte er sich nicht kooperativ zeigen, wendest du dich an ebay.

rechtlich gesehen kann ich nichts definitves sagen und schenke mir die vermutungen, da hier ohnehin die bw.de-jura-army einfällt...
 
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wenn du wirklich keine rechnung/kopie bekommst musst du den artikel nicht annehmen... dann kannst du vom kauf zurück treten.

aber ebay wird dir dabei nicht wirklich helfen, hatte mittlerweile schon des öfteren ärger aber ebay hält sich da immer schön raus... die sagen nur geh zum anwalt oder versuch dich so mit dem verkäufer zu einigen
 

deleted_24196

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Entweder du akzeptierst das so oder du trittst vom Kauf zurück. Was anderes würde sich imho nicht lohnen.
 
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M.E ist hier eine Schlechtleistung gegeben.

Von heute auf morgen vom Kauf zurücktreten ist _nicht_ möglich.

Dem Verschuldner muss man zweimalige angemessene Fristen (jeweils eine Woche) einräumen um die Sache nachzuliefern oder eben nachzubessern. Hier, in deinem Fall - nachliefern.

Wenn diese Forderungen nicht ziehen, kannst du erst vom Kaufvertrag zurücktreten. Ggf. einschlägige Schadenersätze ( Schadensersatz statt der Leistung et cetera) geltend machen.

Steht alles im BGB - denkbar einfache Kost.
 
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Du kannst jederzeit zurücktreten, weil der Verkauf nicht der Beschreibung entspricht.

gg
 
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Ort
MUC
falsch
in der Beschreibung stand davon nichts drinnen

Ist also die Frage ob es zählt wenn er es ihm per email versichert..

Oder ob man nur nach der Beschreibung bei ebay geht. Da kenn ich mich aber nicht wirklich aus.. Ob Aussagen in emails rechtskräftig sind ?
 
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falsch
in der Beschreibung stand davon nichts drinnen

Ist also die Frage ob es zählt wenn er es ihm per email versichert..

Oder ob man nur nach der Beschreibung bei ebay geht. Da kenn ich mich aber nicht wirklich aus.. Ob Aussagen in emails rechtskräftig sind ?
das halte ich für groben unfug, du darfst ja als verkäufer auch im verkaufsgespräch nicht irgend nen scheiss behaupten und dann sagen, aber auf der verpackung steht xy...

glotties kommt der wahrheit imo bisher am nächsten.
 
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Du kannst jederzeit zurücktreten, weil der Verkauf nicht der Beschreibung entspricht.gg

Sorry, selten dümmeres gelesen.... :Prost::top:


falsch
in der Beschreibung stand davon nichts drinnen

Ist also die Frage ob es zählt wenn er es ihm per email versichert..

Oder ob man nur nach der Beschreibung bei ebay geht. Da kenn ich mich aber nicht wirklich aus.. Ob Aussagen in emails rechtskräftig sind ?


Ich habe weder Muse noch Zeit die derzeitige einschlägige Rechtssprechung dafür zu suchen, aber von meinem Rechtsempfinden, gehe ich stark davon aus, denn allenfalls muss sogar geprüft werden, ob ein Betrug im Sinne des §263 StGB vorliegt, insofern der Verläufer vorsätzlich gehandelt hat. Will hier heissen, dass er den Käufer angelogen hat, dass das Kaufobjekt eine Sache inkludiert, mit welcher er einen höheren Kaufpreis erzielen könnte.
 
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M.E ist hier eine Schlechtleistung gegeben.

Von heute auf morgen vom Kauf zurücktreten ist _nicht_ möglich.

Dem Verschuldner muss man zweimalige angemessene Fristen (jeweils eine Woche) einräumen um die Sache nachzuliefern oder eben nachzubessern. Hier, in deinem Fall - nachliefern.

Wenn diese Forderungen nicht ziehen, kannst du erst vom Kaufvertrag zurücktreten. Ggf. einschlägige Schadenersätze ( Schadensersatz statt der Leistung et cetera) geltend machen.

Steht alles im BGB - denkbar einfache Kost.

wenn das so einfach ist, wieso verbreitest du dann unwahrheiten?
ein blick ins gesetz erleichtert die rechtsfindung.
§§ 433, 434, 437 Nr 2, 326 IV

das aufbringen der rechnung bzw der garantiekarte dürfte dem schuldner (nicht verschuldner, lol) nach § 275 I oder II unmöglich sein, wenn er sie, wie im eingangspost geschildert, nicht auffinden kann; insofern ist die fristsetzung entbehrlich und er kann zurücktreten.

abgesehen davon war das nicht die frage des TE. die frage des TE war, ob es sich um betrug handelt.
ich denke hier dürfte ein eingehungsbetrug vorliegen, wenn man ihm den vorsatz nachweisen kann.
 
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Also nach paar mails mit der unglaublich unfreundlichen frau hat sie mir das geld per paypal zurückgeschickt.

Die masche mit der kopie "finden" war sicherlich bullshit, sie meinte ich könne ihr das geld nochmal überweisen wenn sie die rechnung findet...obvious...ich hör sicher nie wieder was von dem angebot und sie verkauft es an den unterlegenen bieter....soviel zu schnäppchen, ebay ist einfach scheisse geworden weils voll von solchen idioten ist.

danke für eure tipps, darauf wollte ich mich stützen falls sie das geld nicht rausgerückt hätte.
 
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war ja klar....

nice @glotties, erst einen auf 3fachen klugscheisser machen und am ende doch nur bullshit abgelassen.... wie ich die "ganz schlauen-bw.de'ler" liebe 8]
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
M.E ist hier eine Schlechtleistung gegeben.

Von heute auf morgen vom Kauf zurücktreten ist _nicht_ möglich.

Dem Verschuldner muss man zweimalige angemessene Fristen (jeweils eine Woche) einräumen um die Sache nachzuliefern oder eben nachzubessern. Hier, in deinem Fall - nachliefern.

Wenn diese Forderungen nicht ziehen, kannst du erst vom Kaufvertrag zurücktreten. Ggf. einschlägige Schadenersätze ( Schadensersatz statt der Leistung et cetera) geltend machen.

Steht alles im BGB - denkbar einfache Kost.

lol ja, das bgb ist echt ganz einfache kost. wie einfach hast du ja gut bewiesen :D
(wofür studiert man den quatsch bloß 4-5 jahre lang, man braucht ja nur bissl im bgb lesen ^^ )

ganz davon abgesehen, dass der TE eine strafrechtliche frage gestellt hat...ansonsten hat schinko recht.
 
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