ebay verkauf, problem

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fickmichinsknie

Guest
ich habe vor ca 1 woche einen kopierer bei ebay verkauft, das gerät funktionierte einwandfrei, hatte es selbst erst vor 3 wochen gekauft und seither nur 1 mal getestet. hatte noch komplett die original verpackung/verpackungsmaterial und die styropor box in der es zusätzlich geliefert wurde.
bevor ich das gerät in ebay gesetzt habe, habe ich es noch einmal getestet und als es dann letztendlich für 400€ verkauft wurde habe ich es vor dem versand nochmal getstet immer wieder einwandfrei, um sicher zu gehen denn 400€ is nich grad ein taschengeld.
heute morgen kommt eine email dass der papiereinzug nicht funktioniert, was ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann da ich es so oft getstet habe ohne probleme, der junge mann hat bisher noch nicht grossartig stress gemacht, aber ich erahne böses auf mich zukommen. er hat NICHT mit paypal bezahlt also hat er keinen käuferschutz, will aber auch nicht das er unzufrieden ist denn das ist n haufen geld, aber ich kann das gerät gleichzeitig auch nicht zurücknehmen denn wenn er es wirklich geschrottet hat sitze ich auf dem schaden. am versand kanns nicht gelegen haben, original versandmaterial. deshalb vermute ich das er etwas kaputt gemacht hat. so, was tun ?!
 
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#2 an aMrio, wenns nen garantiefall ist soll er sich halt drum kümmern und dich nicht damit belästigen, es sei denn du hast ihm nicht alle unterlagen mitgeschickt, dann hol das halt nach.
 
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Wenn du dir nichts hast zu Schulden kommen lassen, was einen Schaden hätte verursachen können...
 
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haste unten drunter geschrieben privatverkauf, keine rücknahme & keine garantie?

edit: zumal du doch eh sicher die dokumenten vom hersteller noch hast, schick die nach und feddich.
 

fickmichinsknie

Guest
ich habe das gerät selbst bei ebay gekauft, von china, und genau das selbe verpackungsmaterial benutzt

und dieses theater mit garantie, sprich er muss zu mir schicken ich nach china von china wieder hierher dann ich zu ihm.... no thx

edit, ja sonic hab ich dazu geschrieben
 
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Original geschrieben von fickmichinsknie
und dieses theater mit garantie, sprich er muss zu mir schicken ich nach china von china wieder hierher dann ich zu ihm.... no thx

Dachte 400 tacken sind fuer ich kein Taschengeld?
 

parats'

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Gib ihm die Quittung etc. und er kümmert sich selbst um die Garantie.
 

fickmichinsknie

Guest
Original geschrieben von Dr. OhnE


Dachte 400 tacken sind fuer ich kein Taschengeld?

naja das heisst aber auch nicht das ich für ihn den versand nach china übernehme und mich die nächsten 3 wochen um ein problem kümmere das wahrscheinlich er verursacht hat!!??



wtf?! das wear ebay, welche quittung ??!! ic hhabe das gerät bei EBAY gekauft habt ihr da jemals ne quittung von nem chinesen bekommen?


ich werde jetzt auch mal hermes anschreiben, denn das paket war auf 500€ versichert.
 

parats'

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Ach du hast das auch bei Ebay gakauft, sag das dich. :p
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
haste unten drunter geschrieben privatverkauf, keine rücknahme & keine garantie?

:D :D :D wie immernoch leute glauben durch irgendwelche zusatzfloskeln irgendwelche haftungsausschlüsse bei ebay erwirken zu können :D

dazu muss man doch nun wirklich kein jurist sein, es langt auch mal einen der bestseller ala "die bekanntesten rechtsirrtümer" gelesen zu haben um zu wissen, dass man seine mängelgewährleistung als verkäufer nicht ausschließen kann, egal was man drunter kritzelt..oder anders gesagt: wenn diese floskeln irgend eine gültgkeit hätten, könnte ich ja haufenweise kaputten schrott verschicken und müsste den weder zurücknehmen noch dafür haften :D

ansonsten:
§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

da du warhscheinlich kein unternehmer bist, gelten für die die ausnahmen des verbrauchsgüterkaufs nicht, sodass die gefahr auf den käufer übergegangen und er bei sachmängeln die nach gefahrübergang auftreten grds. erstmal keine gewährleistungsansansprüche aus §437 BGB hat...
 
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heator, das hier ist kein juraforum, schreib doch nicht immer so lebensfremd ~

vom prinzip her ist die rechtssprechung bei diesem thema ähnlich leicht für jeden laien nachvollziehbar wie beispielsweise das mietrecht.

sprich in fällen wie hier:

hat man was privat verkauft und der käufer sagt die sache hat nen mangel und man kann nicht sehr gut belegen, was quasi unmöglich ist _vor_ einem verfahren, das der mangel vor versand nicht war, dann hat man definitiv ein problem bzw. zumindest vermutlich nen rechtsstreit am hals, zumal wenn es um solche beträge wie hier geht.

da bringt auch irgendein haften lassen des versenders nicht, der kann sich genauso darauf verlegen erstmal das man beweisen soll das die sache vorher funktioniert hat. zumal ich mir nicht vorstellen kann das vom transport ein papiereinzug nicht mehr funktioniert aber sonst _keinerlei_ schäden sichtbar sind.

so rein prinzipiell verstehe ich aber den threadersteller nicht: du kaufst dir für viele euros einen kopierer aus china (!, bei _dell_ bekommt man für knapp 400 einen multifunktions laser s/w gerät mit fax, scanner, kopierer, duplexdruck/scan usw), danach stellst du plötzlich fest du brauchst den gar nicht und verkaufst ihn wieder? und dann sagste mal du hast ihn EINMAL getestet, liest man deinen ganzen post kommt man auf dreimal? hast du den papiereinzug aufwendig getestet? sprich mal 50 seiten durchziehen lassen?

und kann es sein das du das ganze eher geschäftlich machst, sprich um geld zu verdienen? aus china müll bestellen und dann hier weiterverticken? je nach umfang in dem du das machst kannste da als gewerblicher verkäufer eingeordnet werden, auch im nachhinein.
 

fickmichinsknie

Guest
so 1. dreht es sich um einen thermokopierer. den bekommst du nicht bei dell den bekommst du nur bei 2-3 lieferanten für 800-900€

ich habe mir dieses teil gekauft auf "vorrat" sozusagen wenn ich mal für was grösseres brauchen sollte. da ich aber im moment ne grössere summe geld brauche was vorher nicht abzusehen war, habe ich ihn wieder verkauft. mit geldmacherei hatte es nichts zu tun.

2. hatte ich ihn bevor ich ihn verkauft habe (als ich ihn mir gekauft habe) nur einmal getestet nie wirklich gebraucht, und nach dem verkauf/versand noch getestet weil ich schonmal so ein problem hatte mit technik artikel wo man meinte mir ans bein pissen zu können. deshalb der test.


ich hatte noch ein foto von einer "kopie" rein gesetzt also in die auktion, das ich zum test vor der auktion gemacht habe. das datum steht dabei aber ob das viel bringt glaub ich kaum


btw das gerät hat nicht mehr als 1 papiereinzug.... vielmehr kann daran nicht kaputt gehen :8[:

er sagt man hört das der papiereinzug arbeitet aber das papier nicht einzieht, in dem gerät is sowas wie n sensor/lichtschranke wo den papiereinzug anwirft sobald man ein blatt einsteckt
 

fickmichinsknie

Guest
ok er hat mich jetzt angeschrieben und gesagt das er das gerät geöffnet hat und gesehen hat dass sich 2 zahnräder verhakt haben. das gerät läuft jetzt wieder.
trotzdem vermute ich immernoch ein wenig dass er den fehler möglicherweise verursacht hat, denn ICH an seiner stelle würde nicht daran rumschrauben wenns nicht mein fehler war
 
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Original geschrieben von HeatoR
:D :D :D wie immernoch leute glauben durch irgendwelche zusatzfloskeln irgendwelche haftungsausschlüsse bei ebay erwirken zu können :D

dazu muss man doch nun wirklich kein jurist sein, es langt auch mal einen der bestseller ala "die bekanntesten rechtsirrtümer" gelesen zu haben um zu wissen, dass man seine mängelgewährleistung als verkäufer nicht ausschließen kann, egal was man drunter kritzelt..oder anders gesagt: wenn diese floskeln irgend eine gültgkeit hätten, könnte ich ja haufenweise kaputten schrott verschicken und müsste den weder zurücknehmen noch dafür haften :D
Was soll denn der Quatsch jetzt, Heator? Du als (angehender) Jurist solltest es doch eigentlich besser wissen, bzw. dich etwas differenzierter ausdrücken.
Hab jetzt aber auch keine Lust, da im Detail drauf einzugehen. So wie du es geschrieben hast, stimmt es jedenfalls nicht.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
was meinst du? alles was ich damti ausdrücken wollte ist: von der gesetzlichen mängelgewährleistung kann man sich nicht drücken, ganz egal ob man privatverkauf oder "kein umtausch" drunter schreibt.
das ist genauso nutzlos wie die tausende einzelhändler die unter ihre rabattierten sachen schreiben "rabattierte ware vom umtausch ausgeschlossen"... heutzutage sollte es dank zahlreicher bücher und internet allgemein verbreitet sein, dass es quatsch ist.

oder anders: man kann mangelhafte ware niemals vom umtausch ausschließen, egal ob rabatt, ebay, privatverkauf whatever und mehr wollte ich nicht sagen.
 
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Heator, der Punkt ist doch, dass du hier den Eindruck erweckst, dass es völlig unsinnig ist, als Privatverkäufer einen entsprechenden Hinweis des Ausschlusses der gesetzlichen Gewährleistung in sein Verkaufsangebot aufzunehmen. Das ist so schlicht und einfach falsch.

Wird die gesetzliche Gewährleistung bei Privatverkäufen nicht wirksam ausgeschlossen, haftet der Verkäufer grundsätzlich die vollen 2 Jahre für die ursprüngliche Mängelfreiheit seiner Ware.
Selbstverständlich greift dieser Gewährleistungsausschluß laut Gesetz jedoch nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln (wofür jedoch regelmäßig der Käufer beweisbelastet wäre) und bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache.
Somit bedeutet es natürlich nicht, dass man seinem Vertragspartner ungestraft "haufenweise kaputten Schrott" andrehen darf.
Jedoch schützt ein wirksam vereinbarter Gewährleistungsausschluß den Privatverkäufer schon vor so manchen Reklamationen.

Für die Beweisführung des zeitlichen Auftretens eines Mangels gibt es übrigens bspw. Sachverständigengutachten.

Ps. Die angesprochenen Floskeln der Einzelhändler, reduzierte Waren seien vom Umtausch ausgeschlossen, bezieht sich doch grundsätzlich immer auf den freiwilligen Umtausch _mangelfreier_ Ware, welchen viele Geschäfte für ihre Kunden anbieten. Es versteht sich von selbst, dass fehlerhafte Ware hier immer reklamiert werden kann (diese Läden können die gesetzliche Gewährleistung gegenüber Verbrauchern auch nicht einfach ausschließen).

Keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
 
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